Das Europäische Parlament hat in Straßburg mit großer Mehrheit aktualisierte EU-Vorschriften für Fluggastrechte beschlossen. Die neuen Regeln legen fest, dass Drittanbieter wie Reisebüros oder Online-Buchungsplattformen die vollen Ticketpreise einschließlich Vermittlungsgebühren erstatten müssen. Die Reform soll ab dem 23. Oktober 2027 gelten.
Mit 652 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen verabschiedeten die EU-Abgeordneten eine umfassende Reform, die Reisenden den Zugang zu Erstattungen bei Flugausfällen und Stornierungen spürbar erleichtern soll. Die Anpassung setzt eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in geltendes Recht um.
Strengere Pflichten für Reisevermittler bei Ticket-Rückerstattungen
Bislang blieben Fluggäste bei Ticketkäufen über Online-Plattformen oder Reisebüros im Pannenfall oft auf Problemen und Extrakosten sitzen. Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Dienstag grünes Licht für verbindliche Vorgaben gegeben, wonach Drittanbieter bei Ausfällen den vollen Ticketpreis zurückzahlen müssen. Dazu gehört auch die Erstattung von angefallenen Vermittlungsgebühren.
Für die Auszahlung gilt künftig ein exakter Zeitplan: Die Fluggesellschaft muss den Betrag innerhalb von maximal sieben Tagen an den jeweiligen Vermittler überweisen, der das Geld anschließend innerhalb von weiteren sieben Tagen an den Fluggast weiterleiten muss. Insgesamt ist für die Abwicklung damit eine Frist von maximal 14 Tagen vorgesehen.

Ausnahmen sind für Kleinstvermittler vorgesehen: Lokale Reisebüros dürfen ihre Vermittlungsgebühren einbehalten, sofern sie Kunden bereits vor dem Kauf transparent darüber informieren. Generell müssen sämtliche Zusatz- oder Stornogebühren künftig klar vor der Buchung ausgewiesen werden.
Einheitliche Formulare und barrierefreies Fliegen
Um bürokratische Hürden abzubauen, wird auf der Internetseite der EU-Kommission ein allgemeines Formular zum Herunterladen eingerichtet. Reisende können Anträge auf Entschädigung oder Erstattung künftig über dieses einheitliche Dokument in allen EU-Sprachen einreichen — und das nicht nur für den Flugverkehr, sondern auch bei Reisen mit Bus, Bahn oder Fähre.
Zugleich stärkt die Verordnung die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. Ist eine Begleitperson für den Flug zwingend erforderlich, darf diese künftig kostenlos mitfliegen. Für den Bahn- und Busverkehr galt diese Regelung bereits. Darüber hinaus soll EU-weit einheitlich festgelegt werden, welche Tiere als offizielle Assistenzhunde zugelassen sind.
Erweiterte Kontrollbefugnisse für nationale Behörden
Die besten Vorschriften greifen ins Leere, wenn sie im Alltag nicht konsequent kontrolliert werden. Deshalb erhalten nationale Durchsetzungsstellen deutlich mehr Handlungsspielraum. Sie dürfen künftig proaktiv Inspektionen, Audits, Befragungen und Dokumentenprüfungen bei Fluggesellschaften anordnen, anstatt wie bisher auf eingereichte Einzelbeschwerden von Fluggästen zu warten.
In Deutschland fungiert das Luftfahrt-Bundesamt als offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Fluggastrechte, während das Eisenbahn-Bundesamt für den Bahn- und Schifffahrtsverkehr zuständig ist. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre nationalen Behörden mit wirksamen Sanktionsmöglichkeiten auszustatten, um systematisches Ignorieren der Passagierrechte zu ahnden.

Zeitplan und formeller Abschluss der Reform
Bevor die neuen Bestimmungen in Kraft treten können, muss noch der Rat der 27 EU-Länder final zustimmen. Dieser Schritt gilt in Brüssel jedoch als reine Formalie. Die überarbeiteten Vorgaben sollen schließlich ab dem 23. Oktober 2027 gelten und laufen parallel zur umfassenden Reform der Fluggastrechte, die unter anderem Entschädigungen ab einer dreistündigen Verspätung und transparentere Preisangaben vorsieht.
Hintergrund und weitere verkehrspolitische Debatten in Straßburg
Die Kommission hatte bereits im Jahr 2023 im Rahmen des Passagiermobilitätspakets aktualisierte Vorschriften zu den Fahrgastrechten im Luft-, Schienen-, See-, Bus- und Binnenschiffsverkehr vorgelegt. Rund 13 Milliarden Passagiere, die jährlich in der Europäischen Union mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Bus oder der Fähre reisen, sind durch diese EU-Fahrgastrechte abgedeckt. Diese Zahl wird voraussichtlich bis zum Jahr 2030 auf 15 Milliarden und bis zum Jahr 2050 auf fast 20 Milliarden ansteigen. Bereits im Sommer hatten sich der Rat und das Europäische Parlament auf eine Reihe von Änderungen geeinigt, wobei der grundlegende Anspruch auf Erstattung und Entschädigung unverändert geblieben ist.
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