Das Wirtschafts- und Energieministerium stellt die bundesweite Photovoltaik-Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ab 2027 grundlegend um. Statt stressiger Online-Fördercalls mit Klick-Wettrennen ersetzt ein lückenloses Modell nach dem Vorbild des Handwerkerbonus das bisherige System für Zehntausende Salzburger Haushalte und konzentriert sich künftig auf Speichersysteme.
Im Land Salzburg boomt Sonnenstrom wie nie zuvor. Laut Angaben der Salzburg Netz GmbH speisen mittlerweile rund 32.000 Photovoltaik-Anlagen Strom in das Netz ein. Wer in der Vergangenheit jedoch eine staatliche Förderung erhalten wollte, stand vor enormen Hürden. Der letzte bundesweite Fördercall war nach Angaben von Salzburg24 bereits nach 33 Sekunden ausverkauft, wobei österreichweit knapp 28.000 Anträgen nur etwa 3.000 Zuschläge gegenüberstanden.
Das Ende der Fördercalls und der neue Speichersystembonus ab 2027
Ab 2027 gehört das stressige Klick-Wettrennen der Vergangenheit an. Das Wirtschafts- und Energieministerium stellt das Fördersystem nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz auf ein lückenloses Modell nach dem Vorbild des Handwerkerbonus um. Anträge werden künftig einfach nach der Fertigstellung der Anlage eingereicht. Gleichzeitig wandelt sich der Fokus der staatlichen Unterstützung: Die klassische Investitionsförderung für reine PV-Dachanlagen wird durch einen Speichersystembonus ersetzt.
Diese Förderung gilt laut Salzburg24 sowohl für neue PV-Anlagen mit Speicher als auch für die nachträgliche Installation von Batteriespeichern bei bereits bestehenden Anlagen. Als zwingende Voraussetzung für staatliche Gelder gilt dabei ein intelligentes Energiemanagementsystem. Dieses soll den Strom genau dann speichern oder abgeben, wenn das Netz entlastet wird. Dezentrale Speicher gewinnen laut der Salzburg Netz GmbH zunehmend an Bedeutung, da das Salzburger Stromnetz in Spitzenzeiten an sonnigen Sommertagen regional bereits an seine Belastungsgrenzen stoße. Intelligente Speicher sollen diese Einspeisespitzen abdämpfen und die Infrastruktur entlasten.
Kosten, europäische Komponenten und die Übergangsregelung für 2026
Für Haushalte, die im Laufe des Jahres 2026 bei den bisherigen Fördercalls leer ausgegangen sind, greift eine Übergangsregelung. Projekte mit intelligentem Speicher, die im Jahr 2026 keine EAG-Förderung erhalten haben und ab dem 1. November 2026 abgerechnet oder in Betrieb genommen werden, können im Jahr 2027 im neuen System eingereicht werden. Bevor das neue Modell final in Kraft treten kann, muss noch die gesetzliche Hürde im Parlament genommen werden, wofür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.