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Unternehmen

DeinDeal in Nachlassstundung: Was passiert mit den Gutscheinen

Die Schweizer Schnäppchen-Plattform DeinDeal befindet sich in finanzieller Schieflage und hat am 7. August 2026 die provisorische Nachlassstundung beantragt. Das Bezirksgericht Zürich bewilligte den Schuldenschutz bis zum 7. Dezember 2026 unter Aufsicht eines Sachwalters, während zahlreiche Kundinnen und Kunden nun auf dem Wert ihrer im Voraus bezahlten Gutscheine sitzenbleiben.

Provisorische Nachlassstundung bis Dezember am Bezirksgericht Zürich

Die Rabatt-Plattform DeinDeal musste aus massiven finanziellen Gründen die Reissleine ziehen und den Schuldenschutz beantragen. Das Bezirksgericht Zürich gab diesem Schritt statt und bewilligte die provisorische Nachlassstundung einstweilen für vier Monate bis zum 7. Dezember 2026. Für das Verfahren setzte das Gericht zwei Anwälte der Kanzlei Staiger als Sachwalter ein.

Das Management versuchte den Schritt zunächst geheim zu halten. In einem Schreiben an die Lieferanten begründeten die Verantwortlichen dies damit, die Betriebsfortführung sicherstellen zu wollen. Die Rechte der Gläubiger seien stets gewahrt gewesen, betonte die Unternehmensführung in der Kommunikation, die in den kommenden Tagen im Handelsamtsblatt veröffentlicht werden sollte.

DeinDeal in Nachlassstundung: Was passiert mit den Gutscheinen
Foto: insideparadeplatz.ch

Verweigerte Gutscheine und unbesetzte Hotlines verärgern die Kundschaft

Während das Verfahren läuft, schaltet sich der Betrieb der Plattform ab. Bis zum 7. Dezember kann DeinDeal unter der Kontrolle des Sachwalters keinen regulären Handel betreiben. Dies führt bei Kundinnen und Kunden zu gravierenden Problemen, die bereits im Frühling Gutscheine für Hotelübernachtungen, Restaurantbesuche oder Rundflüge erworben haben.

Ein Kunde aus dem Kanton Freiburg berichtete im Konsumentenmagazin von SRF, dass er im Frühjahr Gutscheine im Gesamtwert von rund 1000 Franken gekauft hatte. Bei Reservierungsanfragen im Restaurant und in Hotels erhielt er die Auskunft, dass DeinDeal-Gutscheine nicht mehr akzeptiert werden. Auch eine Kundin aus dem Raum Luzern erlebte, dass ein Hotel ihre Buchung für die Herbstferien wegen der finanziellen Schieflage stornierte. Die Kundenhotline von DeinDeal blieb nach Angaben der Betroffenen unbesetzt.

Rechtliche Pflichten von Partnern und Ansprechpartner für Gläubiger

In den Geschäftsbedingungen von DeinDeal ist geregelt, dass beim Kauf eines Gutscheins ein direkter Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsanbieter zustande kommt. Das Geld fließt zunächst an die Vermittlungsplattform, während der Anbieter erst nach dem Einlösen des Gutscheins seine Vergütung erhält.

Rechtsexperten der Konsumentenmagazine betonen angesichts dieser vertraglichen Struktur, dass Anbieter in der Pflicht sind, ihren Teil des Vertrags einzuhalten und die bezahlte Dienstleistung dennoch zu erbringen. Konsumentenschützer raten Betroffenen, sich auf diese Bestimmungen zu berufen und sich von Vertragspartnern nicht abwimmeln zu lassen. Zudem finden Kunden auf der Internetseite von DeinDeal die direkten Kontaktdaten des Sachwalters, um ihre finanziellen Forderungen im Rahmen des Verfahrens anzumelden.

Vom Ringier-Mehrheitsbesitz zum harten Konkurrenzdruck durch internationale Anbieter

Die wirtschaftliche Bruchlandung markiert einen steilen Absturz für das Portal. Ab 2015 gehörte DeinDeal mehrheitlich der Blick-Herausgeberin Ringier, deren Chef sich mit der Plattform einst den großen Aufbruch im E-Commerce erhofft hatte. Vor zwei Jahren verkauften die Zürcher das Rabattportal an Liberta Partners, ein Multi-Family-Office mit Sitz in München.

Beim damaligen Verkauf hieß es noch, DeinDeal erziele einen Umsatz von über 100 Millionen Franken und zähle zu den zehn wichtigsten E-Commerce-Portalen in der Schweiz. Nur 26 Monate nach diesem Eigentümerwechsel kann das Unternehmen seine Gläubiger nicht mehr bedienen. Branchenbeobachter verweisen zudem auf den immensen Druck durch asiatische Online-Plattformen wie Alibaba und Temu, deren aggressive Tiefpreise traditionelle Rabattportale stark unter Druck setzen.

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David Falk

Über den Autor

David Falk verantwortet das Wirtschafts- und Unternehmensressort von Germanic Nachrichten. Er berichtet ueber Maerkte, Mittelstand, Innovation und strategische Entwicklungen in deutschen und internationalen Unternehmen.

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