Ab etwa 2030 könnten Mobilfunkantennen des kommenden Standards 6G als Radar fungieren, das Menschen auch ohne Smartphone und durch Wände hindurch erfasst.
Der kommende Mobilfunkstandard 6G wirft rund um den Datenschutz erhebliche Fragen auf. Bisher registrierten Antennen lediglich, wo ein bestimmtes Telefon eingebucht war. Künftig könnten die Anlagen jedoch erkennen, ob sich eine Person im Raum aufhält – selbst wenn das Smartphone zu Hause auf dem Tisch liegt.
Technische Grundlagen von ISAC und erste Tests
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Die zugrundeliegende Technologie nennt sich Integrated Sensing and Communication, kurz ISAC. Dabei senden die Antennen ohnehin vorhandene Funkwellen aus und werten anschliessend deren Reflexionen aus. Das Prinzip lässt sich laut Berichten mit einem Ruf in einem Treppenhaus vergleichen, bei dem das Echo Auskunft über die Raumgrösse und mögliche Hindernisse gibt.
Dass es sich dabei nicht um reine Zukunftsmusik handelt, zeigt ein praktisches Beispiel vom Jahresbeginn. Vodafone demonstrierte in einem Forschungslabor im spanischen Málaga, dass ein gewöhnliches 5G-Netz Gegenstände sowie Mitarbeitende erkennen kann, die gar nicht mit dem Netz verbunden waren. Anrufe oder Datenverbindungen wurden dabei nicht gestört. Auch in der Schweiz schreitet die Entwicklung voran: An der ETH Zürich hat das Team von Professor Hua Wang eine Antennentechnik entwickelt, die Kommunikation und Abtastung gleichzeitig ohne gegenseitige Störungen ermöglicht, und diese in zwei Prototypen erprobt.
Chancen im Alltag und scharfe Kritik von Datenschützern
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Die Befürworter verweisen auf zahlreiche nützliche Anwendungsbereiche. Dazu gehören automatische Warnungen bei überfüllten Bahnsteigen, das Aufspüren versteckter Wasserlecks in Gebäuden oder das Zählen von Besucherströmen in Einkaufszentren ohne den Einsatz von Kameras. Auch im Gesundheitswesen und in der Pflege sehen Experten Potenzial, etwa durch Sturzerkennungen oder die Überwachung von Atmung und Herzschlag im Spital, ohne dass dafür Kameras oder Armbänder nötig wären.
Gleichzeitig schlagen deutsche Datenschutzbehörden von Bund und Ländern Alarm. Weil die Radarsignale Wände durchdringen, sehen die Behörden den Schutz der Privatsphäre in den eigenen vier Wänden berührt. Mithilfe von maschinellem Lernen könnten Radardaten einzelne Menschen an ihrem Gangbild wiedererkennen sowie Atmung und Herzschlag auslesen.
Es gebe dann
kaum noch Räume, in denen wir unbeobachtet sein können.Tobias Keber, Vorsitzender der Datenschutzkonferenz
Die Behörden bewerten die Methode daher als eine Art unsichtbare Videoüberwachung, die zudem hinter Hindernisse blickt. Eine flächendeckende Einwilligung der Betroffenen halten sie für kaum machbar.
Frequenzen in der Schweiz und mögliche Schutzmechanismen
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In der Schweiz schafft die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom derzeit die regulatorischen Voraussetzungen für die kommende Dekade. Am 1. September schrieb die Kommission die Neuvergabe eines Grossteils der heutigen Mobilfunkfrequenzen aus; die Auktion ist für das zweite Quartal 2027 geplant. Die Konzessionen gelten ab 2029 für die Dauer von 15 Jahren und sind technologieneutral ausgestaltet, weshalb die Betreiber selbst über den genauen Standard entscheiden.
Um den Bedenken zu begegnen, arbeiten Forschende bereits an Lösungen. Am Barkhausen Institut in Dresden haben Wissenschaftler einen Schalter entwickelt, der die Sensorfunktion eines Smartphones komplett deaktivieren soll, während Telefonie und Internetnutzung intakt bleiben. Eine ergänzende Prototypen-App zeigt an, ob am aktuellen Standort gerade Abtastungen stattfinden. Ob derartige Schutzmassnahmen jedoch rechtzeitig Eingang in die WLAN- oder 6G-Normen finden, bleibt offen, da der Standard bis Ende 2028 final festgeschrieben wird.
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