Das in Bau befindliche Google-Rechenzentrum in Kronstorf benötigt weiterhin keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der oberösterreichische Landesrat Stefan Kaineder ließ den Bescheid aus dem Jahr 2020 prüfen, nachdem Niederösterreich in einem ähnlichen Fall eine UVP-Pflicht anordnete. Die Prüfung ergab, dass der Bescheid rechtskräftig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen unverändert bleiben.
Das geplante Rechenzentrum des US-Konzerns in Oberösterreich sorgt seit Wochen für intensive Diskussionen über Energie- und Ressourcenverbräuche. Die Anlage im Bezirk Linz-Land ist auf eine Maximalkapazität von 150 Megawatt in der ersten Ausbaustufe ausgelegt. Eine geplante zweite Stufe könnte diesen Wert auf bis zu 500 Megawatt erhöhen.
Dimensionen des Stromverbrauchs und die Gesetzeslücke
Der prognostizierte Strombedarf der Anlage verdeutlicht die enorme Dimension des Projekts. In der ersten Ausbaustufe würde der Jahresstromverbrauch bis zu 1,31 Terawattstunden betragen, was dem Bedarf von 375.000 Haushalten entspricht. Bei Realisierung der zweiten Stufe würde die dann 50 Hektar große Anlage bis zu 4,4 Terawattstunden verbrauchen.
Dass für das Projekt bisher keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, liegt an einer bestehenden Regelung im Bundesrecht. Rechenzentren stellen im österreichischen UVP-Gesetz bislang keinen eigenen Tatbestand dar. Die Frage des enormen Wasser- und Flächenverbrauchs sowie der Strommengen führte deshalb zu politischen Spannungen, nachdem das benachbarte Bundesland Niederösterreich in einem ähnlich gelagerten Fall eine andere Entscheidung traf.
Der Fall CloudHQ in Niederösterreich als Auslöser
Bewegung in die Diskussion kam durch ein Projekt des US-Konzerns CloudHQ in Leopoldsdorf im Bezirk Bruck an der Leitha. Die Experten des Landes Niederösterreich befanden, dass für dieses Rechenzentrum sehr wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Die Verpflichtung ergibt sich dort aus geplanten großen Notstromaggregaten, die eine Brennstoffwärmeleistung von insgesamt rund 470 Megawatt erreichen.
Die oberösterreichische UVP-Behörde hatte vergleichbare Notstromaggregate bei dem Kronstorfer Projekt im Jahr 2020 rechtlich anders eingestuft.
Rechtskräftiger Bescheid und politische Reaktionen
Das Ergebnis der externen juristischen Prüfung fiel eindeutig aus. Der UVP-Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2020 ist rechtskräftig und erstreckt sich auf beide Ausbaustufen. Bei der damaligen Prüfung wurden die Tatbestände Thermische Kraftwerke
und Grundwasserentnahme
berücksichtigt, wobei die Behörde von einer Notstromaggregat-Kapazität von mehr als 200 MW
ausging.
Da sich weder die entscheidenden Fakten noch die maßgebliche Rechtslage geändert haben, kann laut den Prüfern nicht nochmals über dieselbe Sache entschieden werden. Landesrat Kaineder fordert dennoch, dass der Bund die bestehende Gesetzeslücke im UVP-Gesetz ehestmöglich schließen müsse. Ein entsprechender Entwurf befindet sich bereits in der Begutachtung.
hat nun die Entscheidung der Behörde aus seinem eigenen Verantwortungsbereich nochmals überprüfen lassen – nur um am Ende genau das bestätigt zu bekommen, was längst feststand.
Markus Achleitner, Wirtschaftslandesrat
Zudem betonte Achleitner, dass wiederholte politische Diskussionen über bereits rechtskräftige Bescheide dem Standortfaktor schaden und Gift für die Rechtssicherheit seien.