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Altersvorsorgedepot löst Riester-Rente ab 2027 mit neuen Regeln ab

Die klassische Riester-Rente hat nach Angaben eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ihre Erwartungen aufgrund hoher Kosten, kaum Rendite, einer Niedrigzinsphase, komplexer Förderung, geringer Flexibilität sowie fehlender Transparenz nicht erfüllt laut finanzen.net. Ab dem 1. Januar 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und renditestärker machen, wie unter anderem durch Berichte von derwesten.de hervorgeht.

Das Ende der Riester-Rente und der Start des Altersvorsorgedepots

Die Reform der privaten Altersvorsorge wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und müssen nicht automatisch umgestellt werden. Wer jedoch sein bisheriges Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen möchte, soll dies laut finanzen.net ab 2027 tun können, wobei alle bisherigen Zulagen erhalten bleiben.

Mehr Kapitalmarkt und neues Standarddepot

Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Riester-Rente liegt in der Geldanlage. Während bei Riester grundsätzlich eine verpflichtende Beitragsgarantie existieren musste, bei der zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sein mussten, wird dieser Zwang beim Altersvorsorgedepot aufgehoben. Anleger können nun bis zu 100 Prozent in Aktienfonds investieren oder freiwillig ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen.

Als Kernstück der Neuerung ist ein staatlich organisiertes Standardprodukt vorgesehen, welches breit gestreut in einen Aktien- und einen Rentenfonds investieren soll. Eine Garantie ist beim Standarddepot nicht vorgesehen. Mit zunehmendem Alter soll das Guthaben nach den vorgesehenen Standardeinstellungen stärker in den Rentenfonds umschichtet werden, um das Anlagerisiko schrittweise zu senken. Zusätzlich soll ein öffentlicher Träger ein eigenes Standarddepot anbieten, wofür laut finanzen.net noch eine Verordnung fehlt.

Neuregelung der staatlichen Förderung und Kosten

Die staatliche Förderung wird im Zuge der Reform ebenfalls neu geregelt. Statt des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags gilt eine feste Untergrenze von 120 Euro im Jahr. Für Neuverträge gibt es künftig eine Förderung von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro eigener Einzahlung sowie 25 Prozent für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro. Wer die vollen 1.800 Euro einzahlt, kann damit eine Grundzulage von bis zu 540 Euro erreichen.

Altersvorsorgedepot löst Riester-Rente ab 2027 mit neuen Regeln ab
Photo: presseportal.de

Für jedes Kind sind zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage möglich, welche ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat erreicht wird. Unter 25-Jährige können zudem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Erstmals sind außerdem Gewerbetreibende und Freiberufler unmittelbar förderberechtigt.

Für das Standarddepot gilt eine gesetzliche Obergrenze der Effektivkosten von 1,0 Prozent pro Jahr. Wer die Fonds selbst auswählt, kommt auf 0,1 bis 0,2 Prozent pro Jahr. Um die Einhaltung zu kontrollieren, muss sich jeder Anbieter mindestens alle drei Jahre von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Aktuar bestätigen lassen, dass die angegebenen Effektivkosten richtig berechnet wurden.

Flexibilität bei der Auszahlung und Warnungen der Verbraucherzentrale

Auch die Auszahlungsphase gestaltet sich flexibler. Bei neuen Verträgen soll künftig ein Auszahlungsplan möglich sein, der beispielsweise bis zum 85. Lebensjahr oder auf Wunsch auch länger laufen kann. Die lebenslange Leibrente ist somit nicht mehr zwingend der einzige Weg.

Altersvorsorgedepot löst Riester-Rente ab 2027 mit neuen Regeln ab
Photo: finanzen.net

Trotz der neuen Möglichkeiten raten Verbraucherschützer zur Vorsicht. Die Verbraucherzentralen rechnen mit einer neuen Verkaufswelle und warnen vor teuren Angeboten sowie übereilten Vertragsabschlüssen. Insbesondere bei Frauen ab 45 Jahren oder Personen mit kürzerer Restlaufzeit hängen die Erfolgsaussichten stark von der persönlichen Lebenssituation und dem Zeithorizont ab. Zudem gilt der Kostendeckel von 1,0 Prozent nur für das Standardprodukt, während Altersvorsorgedepots mit freier Fondswahl, Garantieprodukte oder über den Vertrieb verkaufte Verträge teurer sein können.

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David Falk

Über den Autor

David Falk verantwortet das Wirtschafts- und Unternehmensressort von Germanic Nachrichten. Er berichtet ueber Maerkte, Mittelstand, Innovation und strategische Entwicklungen in deutschen und internationalen Unternehmen.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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