Das Bundesstrafgericht hat Pierre Mirabaud, den ehemaligen Präsidenten der Schweizerischen Bankiervereinigung, wegen Bestechung und Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens folgte das Gericht der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft und sanktionierte illegale Rückvergütungen im Zusammenhang mit kuwaitischen Staatsgeldern.
Urteil im abgekürzten Verfahren vor dem Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht hat den ehemaligen Bankier Pierre Mirabaud der Bestechung fremder Amtsträger sowie der Geldwäscherei schuldig gesprochen. Der 78-jährige, mittlerweile pensionierte Genfer Bankier erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Wie verschiedene Medien berichteten, urteilte das Gericht in einem abgekürzten Verfahren und folgte damit vollständig der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (Ministère public de la Confédération). Nach einer Befragung des Beschuldigten verlas das Gericht am späten Dienstagvormittag das Urteilsdispositiv.
Der Fall betrifft schwerwiegende finanzielle Unregelmässigkeiten aus der Vergangenheit. Pierre Mirabaud war von 2003 bis 2009 Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung. Als assoziierter Partner war er von 1979 bis 2009 bei der Bank Mirabaud tätig, und arbeitete danach noch bis Ende Juni 2012 als Consultant.
Millionen-Rückvergütungen für kuwaitische Staatsgelder
Im Zentrum des Verfahrens standen illegale Finanzflüsse in Millionenhöhe. Laut der Anklageschrift hat Pierre Mirabaud zwischen 2000 und 2012 dem patron der sécurité sociale koweïtienne zu diesem Zeitpunkt – einem hohen Beamten aus Kuwait – Vorteile in der Höhe von 82 Millionen Franken beziehungsweise 82 Millionen von Franken an rétrocessions occultes gewährt, damit dieser öffentliche Gelder bei der gleichnamigen Bank anlegt.

Bei dem Beamten handelte es sich um den Präsidenten der öffentlichen Anstalt für soziale Sicherheit (PIFSS) beziehungsweise der Institution publique de sécurité sociale (PIFSS) des Golfstaates. Als Gegenleistung für die verdeckten Vergütungen platzierte der inzwischen im Jahr 2022 verstorbene Kuwaiter einen Teil der Gelder dieser Institution bei der Genfer Privatbank.
Rechtliche Einordnung und Verhandlung im vereinfachten Prozess
Die juristische Aufarbeitung dieses komplexen Falls stützte sich auf eine Vereinbarung im Rahmen einer abgekürzten Verfahrensordnung (procédure simplifiée). Der Fall war ursprünglich durch Recherchen der Tribune de Genève
öffentlich bekannt geworden. Der Ex-banquier Pierre Mirabaud wurde vor dem Tribunal pénal fédéral (TPF) für die Straftaten angeklagt, darunter auch wegen blanchiment d’argent aggravé, par dol éventuel. Die ausgehandelte Sanktion – bestehend aus 2 Jahren prison avec sursis complet – wurde von Pierre Mirabaud akzeptiert, der die Tatsachen erkannte (reconnu les faits).

Diese Strafe wurde während dieser prozedur ausgehandelt und konnte keine Gegenstand eines Berufungsverfahrens (appel) sein. Sollten die Richter des TPF die vorgeschlagene Sanktion jedoch als zu mild erachten, stünde ihnen das Recht zu, das Gesamte abzulehnen und das Dossier an den Ministère public für einen neuen Prozess zurückzuverweisen. Das Tribunal pénal fédéral bestätigte dieses Ergebnis nach einer kurzen Anhörung, in der das Urteil verlesen wurde. Verteidigt wurde der ehemalige Bankier von Rechtsanwalt Saverio Lembo, der auf Anfrage keinen Kommentar abgeben wollte (n’a pas souhaité faire de commentaire
).
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