Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat einer Professorin der Universität Bonn untersagt, lebende Mäuse für die Entwicklung eines Malariaimpfstoffs chirurgisch aneinanderzunähen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage der Hochschule ab und stufte die Eingriffe als schwer belastend ein. Zuvor hatte das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung die Genehmigung zurückgenommen.
In einem juristischen Streit um umstrittene Tierversuche an der Universität Bonn hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch eine Klage der Hochschule abgewiesen. Eine Professorin wollte im Rahmen ihrer Forschung zur Entwicklung eines Malariaimpfstoffs lebende Mäuse operativ an den Flanken verbinden. Das Ziel dieser sogenannten Parabiose war es, die Blutkreisläufe der Tiere zu synchronisieren, um nach einer Frist von acht Wochen die Tiere wieder zu trennen und zu sezieren. Insgesamt wäre es dieses Mal um das Leben von 64 Mäusen gegangen. Die Professorin wollte untersuchen, wie das Immunsystem auf eine Malariainfektion reagiert und welche Rolle dabei Immunzellen im Gewebe spielen. Zu den Hintergründen teilte die Hochschule mit: „An Malaria sterben weltweit weiterhin jährlich mehrere hunderttausend Menschen, überwiegend Kinder.
Gericht wertet den Eingriff als schwer belastend
Verwaltungsgericht Köln weist Klage der Universität Bonn ab
Während die Wissenschaftlerin den Versuch lediglich als „mittelgradig belastend“ einstufte und betonte, das Vorhaben bewege sich „vollständig“ in dem Rahmen, den eine EU-Richtlinie und das deutsche Tierschutzrecht setzen, widersprachen die Richter in Köln dieser Einschätzung deutlich. „Belastung der Tiere und erwarteter Erkenntnisgewinn sind im Antrag ausführlich gegeneinander abgewogen worden“, gab die Universität an. Nach dem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az.: 21K6168/25) bewertete das Gericht die Methode jedoch anders: Die Durchführung der Versuche ist für die Mäuse „nicht mittelgradig, sondern jedenfalls schwer belastendund verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Die Professorin habe keine Unterlagen vorgelegt, die diese Belastungen rechtfertigen würden, hieß es zur Begründung.
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Rücknahme der Genehmigung und Einbindung der Tierschutzkommission
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW nahm Genehmigung zurück
Das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW hatte die Versuche zuerst genehmigt, die Genehmigung dann aber wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit zurückgenommen. „Im Kern geht es aktuell darum, ob die Versuche nach dem Tierschutzgesetz zulässig sind“, erklärte Gerichtssprecherin Lilo Gerdes gegenüber BILD. Die Universität Bonn zog daraufhin vor Gericht. Ihr ging es um die Frage, ob eine rechtmäßig erteilte Genehmigung nachträglich zurückgenommen werden kann. „Die Universität Bonn sieht darin einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und hat Rechtsmittel eingelegt, teilte die Hochschule der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA vor dem Gerichtsurteil mit.
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Das Verwaltungsgericht Köln gab den Behörden recht und wies die Klage ab. Zudem sei die Tierschutzkommission nicht beteiligt worden. Parabioseversuche dieser Art blicken zudem auf eine bestimmte Historie zurück: Zuletzt hatte die Medizinische Hochschule Hannover 2005 solche Tierversuche in Deutschland durchgeführt, diese wurden aber 2006 abgebrochen und auf erneuten Antrag 2007 abgelehnt. Damals entschied ein Expertengremium, dass die „Belastungfür die Tiere zu hoch sei und der Tierschutzgedanke höher eingestuft wurde als die mögliche wissenschaftliche Erkenntnis.
Rechtsmittel und der breitere Kontext der Tierforschung
Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet über Antrag auf Zulassung der Berufung
Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden würde.
Initiative Tierversuche verstehen meldet 1,95 Millionen Tiere in Deutschland
In Deutschland sind im Jahr 2024 laut der Initiative „Tierversuche verstehen“ 1,95 Millionen Tiere für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt worden. Allein in Forschungseinrichtungen der Universität Bonn wurden für 2023 tausende Tiere gemeldet, an denen Versuche vorgenommen wurden, darunter 23.046 Mäuse, 72 Ratten, 102 Frösche, 166 Fische, 122 Schweine, 51 Rinder, 3 Schafe und 110 Hühner. Das Leben der Tiere endet dabei „nicht unbedingt mit Ende des Versuches“ – manche wurden „in einem weiteren Versuch verwendet oder in einigen Fällen auch Privatpersonen vermittelt“.”””