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Technik und Wissenschaft

New York Times führt Urheberrechtsstreit gegen OpenAI und Microsoft

Die New York Times führt seit Dezember 2023 einen wegweisenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI und Microsoft vor einem US-Bundesgericht in Manhattan. Der Fall befindet sich im Juni 2026 in der Discovery-Phase. Im Kern geht es darum, ob das Training von KI-Modellen mit Millionen geschützter Artikel unter die „Fair Use“-Doktrin fällt oder eine massive Urheberrechtsverletzung darstellt.

Der Prozess ist mehr als ein bloßer Streit um Lizenzen; er ist ein Testlauf für die ökonomische Zukunft des Journalismus im Zeitalter generativer KI. Die Klägerin wirft den Unternehmen vor, Millionen ihrer Artikel ohne Erlaubnis in Large-Language-Models (LLMs) wie GPT eingespeist zu haben, woraufhin Produkte wie ChatGPT und Microsoft Copilot die Inhalte teilweise wortgetreu reproduzieren. Microsoft ist dabei nicht nur als Partner, sondern aufgrund seiner tiefen finanziellen und operativen Verflechtungen mit OpenAI als Mitbeklagter im Boot. Laut Legal Clarity investierte Microsoft mindestens 13 Milliarden US-Dollar in OpenAI und fungiert als alleiniger Cloud-Computing-Anbieter.

Finanzielle Dimensionen: Schadensersatz und Lizenztheorien

Finanzielle Dimensionen: Schadensersatz und Lizenztheorien
Photo: globallawtoday.com
Die finanziellen Forderungen der New York Times basieren auf zwei unterschiedlichen Berechnungswegen. Einerseits gibt es eine theoretische Berechnung des tatsächlichen Schadens, die auf einer hypothetischen Lizenzgebühr fußt. Eine Analyse der Klage geht von einem Satz von 10 US-Dollar pro Artikel aus.
KategorieWert / BasisTheoretische Summe
Tatsächlicher Schaden (Licensing Theory)16 Millionen Datensätze à 10 $160 Millionen $
Gesetzlicher Schadensersatz (Statutory Damages)Bis zu 150.000 $ pro WerkMilliardenbeträge (potenziell)
Microsoft-Investment in OpenAIKapitalbeteiligung13 Milliarden $
Während die 160 Millionen US-Dollar eine konkrete Berechnung des Marktwertes darstellen, könnten die gesetzlichen Schadensersatzforderungen bei vorsätzlicher Verletzung die Summen in astronomische Höhen treiben, da pro urheberrechtlich geschütztem Werk bis zu 150.000 US-Dollar gefordert werden können.

Gerichtliche Weichenstellungen: Was die Klage überlebt hat

Gerichtliche Weichenstellungen: Was die Klage überlebt hat
Photo: loeb.com
OpenAI und Microsoft versuchten mehrfach, wesentliche Teile der Klage abzuweisen. In einem Urteil vom 26. März 2025 entschied das Gericht jedoch, dass die Kernvorwürfe der Urheberrechtsverletzung bestehen bleiben. Wie Mesh IP Law berichtet, überlebten insbesondere die Ansprüche auf direkte und indirekte Urheberrechtsverletzung sowie die Vorwürfe der Markenverwässerung. Nicht alles war für die New York Times erfolgreich. Das Gericht wies die Klage wegen unlauteren Wettbewerbs mit Vorbehalt ab und verwarf den Großteil der Ansprüche im Rahmen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Die Entscheidung, die Ansprüche auf beihilfliche Urheberrechtsverletzung (contributory infringement) zuzulassen, ist strategisch bedeutsam. Die Kläger argumentieren, dass die Beklagten maßgeblich zur Rechtsverletzung beigetragen haben, indem sie LLMs so entwickelten, dass sie Kopien geschützter Werke ohne Autorisierung verbreiten können.

Das Scheitern der „Sophisticated Publisher“-Strategie

New York Times sues OpenAI, Microsoft for copyright infringement
Ein zentraler Verteidigungspunkt von OpenAI war die Verjährungsfrist. Das Unternehmen argumentierte, dass Ansprüche für Trainingseinheiten aus den Jahren 2019 und 2020 nach der dreijährigen Frist des Copyright Act verjährt seien. OpenAI versuchte zu belegen, dass die New York Times als sophisticated publisher eine besondere Sorgfaltspflicht gehabt hätte, die Verletzungen früher zu erkennen. Das Gericht wies diese Theorie zurück. Laut Loeb & Loeb stellte der Richter fest, dass es 2019 und 2020 kaum Artikel über die Produkte von OpenAI gab und kein konkreter Anlass bestanden hätte, dass die Zeitung eine Urheberrechtsverletzung hätte ahnen müssen. „sophisticated rightsholder“ Die Theorie einer gesteigerten Kenntnispflicht für professionelle Rechteinhaber wurde vom Gericht explizit abgelehnt.

Marktverdrängung versus transformative Nutzung

Der juristische Kernkampf wird sich um die Definition von transformative use drehen. Die Beklagten stützen sich auf die Fair-Use-Doktrin und vergleichen das KI-Training mit der Indexierung von Suchmaschinen oder dem Google-Books-Projekt. Sie behaupten, dass die Modelle keine Kopien erstellen, sondern statistische Muster lernen. Die New York Times kontert dies mit dem Argument der kommerziellen Substitution. Wenn eine KI eine Zusammenfassung eines Artikels so präzise liefert, dass der Nutzer die Originalseite nicht mehr besuchen muss, wird das Geschäftsmodell der Zeitung direkt untergraben. Global Law Today hebt hervor, dass die Klägerseite bereits über 100 Seiten mit Beispielen für urheberrechtswidrige Ausgaben in die Akten eingereicht hat. Die Argumentation der Zeitung ist klar: Es handelt sich nicht um eine transformative Neuschöpfung, sondern um eine Maschine, die als direkter Wettbewerber zum Original auftritt und dessen ökonomische Lebensgrundlage erodiert. Mit dem Übergang in die Discovery-Phase rückt die Offenlegung interner Dokumente und Trainingsdaten in den Fokus. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Gerichte die Logik der Tech-Giganten akzeptieren oder ob die KI-Industrie gezwungen wird, ein neues, kostenpflichtiges Lizenzmodell für journalistische Inhalte zu etablieren.

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Marktverdrängung versus transformative Nutzung
Photo: meshiplaw.com
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Clara Vogt

Über den Autor

Clara Vogt verantwortet das Ressort Technik und Wissenschaft. Sie schreibt ueber KI, Digitalisierung, Forschung und Innovation und uebersetzt komplexe Entwicklungen in klaren, belastbaren Journalismus.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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