Ein 47-jähriger Mann wurde am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu acht Jahren Haft und der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt. Er hatte zwischen Mai und Dezember 2024 drei Mädchen im Alter von 11 bis 13 Jahren über Instagram manipuliert, zu sexuellen Handlungen verleitet und diese gefilmt.
Die Instagram-Falle: Manipulation unter falscher Identität

Australische Ermittler und der entscheidende Hinweis aus Innsbruck

An das kann ich mich nicht mehr erinnernDer Angeklagte, via Kurier Die Ermittler konnten den Mann zudem über Amazon-Gutscheine identifizieren, mit denen er die Opfer für die Zusendung von Fotos und Videos bezahlt hatte. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung im Juli 2025 fanden die Beamten eine massive Sammlung illegaler Inhalte: Über 15.000 Bilder und Videos von Kindesmissbrauch waren auf seinen Geräten gespeichert.
Widersprüchliche Aussagen und IT-forensische Beweise

verschrobenen Lebensstilsprach, geprägt durch kaum vorhandene Kontakte zu Frauen, abgesehen von gelegentlichen Besuchen bei Sexarbeiterinnen.
Psychiatrische Diagnose und die Gefahr der Rückfälligkeit
Das Urteil umfasst neben der achtjährigen Haftstrafe auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Diese Entscheidung basiert auf einem psychiatrischen Gutachten, das eineverfestigte pädosexuelle Deviationdiagnostizierte, welche als
schwerwiegende und nachhaltige psychischeStörung eingestuft wird. Der Fall ist nicht der erste dieser Art für den 47-Jährigen. Laut Der Standard und anderen Quellen war er bereits mehrfach wegen des Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial vorbestraft. Trotz früherer Haftstrafen und Therapien, in denen er seine Neigung aus Scham verschwieg, kam es zu den erneuten Taten. Der psychiatrische Gerichtsgutachter Peter Hofmann warnte davor, dass der Mann ohne intensive Behandlung schnell wieder ähnliche Delikte begehen würde.
Das ist kein Problem, sondern eine tiefe Neigung, ein TriebPeter Hofmann, psychiatrischer Gerichtsgutachter, via Kronen Zeitung Der Angeklagte selbst gab an, bereits seit den frühen 2000er-Jahren mit dieser Neigung zu kämpfen.
Ich bin da irgendwie reingerutschtDer Angeklagte, via Kurier Obwohl sein Anwalt betonte, dass der Mann bereit sei, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sah das Gericht die Gefahr der Rückfälligkeit als zu hoch ein, um auf eine reine Haftstrafe zu setzen. Neben der Haft und der Einweisung wurde der Mann dazu verpflichtet, an die Opfer insgesamt 6.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
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