Zum Inhalt springen
Nachrichten

47-Jähriger wegen Cybergroomings vor Gericht

Ein 47-jähriger Mann wurde am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu acht Jahren Haft und der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt. Er hatte zwischen Mai und Dezember 2024 drei Mädchen im Alter von 11 bis 13 Jahren über Instagram manipuliert, zu sexuellen Handlungen verleitet und diese gefilmt.

Die Instagram-Falle: Manipulation unter falscher Identität

Die Instagram-Falle: Manipulation unter falscher Identität
Photo: Kurier
Der Verurteilte nutzte die soziale Plattform Instagram, um gezielt nach minderjährigen Mädchen zu suchen. Laut Berichten von ORF Wien und dem Kurier gab er sich gegenüber seinen Opfern als 13-jähriges Mädchen namens „Fiona“ aus. Durch diese Tarnung erschlich er sich das Vertrauen der Betroffenen, die glaubten, mit einer Gleichaltrigen zu kommunizieren. Die Strategie war systematisch. Der Mann suchte nach Mädchen, die öffentliche Livestreams starteten, um den ersten Kontakt herzustellen. In der Folge kam es zu mehr als 60 Angriffen auf die drei Opfer. Er überredete die Mädchen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, diese zu filmen oder zu fotografieren und ihm das Material zuzusenden. Eine der Betroffenen wurde zudem Opfer von geschlechtlicher Nötigung. Der Mann drohte ihr damit, die bereits übermittelten Aufnahmen an ihre Eltern sowie an ihre Reitlehrerin weiterzuleiten, sollte sie nicht weiteres Material schicken, wie MeinBezirk.at berichtet.

Australische Ermittler und der entscheidende Hinweis aus Innsbruck

Australische Ermittler und der entscheidende Hinweis aus Innsbruck
Photo: Kronen Zeitung
Das Ende der Serie von Übergriffen wurde durch eine internationale Zusammenarbeit eingeleitet. Im Januar 2025 meldete sich ein verdeckter australischer Ermittler bei den österreichischen Behörden. Der Grund: Der Angeklagte hatte Kindesmissbrauchsmaterial per E-Mail an den Ermittler versendet. Ein Detail in einem der Bilder führte die Ermittler direkt zum Täter. Im Hintergrund einer Aufnahme war ein Schild der Verkehrsbetriebe in Innsbruck zu erkennen. Auf diese Frage reagierte der 47-Jährige vor Gericht ausweichend. An das kann ich mich nicht mehr erinnern Der Angeklagte, via Kurier Die Ermittler konnten den Mann zudem über Amazon-Gutscheine identifizieren, mit denen er die Opfer für die Zusendung von Fotos und Videos bezahlt hatte. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung im Juli 2025 fanden die Beamten eine massive Sammlung illegaler Inhalte: Über 15.000 Bilder und Videos von Kindesmissbrauch waren auf seinen Geräten gespeichert.

Widersprüchliche Aussagen und IT-forensische Beweise

Widersprüchliche Aussagen und IT-forensische Beweise
Photo: Der Standard
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte nur teilweise geständig. Während er den Besitz des Bildmaterials einräumte, bestritt er die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und die Identität als „Fiona“. Er behauptete, die Bilder seien ihm im Sommer 2024 von einer Person namens Fiona über den Messenger Telegram zugeschickt worden. Diese Verteidigungsstrategie scheiterte an der technischen Beweislage. Ein Informatik-Sachverständiger konnte nachweisen, dass die entsprechenden Dateien bereits wesentlich früher auf einem USB-Stick des Mannes gespeichert waren. Die Diskrepanz zwischen den Aussagen des Angeklagten und den harten Fakten unterstreicht die Dimension des Falls. Der Mann versuchte, die Taten herunterzuspielen, während die Staatsanwaltschaft von einem verschrobenen Lebensstil sprach, geprägt durch kaum vorhandene Kontakte zu Frauen, abgesehen von gelegentlichen Besuchen bei Sexarbeiterinnen.

Psychiatrische Diagnose und die Gefahr der Rückfälligkeit

Das Urteil umfasst neben der achtjährigen Haftstrafe auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Diese Entscheidung basiert auf einem psychiatrischen Gutachten, das eine verfestigte pädosexuelle Deviation diagnostizierte, welche als schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung eingestuft wird. Der Fall ist nicht der erste dieser Art für den 47-Jährigen. Laut Der Standard und anderen Quellen war er bereits mehrfach wegen des Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial vorbestraft. Trotz früherer Haftstrafen und Therapien, in denen er seine Neigung aus Scham verschwieg, kam es zu den erneuten Taten. Der psychiatrische Gerichtsgutachter Peter Hofmann warnte davor, dass der Mann ohne intensive Behandlung schnell wieder ähnliche Delikte begehen würde. Das ist kein Problem, sondern eine tiefe Neigung, ein Trieb Peter Hofmann, psychiatrischer Gerichtsgutachter, via Kronen Zeitung Der Angeklagte selbst gab an, bereits seit den frühen 2000er-Jahren mit dieser Neigung zu kämpfen. Ich bin da irgendwie reingerutscht Der Angeklagte, via Kurier Obwohl sein Anwalt betonte, dass der Mann bereit sei, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sah das Gericht die Gefahr der Rückfälligkeit als zu hoch ein, um auf eine reine Haftstrafe zu setzen. Neben der Haft und der Einweisung wurde der Mann dazu verpflichtet, an die Opfer insgesamt 6.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Find more reporting in our Nachrichten section.

Psychiatrische Diagnose und die Gefahr der Rückfälligkeit
Teilen Facebook X WhatsApp E-Mail
Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.