Wegen eines Ausbruchs der Lungenkrankheit enzootische Pneumonie haben die Veterinärbehörden die vollständige Räumung von 20 Schweinezuchtbetrieben in sechs Kantonen angeordnet. Rund 1500 Zuchtschweine und deren Ferkel müssen bis zum 2. Oktober geschlachtet oder tierschutzkonform getötet werden, um Infektionsketten zu unterbrechen.
Ein gefährlicher Lungenerreger greift massiv in Schweizer Schweinebeständen um sich. Nach Angaben des Luzerner Kantonstierarztes, der im Namen des Veterinärdienstes Schweiz federführend informiert, ist die Tierseuche in insgesamt 20 Zuchtbetrieben sowie in 40 Mastbetrieben nachgehoben worden. Betroffen von der massiven Ausbreitung sind Zuchtbetriebe in den Kantonen Bern, Luzern, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Waadt, während sich die betroffenen Mastbetriebe über 14 Kantone erstrecken. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass in einem Verbund von Schweinezucht- und Mastbetrieben 60 Betriebe unter Quarantäne gestellt worden waren.
Vollständige Räumung von 20 Zuchtbetrieben bis Anfang Oktober angeordnet
Eine teilweise Sanierung reicht nach Einschätzung der Behörden nicht aus, um den Erreger sicher aus den betroffenen Beständen zu entfernen, teilten die Veterinärbehörden mit. Deshalb ordneten die Behörden an, die gesamten Schweinebestände in den betroffenen Zuchtbetrieben komplett zu räumen. Von dieser Massnahme sind circa 1500 Zuchtschweine und deren Ferkel betroffen, hiess es am Montag.
Oktober geräumt sein. Im Anschluss daran werden alle Stallungen gereinigt und desinfiziert, damit soll die Verbreitung eingedämmt werden. Durch das Räumen der Betriebe wollen die Behörden verhindern, dass der Erreger von weiteren Tieren aufgenommen und weitergetragen wird. Allein im Kanton Luzern, einem Kanton mit vielen Schweinebetrieben, sei der Erreger bislang in elf Zuchtbetrieben nachgewiesen worden.
Schlachtung hat Priorität vor tierschutzkonformer Tötung
Bei der Bewältigung der Seuche setzen die Behörden vorrangig auf Verwertung im Rahmen der Fleischproduktion, sofern dies möglich ist. Die Infektionskette könne nur mit der Schlachtung respektive Tötung der Tiere unterbrochen werden.

«Die Tiere werden – wenn möglich – geschlachtet», sagt der Luzerner Kantonstierarzt Martin Brügger. «Wenn dies nicht möglich ist, werden die Schweine tierschutzkonform getötet.»
Um jeglichen weiteren Austausch von potenziell infizierten Tieren zu unterbinden, wurde für die betroffenen Zuchtbetriebe zudem bis auf Weiteres eine Sperrung verhängt. Damit werden keine Tiere mehr zwischen den einzelnen Betrieben ausgetauscht.
Ausbreitung in Mastbetrieben und laufende Abklärungen
Während die strengen Massnahmen vorerst auf die Zuchtbetriebe fokussiert sind, zeigt sich die Lungenkrankheit bei den Mastbetrieben in 14 Kantonen deutlich weiter verbreitet. Solche Höfe liegen in Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Waadt, Wallis und Zug.

Ob auch Betriebe ausserhalb des betroffenen Schweinerings beteiligt sind, könne derzeit nicht ausgeschlossen werden. Entsprechende Abklärungen seien im Gang. Für Menschen und Konsumenten besteht laut den Behörden hingegen keine Gefahr. Bereits vor elf Jahren kam es in der Ostschweiz zu einem ähnlichen Fall. Wie der damalige St. Galler Kantonstierarzt Albert Fritsche gegenüber 20 Minuten erklärte, kann die Lungenkrankheit auf verschiedene Arten übertragen werden. «Hauptübertragungsweg ist der direkte Kontakt zwischen Tieren, aber auch die indirekte Übertragung über Transportfahrzeuge, Personen und Geräte kommt vor», sagte Fritsche damals. Weitere Risiken seien der Kontakt mit Wildschweinen sowie eine Übertragung über die Luft von Betrieb zu Betrieb. Für Konsumentinnen und Konsumenten bestehe jedoch keine Gefahr: «Beim Schlachtbetrieb werden die Tiere genau kontrolliert, das Fleisch der gesunden Tiere kann problemlos verzehrt werden.»
Weiterlesen