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VKI startet Sammelklage: BAWAG P.S.K. weigert sich, illegale Fondsprovisionen zurückzuerstatten

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 28. April 2026 eine Sammelaktion gegen die BAWAG P.S.K. gestartet, weil die Bank Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds nicht offenlegt. Betroffen sind laut VKI mehrere tausend Kund:innen, die seit 2017 Ansprüche auf Rückzahlungen haben. Während andere große Banken bereits außergerichtliche Lösungen fanden, verweigert die BAWAG bisher Gespräche.

Warum der VKI jetzt gegen die BAWAG vorgeht

Der VKI hat bereits mit mehreren großen Bankinstituten wie der Unicredit Bank Austria, der Erste Bank oder der österreichischen Sparkassengruppe außergerichtliche Einigungen erzielt. Dabei wurden tausenden Kund:innen Rückerstattungen von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro ermöglicht. Bei der BAWAG P.S.K. jedoch blieb die Bank trotz Aufforderungen zu Vergleichsgesprächen im vergangenen Jahr uneinsichtig. Laut VKI-Jurist Mag. Stefan Schreiner sind die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds bis zum 31. Dezember 2017 nicht ausreichend offengelegt worden — ein Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018). „Wir gehen davon aus, dass mehrere tausend Kund:innen betroffen sind“, betonte Schreiner in einer Aussendung. Betroffene können sich ab sofort kostenlos unter www.vki.at/kick-back-2026 anmelden und ihre Ansprüche geltend machen.Die Sammelaktion des VKI richtet sich nicht nur gegen die BAWAG P.S.K., sondern auch gegen deren Tochtermarken wie Easybank sowie die ehemaligen Online-Broker Direktanlage.at und Hello bank!. Diese Unternehmen sind ebenfalls in die Vermittlung von Fonds mit nicht offengelegten Bestandsprovisionen verwickelt. Der VKI sieht darin ein strukturelles Problem der gesamten österreichischen Bankenbranche, sofern Fondsprodukte angeboten werden.

Wie die Sammelaktion funktioniert

Nach Anmeldung prüft der VKI die Unterlagen der betroffenen Kund:innen. Liegt bereits eine Einigung mit der Bank vor, wird der Fall direkt weitergeleitet. Die Bank erstellt dann ein individuelles Ergebnis, das die Kund:innen kostenfrei annehmen können. Bei Banken, mit denen noch keine Einigung besteht — wie aktuell bei der BAWAG P.S.K. — werden die Fälle gesammelt und geprüft. Der VKI interveniert regelmäßig bei diesen Banken, um eine außergerichtliche Lösung für möglichst viele Betroffene zu erreichen. Laut verbraucherrecht.at ist der Prozess transparent und kostenlos für die Kund:innen.Die Sammelaktion ist Teil einer größeren Initiative des VKI, die auch andere Banken wie die Raiffeisen Bank International AG, die Kathrein Privatbank oder die Hypo Oberösterreich betrifft. Wer bis zum 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt über eine dieser Banken vermittelt bekommen hat, kann sich ebenfalls kostenlos anmelden. Der VKI prüft die Ansprüche und sucht nach außergerichtlichen Lösungen. Die ORF berichtet, dass die Liste der betroffenen Banken in den letzten Wochen deutlich gewachsen ist.

Was die Banken bisher erreichten — und was noch fehlt

Während der VKI mit anderen Banken bereits außergerichtliche Einigungen erzielen konnte, bleibt die BAWAG P.S.K. eine Ausnahme. Die Bank verweigert seit Monaten Gespräche, obwohl die Rechtslage klar ist: Bestandsprovisionen müssen offenlegt werden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) regelt seit 2018 strenge Voraussetzungen für die Einbehaltung solcher Provisionen. Betroffene Kund:innen können diese Provisionen zurückverlangen, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 nicht offengelegt wurden. Laut VKI sind die Rückerstattungen je nach Investitionssumme unterschiedlich hoch — von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro.„Während mit allen anderen großen Bankinstituten außergerichtliche Lösungen gefunden werden konnten, hat die BAWAG P.S.K. — als einzige Bank — die Aufnahme von Gesprächen bislang verweigert.“ Mag. Stefan Schreiner, VKI-JuristDie Frage ist nun, wie der VKI die BAWAG P.S.K. zum Einlenken bewegen kann. Bisherige Erfahrungen mit anderen Banken zeigen, dass außergerichtliche Lösungen oft schneller und kostengünstiger für beide Seiten sind. Doch ohne Dialog bleibt nur der juristische Weg. Für betroffene Kund:innen bedeutet das: Geduld und die Hoffnung, dass der Druck auf die Bank steigt.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer denkt, von den nicht offengelegten Bestandsprovisionen betroffen zu sein, sollte schnell handeln. Die Anmeldung zur Sammelaktion ist kostenlos und erfolgt über die Website des VKI. Die Prüfung der Unterlagen dauert in der Regel einige Wochen. Sobald eine Einigung mit der Bank vorliegt, erhalten die Kund:innen eine individuelle Rückerstattung. Der VKI betont, dass die Sammelaktion auch für Kund:innen der Easybank, Direktanlage.at und Hello bank! gilt — also für alle, die Fonds über die BAWAG-Gruppe erworben haben.Die Sammelaktion des VKI ist ein wichtiger Schritt, um Transparenz im Wertpapiergeschäft zu erhöhen. Doch der Erfolg hängt davon ab, ob die BAWAG P.S.K. bereit ist, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Bis dahin bleibt für betroffene Kund:innen nur die Hoffnung auf eine schnelle und faire Regelung.Die Entwicklung zeigt: Der Druck auf Banken, ihre Provisionen offenzulegen, wächst. Während einige Institute bereits reagiert haben, bleibt die BAWAG P.S.K. eine der letzten großen Ausnahmen. Die Frage ist, wie lange es noch dauert, bis auch diese Bank nachgibt — und ob die Kund:innen dann noch auf ihre Rückerstattungen warten müssen.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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