Signa-Gründer René Benko hat in der Innsbrucker Justizanstalt einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest gestellt. Die von Verteidiger Norbert Wess begründete Initiative zielt auf eine 60 Quadratmeter große Wohnung in Innsbruck ab. Das Landesgericht verhandelt am Mittwoch über die Haftprüfung, während die Staatsanwaltschaft eine sechsseitige Stellungnahme dagegen einbrachte.
Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest in Innsbruck eingereicht
Der in der Justizanstalt Innsbruck in Untersuchungshaft sitzende Immobilieninvestor will das Gefängnis nach 628 Tagen hinter Gittern verlassen. Über seinen Verteidiger Norbert Wess wurde ein entsprechender Antrag auf eine Fußfessel eingebracht, wie das Landesgericht bestätigte. Für den möglichen Hausarrest ist in Innsbruck bereits eine eigene 60 Quadratmeter große Wohnung angemietet worden. Damit solle vor allem die Familie des Unternehmers geschont und entlastet werden, hieß es aus dem Umfeld der Verteidigung.
Die zugehörige Haftprüfungsverhandlung ist für Mittwoch anberaumt worden. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In Benkos Verfahrensgeschichte markiert dieser Termin eine Neuerung: Bisher wurden derartige Haftprüfungen in Wien abgewickelt.
Der einstige Immobilien-Milliardär sitzt seit dem 24. Jänner 2025 hinter Gittern – zunächst in der Wiener Justizanstalt Josefstadt, mittlerweile seit rund einem Jahr in der Justizanstalt Innsbruck. Der Gerichtstermin für die Haftprüfungsverhandlung wurde vom Landesgericht Innsbruck angesetzt.
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft positioniert sich gegen die Entlassung
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellt sich gegen den Hausarrest. Nach Medienberichten brachte die Behörde eine sechsseitige Stellungnahme ein, die sich gegen die Gewährung der Fußfessel ausspricht. Die Ermittler führen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Signa-Konzerns mittlerweile 18 unterschiedliche Sachverhalte an, wobei Benko nicht in allen Strängen als beschuldigt geführt wird.
Ex-Milliardär René Benko hat die Verlegung aus der Untersuchungshaft in den Hausarrest mit Fußfessel beantragt. Sein Verteidiger begründet diesen Wunsch mit bevorstehenden Prozessen. Link in X-Bio. pic.twitter.com/L4uu2qiviG
Die Verteidigung hält dagegen, dass der Mandant sich auf die anstehenden Verhandlungen außerhalb der Justizanstalt vorbereiten muss. Anwalt Norbert Wess argumentierte, dass eine angemessene Vorbereitung auf die komplexen Gerichtsverfahren nur in Freiheit möglich sei. Sollte das Landesgericht gegen den Antrag entscheiden, steht der Weg für eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Innsbruck offen.
Vorangegangene Haftstrafen und anstehende Prozesse am Landesgericht
Der Antrag folgt auf eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen im Spätsommer. Ende September wurde Benko in einem Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Im Fokus des Verfahrens standen im Wesentlichen eine Schenkung im Wert von 300.000 Euro an seine Mutter sowie eine Mietvorauszahlung über circa 360.000 Euro für eine Villa, die sich auf der Hungerburg in Innsbruck befindet. Da er durch die U-Haft bereits zwei Drittel der Strafe verbüßt hatte und das Gericht keine spezialpräventiven Hinderungsgründe sah, endete diese Strafhaft formell durch die sogenannte Zwei-Drittel-Regel. In Freiheit kam er dennoch nicht, da unmittelbar die Untersuchungshaft in einem anderen Strang fortgeführt wurde.

Bereits am 4. und 5. November steht der nächste Prozess am Landesgericht Innsbruck auf dem Kalender. In diesem Verfahren werfen die Ankläger dem Unternehmer schweren Betrug und betrügerische Krida vor. Der Vorwurf der WKStA besagt im Detail, Benko habe gegenüber Vertretungspersonen der Familienstiftung des ehemaligen Strabag-Chefs Hans Peter Haselsteiner beziehungsweise diesem selbst eine falsche Garantie ausgesprochen und dadurch einen betrügerischen Schaden für die Stiftung in einer Größenordnung von rund fünf Millionen Euro herbeigeführt. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Millionen Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Ein zweiter Anklagepunkt betrifft ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, das Benko im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren verborgen und dadurch die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert oder geschmälert haben soll.
„Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen.“
Norbert Wess, Verteidiger
Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Wess erklärte gegenüber der Agentur APA weiter: Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko.
Immobilieninvestor René Benko will aus der U-Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stellt sich jedoch gegen die Fußfessel. https://t.co/FmSGS2TyQP
Benko hat die Vorwürfe bisher stets vehement zurückgewiesen. Ob er die weitere Untersuchungshaft künftig außerhalb des Gefängnisses mit einer Fußfessel verbringen darf, wird nun von der Justiz geprüft.
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