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Technik und Wissenschaft

Regierungspräsidium Darmstadt warnt vor historischem Radium-Trinkbecher

Zwei Bürger haben in einer Garage im Landkreis Bergstraße in Hessen einen historischen Radium-Trinkbecher aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entdeckt und den Fund dem Regierungspräsidium Darmstadt gemeldet. Die Behörden warnen nun vor radioaktiven Stoffen in dem Gerät, das auch nach über 100 Jahren noch gefährlich sein kann.

Der Fund in einer hessischen Garage ist zu einem Fall für den Strahlenschutz geworden. Laut dem Regierungspräsidium Darmstadt enthält das historische Gefäß radioaktive Stoffe, die auch nach mehr als 100 Jahren ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Die Behörde warnt ausdrücklich davor, solche Apparate über den Hausmüll oder Recyclinghöfe zu entsorgen.

Historische Radium-Trinkbecher und ihre Gesundheitsrisiken

Bei dem entdeckten Gegenstand handelt es sich um einen sogenannten Radium-Trinkbecher. Solche Geräte wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in großen Stückzahlen produziert und vertrieben. Ihr Zweck bestand darin, Wasser mit Radon anzureichern – einem radioaktiven Edelgas, das beim Zerfall von Radium-226 entsteht. Das so behandelte Wasser wurde zu vermeintlich medizinischen Zwecken getrunken, wobei die erhoffte gesundheitsfördernde Wirkung nach Angaben der Behörden heute widerlegt ist.

Wie das Regierungspräsidium Darmstadt mitteilt, können die Apparate selbst nach Jahrzehnten noch erhebliche Mengen radioaktiver Stoffe enthalten. Radium-226 besitzt eine Halbwertszeit von rund 1600 Jahren. Von einem unbeschädigten Gerät geht nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Verbraucherschutz jedoch nicht automatisch eine unmittelbare Gefahr aus, da sich das Radium normalerweise im Inneren des Apparats in gebundener Form befindet.

Warnung vor Beschädigung und fachgerechte Entsorgung im Landkreis Bergstraße

Gefährlich kann es werden, wenn der Becher geöffnet, beschädigt oder bei der Schrottverarbeitung zerstört wird. In diesem Fall kann radioaktives Material freigesetzt werden. Gelangt dieses über eingeatmeten Staub oder versehentliches Verschlucken in den menschlichen Körper, sind gesundheitlich relevante Strahlenbelastungen möglich.

Da viele dieser Geräte noch in privaten Haushalten lagern – oft unwissend über deren radioaktiven Inhalt durch Erbschaften, Dachbodenfunde oder Käufe auf Flohmärkten und im Internet – raten die Behörden zur Vorsicht. Wegen ihres historischen Aussehens werden die Apparate häufig als Sammlerstücke aufbewahrt. Heute sind Herstellung und Inverkehrbringen dieser Geräte verboten, und auch der Besitz bedarf einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung.

Das Ministerium rät Findern, einen solchen Trinkbecher weder zu öffnen noch selbst zu entsorgen, sondern unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren. Behörden können die Geräte sicherstellen und fachgerecht entsorgen lassen, wobei diese Maßnahmen für private Besitzer teilweise kostenfrei sind.

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Clara Vogt

Über den Autor

Clara Vogt verantwortet das Ressort Technik und Wissenschaft. Sie schreibt ueber KI, Digitalisierung, Forschung und Innovation und uebersetzt komplexe Entwicklungen in klaren, belastbaren Journalismus.

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