Die Bundesnetzagentur nutzt ein Modell zur Umverteilung von Netzkosten, um den Ausbau der Stromnetze in Regionen mit hoher Erzeugung erneuerbarer Energien zu decken. Durch einen bundesweiten „Aufschlag für besondere Netznutzung“ werden die Kosten auf alle Stromverbraucher verteilt, was laut Golem die Gebühren für Besitzer von Solaranlagen erhöhen könnte. Diese regulatorische Maßnahme reagiert auf die strukturellen Herausforderungen der deutschen Energiewende, bei der die Erzeugung von Strom zunehmend dezentral erfolgt. Da Windkraftanlagen oft im Norden und Photovoltaikanlagen verstärkt im Süden stehen, müssen die bestehenden Netze massiv verstärkt werden, um die Energie zu den industriellen und urbanen Verbrauchszentren zu transportieren.
Finanzierung des Netzausbaus durch bundesweite Umlagen
In Regionen, die deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren als sie selbst verbrauchen, entstehen erhebliche Kosten für den Umbau der Stromnetze. Laut Bundesnetzagentur werden diese Kosten nicht allein von den betroffenen Regionen getragen, sondern über einen bundesweit einheitlichen „Aufschlag für besondere Netznutzung“ auf den Stromverbrauch aller deutschen Verbraucher erhoben. Dieser Mechanismus führt dazu, dass die Netzentgelte in den betroffenen Regionen sinken, während die Kosten für die gesamte Bevölkerung verteilt werden.
Ohne diese bundesweite Verteilung könnten die Netzentgelte in Regionen mit hohem Ausbau von Windkraft oder Photovoltaik unverhältnismäßig stark ansteigen. Dies könnte zu einer geografischen Benachteiligung führen, die die Wirtschaftlichkeit von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in diesen Gebieten einschränkt. Die Umverteilung dient somit der Sicherstellung der Netzentgeltstabilität und soll verhindern, dass der notwendige Netzausbau durch regional extrem hohe Kosten für die lokale Bevölkerung gebremst wird.
Die größten Umverteilungsbeträge nach Netzbetreibern
Im Jahr 2026 profitieren insgesamt 238 Netzbetreiber von diesem Wälzungsmechanismus, was einem Zuwachs von etwa 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Anstieg der Anzahl der betroffenen Netzbetreiber spiegelt den fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Notwendigkeit für infrastrukturelle Netzanpassungen wider. Die betroffenen Unternehmen können in der Summe Kosten in Höhe von 2,725 Milliarden Euro weiterverteilen.
Die Bundesnetzagentur führt eine Liste der Netzbetreiber mit den höchsten Wälzungsbeträgen auf. Zu den Unternehmen mit den größten Summen gehören:
- Bayernwerk Netz GmbH mit 624.638 Tausend Euro
- E.DIS Netz GmbH mit 295.598 Tausend Euro
- Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH mit 291.954 Tausend Euro
- Schleswig-Holstein Netz AG mit 272.599 Tausend Euro
- Avacon Netz GmbH mit 243.255 Tausend Euro
Die Rolle der Erlösobergrenze bei der Kostenverteilung
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die absolute Höhe des Wälzungsbetrags allein keine direkte Aussage über die Auswirkungen auf die lokalen Netzentgelte zulässt. Die tatsächliche Entlastung oder Belastung hängt von den Gesamtkosten, der sogenannten Erlösobergrenze (EOG), des jeweiligen Netzbetreibers ab.
Die Erlösobergrenze ist ein zentrales regulatorisches Instrument der Bundesnetzagentur. Sie dient dazu, die Einnahmen der Netzbetreiber zu deckeln und sicherzustellen, dass die Netzentgelte lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten für den Betrieb und den Ausbau der Netze widerspiegeln. Damit die Umverteilung über den „Aufschlag für besondere Netznutzung“ zu einer spürbaren Senkung der lokalen Netzentgelte führt, müssen die weitergegebenen Beträge die Kostenstruktur des jeweiligen Betreibers im Rahmen seiner regulatorisch festgelegten EOG effektiv ausgleichen.
Mögliche Kostensteigerungen bei der Messstellenabrechnung
Zusätzlich zu den Netzentgelten können Kosten für den Messstellenbetrieb anfallen. Bei der Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems ist eine Abrechnung über die reguläre Stromrechnung nicht mehr in jedem Fall möglich.
Die Digitalisierung der Stromnetze, oft im Rahmen des Smart Meter Rollouts vorangetrieben, ist eine Grundvoraussetzung für den effizienten Umgang mit fluktuierenden Energiequellen wie Wind und Sonne. Intelligente Messsysteme (iMSys) ermöglichen eine präzisere Steuerung der Lastflüsse und unterstützen die Integration dezentraler Erzeugungsanlagen in das nationale Netz.
Laut Bundesnetzagentur gibt es zwei Wege der Abrechnung: Die Kosten des Messstellenbetriebs können weiterhin über die normale Energierechnung abgerechnet werden, oder der Messstellenbetreiber stellt eine separate Rechnung aus, falls der Stromlieferant dem nicht zustimmt. Verbraucher schließen zudem in der Regel automatisch einen Vertrag mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber ab, sobald sie Energie aus dem Netz entnehmen. Diese Abrechnungsmodelle stellen sicher, dass die notwendigen Investitionen in die digitale Infrastruktur des Stromnetzes finanziert werden können, während gleichzeitig die administrativen Wege für die Endverbraucher definiert sind.
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