Der Sneaker-Hersteller New Balance hat den französischen Sporthändler Decathlon in den USA vor dem US-Bezirksgericht für den Distrikt Massachusetts rechtlich belangt. Nach Angaben aus der Gerichtsklage wirft das in Boston beheimatete Unternehmen dem Kontrahenten vor, mit dem Design auf bestimmten Laufschuhmodellen der Marke Kiprun Markenrechte zu verletzen. New Balance nutzt sein markantes Logo nach eigenen Angaben bereits seit den 1970er-Jahren auf seinen Produkten und pocht konsequent auf den Schutz des Wiedererkennungswertes.
Ein Streit um Linien und Markenrechte in Massachusetts
Betroffen von der juristischen Auseinandersetzung sind laut der Klageschrift acht verschiedene Modelle aus der Kiprun-Reihe, die auch amerikanische Kunden über Onlineshops und Drittanbieter im stationären Handel erwerben können. Im europäischen Vergleich zeigt sich eine ähnliche Nähe: In der Schweiz kostet etwa der Kiprun Kipstorm Tempo rund 149,90 Franken, während der optisch vergleichbare FuelCell Rebel v5 von New Balance für 170 Franken angeboten wird, was einen geringen Preisabstand von gerade einmal 20 Franken ergibt.
Das spiegelverkehrte K und die Verwechslungsgefahr im Alltag
Im Kern dreht sich der Streit um die visuelle Gestaltung des Emblems an der Schuhaußenseite. Während Decathlon argumentiert, dass es sich bei dem Zeichen auf den Kiprun-Schuhen um ein stilisiertes „K“ handelt, sieht New Balance in der Verwendung des Symbols eine klare Verletzung. Laut der am 15. September eingereichten Klage verwendet die Running-Marke das Symbol auf Schuhen und Werbematerialien auch gespiegelt, wodurch es nach Auffassung von New Balance unmistakably an N
ist.

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Die Debatte beschränkt sich längst nicht mehr nur auf die Gerichtssäle, sondern wird auch im Internet geführt. In der Klage verweist das US-Unternehmen auf soziale Medien und Plattformen wie Instagram, wo Nutzer über die Ähnlichkeit diskutieren. Während einige Kommentatoren einen direkten Bezug zu einer Design-Kooperation vermuten oder den Buchstaben als reines „K“ verteidigen, bringt New Balance das rechtliche Konzept der sogenannten post-sale confusion
ins Spiel. Dabei geht es um die Verwirrung von Passanten oder anderen Läufern, die das Logo bei Wettkämpfen oder auf Fotos sehen und das Produkt fälschlicherweise dem US-Hersteller zuordnen.
Frühzeitige Warnungen und frühere Verfahren
Der Konflikt kam nicht überraschend. Wie aus Berichten hervorgeht, suchte New Balance bereits im Januar das Gespräch mit Decathlon, wies das Unternehmen auf die aus seiner Sicht bestehende Verwechslungsgefahr hin und forderte eine Anpassung des Designs. Der französische Sportartikelhändler lehnte diese Änderung jedoch ab und bekräftigte, dass das Emblem ein „K“ darstelle.”

Forderungen und das Marktumfeld im Super-Schuh-Segment
Mit der aktuellen Klage fordert New Balance vom Gericht eine einstweilige Verfügung, die Decathlon die weitere Nutzung des umstrittenen Zeichens untersagt. Darüber hinaus verlangt das Unternehmen den Rückruf sowie die Vernichtung der betroffenen Produkte und Werbematerialien mitsamt Schadensersatz und der Herausgabe erzielter Gewinne.
Das zuständige Gericht in Massachusetts muss nun entscheiden, ob die grafische Gestaltung von Decathlon die Rechtsposition von New Balance verletzt.
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