Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley haben das Unternehmen Anthropic in den USA verklagt. Dem Claude-Entwickler wird vorgeworfen, mehr als 270 Songs des Sängers ohne Zustimmung für das KI-Training verwendet, Copyright-Informationen entfernt und Schadenersatz von über 41 Millionen Dollar gefordert zu haben.
Millionenklage wegen Elvis-Songs gegen Anthropic
Im Namen mehrerer Parteien wurde am Freitag vor einem kalifornischen Gericht eine Klage gegen den Claude-Entwickler Anthropic eingereicht. Die Verwalter des musikalischen Erbes von Elvis Presley werfen dem Unternehmen vor, hunderte geschützte Werke für das Training von KI-Modellen genutzt zu haben. Konkret soll es sich um mehr als 270 Lieder handeln, die ohne Genehmigung in die Systeme eingespeist wurden. Zu den betroffenen Werken zählen weltbekannte Hits wie Can’t Help Falling in Love
, A Little Less Conversation
und Return To Sender
.
Die Vorwürfe gegen das Technologieunternehmen gehen jedoch über die bloße Verwendung der Aufnahmen hinaus. Laut der eingereichten Klageschrift soll Anthropic aktiv Schutzmaßnahmen umgangen sowie Copyright-Informationen aus den Musikstücken entfernt oder verändert haben. Die Kläger fordern eine erhebliche finanzielle Kompensation. Im Raum steht ein Schadenersatz in Gesamthöhe von mehr als 41 Millionen US-Dollar, was umgerechnet etwa 36,6 Millionen Euro entspricht. Pro Song beläuft sich die Forderung auf 150.000 Dollar.
Rechtliche Dimensionen und Reaktionen auf die Vorwürfe
Das Billboard Magazin stuft das Vorgehen als das bislang hochkarätigste juristische Verfahren ein, das jemals im Namen eines einzelnen Musikers angestrengt wurde. In der Klageschrift heißt es dazu, dass das Unternehmen sein gesamtes Geschäftsmodell in einem nie dagewesenen Ausmaß auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut habe.

Der Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material bei der Entwicklung großer Sprach- und generativer Modelle sorgt seit längerem für schwere juristische Auseinandersetzungen. Ähnliche Klagen treffen auch andere Branchengrößen, wie etwa den ChatGPT-Entwickler OpenAI. Für den Betrieb und die Präzision solcher Programme sind gigantische Datenmengen aus dem Internet, aus Büchern und anderen Archiven erforderlich.
Während die Kläger auf massive Rechtsverletzungen pochen, berufen sich KI-Firmen vor Gericht meist auf den Grundsatz des Fair Use
. Demnach soll die Nutzung geschützter Inhalte unter bestimmte Bedingungen zulässig sein, wenn im Prozess der Datenverarbeitung etwas völlig Neues entsteht. Auf dpa-Anfrage äußerte sich Anthropic zunächst nicht direkt zu den Anschuldigungen, teilte jedoch mit, den Vorwürfen entschieden zu widersprechen und sich vor Gericht verteidigen zu wollen.
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