Die Rentenkommission schlägt die weitgehende Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs vor, um das Rentensystem zu reformieren. Betroffen wären über 6,5 Millionen geringfügig Beschäftigte, die künftig eigene Sozialabgaben leisten müssten. Die Pläne lösen insbesondere in der Gastronomie und unter Studierenden massive Kritik und Existenzängste aus.
Abschaffung des Sonderstatus: Was die Rentenkommission plant
Die Rentenkommission will das Konzept der geringfügig entlohnten Beschäftigung grundlegend ändern. Ziel ist es, Minijobber verpflichtend in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung einzubeziehen. Bisher profitieren diese Beschäftigten von einem Sonderstatus, bei dem sie in der Regel keine eigenen Sozialabgaben zahlen, während der Arbeitgeber eine Pauschale übernimmt. Laut einem Bericht der Tagesschau umfasst das Reformpaket der Kommission insgesamt 33 tiefgreifende Änderungsvorschläge.

Ein zentraler Punkt ist das Ende der steuerlichen Privilegien. Ausnahmen von der neuen Beitragspflicht sollen lediglich für Schülerinnen und Schüler gelten. Für alle anderen würde die Arbeit im Minijob teurer, da der Lohn nicht mehr fast eins zu eins als Netto-Betrag ausgezahlt wird.
Betroffene Gruppen und finanzielle Auswirkungen
Die Auswirkungen treffen eine diverse Gruppe von Erwerbstätigen. Laut Daten der Minijobzentrale sind derzeit über 6,5 Millionen Menschen im Gewerbe geringfügig beschäftigt, ergänzt durch 252.372 Personen in Privathaushalten. Die demografische Verteilung zeigt eine starke Präsenz von Frauen, die 55,9 Prozent der Minijobber ausmachen, während Ausländer einen Anteil von 18,3 Prozent haben. Fast zwei Drittel der Beschäftigten im Gewerbe sind zwischen 24 und 64 Jahre alt.

- Verdienstgrenze: Maximal 603 Euro pro Monat bzw. 7.236 Euro pro Jahr.
- Arbeitgeberabgaben: Eine Pauschale von etwas über 30 Prozent (davon 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung).
- Arbeitnehmerabgaben: In der Regel keine oder nur sehr geringe Beiträge.
Im ersten Quartal wurden für alle Minijobber zusammen 1,3 Milliarden Euro für die Rentenversicherung und 1,02 Milliarden Euro für die Krankenversicherung eingezahlt. Eine Umstellung auf die reguläre Beitragspflicht würde das verfügbare Einkommen der Beschäftigten unmittelbar senken, was laut dem Tagesspiegel insbesondere bei jungen Menschen und Studierenden zu Existenzängsten führt.
Gastronomie und Handel warnen vor „Katastrophe“
Besonders hart treffen die Reformpläne Branchen mit hoher saisonaler Schwankung und einem starken Bedarf an flexiblen Arbeitskräften. Handel und Gastronomie sind die größten Arbeitgeber von Minijobbern. Für diese Betriebe ist die einfache Abwicklung über die Minijobzentrale ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
In touristischen Regionen ist die Alarmbereitschaft bereits hoch. So schlagen laut Berichten der SHZ Restaurants auf Sylt und Föhr Alarm, da ihr Geschäftsmodell massiv auf geringfügiger Beschäftigung basiert.
Arbeitgebervertreter argumentieren, dass die Flexibilität verloren ginge, saisonale Lücken ohne ganzjährige Verträge zu schließen. Während Arbeitgeber gegen die Abschaffung sind, befürworten Gewerkschaften die Reform tendenziell.
Der Streit um die „Sackgasse“ der geringfügigen Beschäftigung
Die politische und gesellschaftliche Debatte spaltet sich in zwei Lager: Die einen sehen im Minijob eine notwendige Freiheit zur finanziellen Absicherung, die anderen eine strukturelle Falle.

Kritiker der Minijobs, darunter Stimmen im Redaktionsnetzwerk Deutschland, argumentieren, dass die geringfügige Beschäftigung oft als „Sackgasse“ fungiert. Ursprünglich als Brücke in sozialversicherungspflichtige Arbeit gedacht, seien viele Menschen – insbesondere Frauen – in diesen prekären Verhältnissen steckengeblieben. Das Ziel der Reform sei es, das „Ausufern“ von Nebenjobs zu beenden und mehr Menschen in reguläre Voll- oder Teilzeitstellen zu bringen.
Demgegenüber steht eine breite Basis von Betroffenen, die den Minijob zur Finanzierung ihres Studiums, zur Aufbesserung der Rente oder zur Unterstützung der Familie nutzen. Eine aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag fordert den Erhalt des Modells. Die Unterzeichner warnen davor, freiwillige Mehrarbeit durch zusätzliche Steuern oder Abgaben zu „bestrafen“. Laut Minijob-Zentrale und Destatis nutzen im Jahr 2026 rund 7 Millionen Menschen diese Form der Beschäftigung.
Ob bestehende Minijobs im Falle einer Gesetzgebung automatisch umgestellt werden oder ob neue Verträge nötig wären, bleibt derzeit ungeklärt. Die Bundesregierung steht nun vor der Entscheidung, ob die finanzielle Attraktivität der Zusatzarbeit erhalten bleibt oder ob die soziale Absicherung durch eine verpflichtende Beitragszahlung Vorrang erhält.
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