Am Montag, den 18. Mai 2026, findet am Landesgericht Innsbruck die erste Prüfungstagsatzung im Insolvenzverfahren gegen die Laura Privatstiftung statt. Gläubiger haben Forderungen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro angemeldet. Der Insolvenzverwalter Stefan Geiler erwartet jedoch, dass nur ein geringer Teil dieser Summen offiziell anerkannt wird.
Die juristische Aufarbeitung des Signa-Imperiums erreicht mit dem Verfahren gegen die Laura Privatstiftung eine neue Phase. In Innsbruck steht nun die Prüfung der massiven Gläubigerforderungen im Zentrum, wobei die Diskrepanz zwischen den angemeldeten Summen und den realistischen Erstattungsaussichten die Komplexität dieses Falls unterstreicht. Die Stiftung, die einst von Immobilienunternehmer René Benko mitgegründet wurde, steht im Fokus eines Verfahrens, das von Gläubigerschützern als eines der kompliziertesten Insolvenzverfahren eingestuft wird.
Milliardenforderungen vor dem Landesgericht Innsbruck
Die am Montag anberaumte Prüfungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck dient der ersten offiziellen Sichtung der Forderungen, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens gegen die Laura Privatstiftung angemeldet wurden. Laut dem Insolvenzverwalter Stefan Geiler beläuft sich das Volumen der angemeldeten Forderungen auf rund 1,7 Milliarden Euro. Trotz dieser astronomischen Summe ist die Erwartungshaltung der Verfahrensbeteiligten gedämpft.
Geiler machte deutlich, dass die Anerkennungsquote voraussichtlich niedrig ausfallen wird. Er geht davon aus, dass nur ein geringer Teil
der angemeldeten Beträge in der heutigen Sitzung anerkannt werden kann. Diese vorsichtige Prognose wird durch die Einschätzung von Klaus Schaller, dem Leiter des Kreditschutzverbandes KSV1870 in Tirol, gestützt. Schaller rechnet damit, dass vorerst nur ein Bruchteil der angemeldeten Forderungen
akzeptiert wird, wobei er die Dimensionen auf einen maximal zweistelligen Millionenbetrag schätzt.
Die Gründe für diese niedrige erste Anerkennungsquote liegen primär in der kurzen Zeitspanne seit der Insolvenzanmeldung. Die Prüfung der komplexen Vermögenswerte und der rechtlichen Grundlage der Forderungen erfordert eine Tiefe, die im Rahmen der ersten Tagsatzung nicht vollständig erreicht werden konnte. Dennoch bleibt die Möglichkeit bestehen, dass Forderungen nachträglich angemeldet oder anerkannt werden, sofern sich die Erkenntnisse über die Beteiligungen der Stiftung verdichten.
Arabische Fonds und internationale Schiedssprüche
Ein wesentlicher Teil des finanziellen Drucks auf die Laura Privatstiftung resultiert aus internationalen Verpflichtungen. Mehr als 30 Gläubiger haben Forderungen angemeldet, wobei das Volumen massiv durch arabische Fonds dominiert wird. Diese Forderungen stützen sich auf rechtliche Grundlagen, die weit über die österreichische Gerichtsbarkeit hinausgehen.
Maßgeblich sind hierbei Schiedssprüche des internationalen Schiedsgerichts ICC in Genf. Diese Instanz hat die Stiftung bereits zur Zahlung von Beträgen verpflichtet, die die Summe von 900 Millionen Euro übersteigen. Die Integration dieser internationalen Urteile in das nationale Insolvenzverfahren in Innsbruck stellt eine erhebliche rechtliche Herausforderung dar, da die Durchsetzbarkeit und die Priorisierung dieser Forderungen gegenüber anderen Gläubigern geprüft werden müssen.
Insgesamt dürften sich die angemeldeten und letztlich anerkannten Forderungen vorerst in ungefähr jener Relation bewegen, die bereits bei den in Innsbruck anhängigen Insolvenzverfahren gegen Benko als Einzelunternehmer sowie die Familie Benko Privatstiftung festzustellen war: Forderungen in Milliardenhöhe, aber letztlich verhältnismäßig nur sehr geringe anerkannte Ansprüche.
Stefan Geiler, Insolvenzverwalter
Das Muster der Benko-Insolvenzen
Der Fall der Laura Privatstiftung ist kein isoliertes Ereignis, sondern folgt einem Muster, das bereits in anderen Verfahren rund um René Benko beobachtet wurde. Die Strategie der Gläubiger, Forderungen in Milliardenhöhe anzumelden, führt in der Praxis oft zu einer massiven Korrektur durch die Insolvenzverwalter. In den Verfahren gegen Benko als Einzelunternehmer sowie gegen die Familie Benko Privatstiftung zeigte sich bereits, dass die tatsächlichen, rechtlich belastbaren Ansprüche oft nur einen winzigen Bruchteil der ursprünglichen Forderungen ausmachen.
Die Laura Privatstiftung besitzt zwar mittelbare Vermögenswerte, darunter Immobilien, doch die Verwertung dieser Assets ist oft durch komplexe Firmengeflechte erschwert. Die Gläubiger hinterfragen insbesondere die Struktur dieser Vermögenswerte und die Art und Weise, wie Immobilien innerhalb des Signa-Netzwerks verschoben oder bewertet wurden. Die Intransparenz dieser Vorgänge trägt dazu bei, dass die Prüfung der Forderungen so zeitintensiv ist.
Ein wichtiger Punkt in der aktuellen rechtlichen Bewertung ist die Stellung von René Benko selbst. Es ist verifiziert, dass Benko nicht mehr als Begünstigter der Stiftung geführt wird. Diese Tatsache ist für die Gläubiger von Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wohin Vermögenswerte geflossen sind und wer die tatsächliche Kontrolle über die verbliebenen Immobilien und Beteiligungen ausübt.
Ausblick auf die Verwertungsphase
Nach der heutigen Prüfungstagsatzung wird das Verfahren in eine Phase eintreten, in der die tatsächliche Masse der Stiftung ermittelt und verwertet werden muss. Die Herausforderung für den Insolvenzverwalter Stefan Geiler besteht darin, die mittelbaren Vermögenswerte zu identifizieren und in liquide Mittel umzuwandeln, um die anerkannten Forderungen zu bedienen.
Die Gläubiger, insbesondere die arabischen Fonds, werden die Entwicklung genau beobachten. Da die anerkannten Summen in der ersten Phase voraussichtlich weit hinter den Erwartungen zurückbleiben, ist mit weiteren rechtlichen Schritten und einer detaillierten Aufarbeitung der Immobilienverkäufe und -übertragungen zu rechnen. Die Frage, ob durch nachträgliche Erkenntnisse über die Beteiligungen der Stiftung die Anerkennungsquote steigen wird, bleibt die zentrale Ungewissheit des Verfahrens.
Das Verfahren in Innsbruck ist damit ein weiteres Puzzleteil im Gesamtbild des Signa-Kollapses. Es verdeutlicht die Kluft zwischen den nominalen Forderungen in einem hochgradig verschuldeten Immobilienimperium und der realen Substanz, die am Ende für die Gläubiger übrig bleibt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Laura Privatstiftung lediglich ein weiteres Beispiel für die Überbewertung von Vermögenswerten im Benko-System ist oder ob signifikante Werte zur Befriedigung der Gläubiger generiert werden können.