Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat ein Vorhaben auf den Weg gebracht, das den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland grundlegend verändern soll. Ziel der Initiative ist es, Unternehmen künftig dazu zu verpflichten, neben Bargeld auch digitale Bezahlmöglichkeiten anzubieten. Damit sollen Schilder, die ausschließlich Barzahlung akzeptieren, künftig der Vergangenheit angehören. Das Vorhaben setzt ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um.
Digitale Bezahlpflicht: Finanzministerium plant Ende für „Cash only“-Läden
Wahlfreiheit für Kunden und Unternehmen
Die Eckpunkte des Entwurfs sehen vor, dass Kunden künftig überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, die Wahl haben sollen, ob sie bar oder digital bezahlen möchten – etwa per Karte, Smartphone oder Smartwatch. „Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“
, heißt es in den Eckpunkten dazu.
Bekämpfung von Finanzkriminalität als Ziel
Hintergrund des Vorstoßes ist neben dem Wunsch nach mehr Kundenkomfort auch die Bekämpfung von Finanzkriminalität. Das Ministerium argumentiert, dass digitale Zahlungen stets dokumentiert werden, was bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche helfen könne. Aktuell werden digitale Zahlungsoptionen, insbesondere in kleineren Geschäften oder Restaurants, oft nur eingeschränkt oder erst ab einem bestimmten Mindestbetrag angeboten.
Die Bedeutung bargeldloser Zahlungsmittel nimmt in Deutschland stetig zu. Laut Daten der Bundesbank lag der Anteil bargeldloser Transaktionen im vergangenen Jahr bei 55 Prozent, während 45 Prozent der Zahlungen in bar erfolgten. Bei den digitalen Verfahren dominiert die Debitkarte – meist die Girocard – mit 26 Prozent der Transaktionen, während das mobile Bezahlen auf zehn Prozent zulegte.
Ausnahmen für nichtkommerzielle Organisationen
Von der neuen Pflicht sollen nichtkommerzielle Organisationen ausgenommen bleiben. Vereine, wie etwa Amateur-Sportverbände oder Wohltätigkeitsorganisationen, können weiterhin ausschließlich Bargeld akzeptieren. Auch bei Flohmärkten oder Dorffesten bleibt die Geldbörse das primäre Zahlungsmittel. Zudem prüft das Ministerium derzeit, ob für bestimmte Händler Härtefallregelungen erforderlich sind.

Da die Annahme von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland weiterhin verankert bleibt, unterstreicht das Ministerium, dass Bargeld auch in Zukunft als Option bestehen bleibt. Es gehe lediglich um die Ergänzung durch digitale Angebote.
Zeitplan und weitere Abstimmungen
Die Eckpunkte werden derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können sich bis zur Erstellung eines finalen Gesetzentwurfs und dem anschließenden Beschluss im Bundestag noch Änderungen ergeben. Das Finanzministerium strebt an, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett verabschiedet wird. Die Umsetzung des Vorhabens ist für das Jahr 2027 vorgesehen.

- Hintergrund zur Steuerhinterziehung und den Eckpunkten des Ministeriums
- Details zur angestrebten Wahlfreiheit für Kunden
- Informationen zum Koalitionsvorhaben und den Zahlungsverfahren
- Zusammenfassung zur aktuellen Bezahlpraxis und den geplanten Ausnahmen
- Politische Einordnung der geplanten Bezahlpflicht
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