Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den Hersteller der Marke „Eberswalder“ sowie den Einzelhändler Kaufland wegen irreführender Werbung abgemahnt. Nach der Schließung des Werks in Britz Ende Februar 2026 werden die Produkte nun außerhalb Brandenburgs gefertigt, während die Verpackungen und Regalhinweise weiterhin eine regionale Herkunft suggerieren.
Die Diskrepanz zwischen Markenname und Produktionsort
Wenn ein Markenname wie „Eberswalder“ eine spezifische geografische Herkunft suggeriert, wird diese Erwartungshaltung zum rechtlichen Risiko, sobald die Produktion den Ort verlässt. Wie rbb24 berichtet, sieht die Verbraucherzentrale Brandenburg in der aktuellen Kennzeichnungspraxis des Herstellers eine bewusste Irreführung der Kunden. Das prominente Logo mit dem Schriftzug „Eberswalder“ bleibt auf der Vorderseite der Verpackungen bestehen, obwohl die eigentliche Fertigung längst in andere Bundesländer verlagert wurde.
Die geografische Zersplitterung der Produktion ist dabei beachtlich. Während der Kunde ein Produkt aus der Region erwartet, stammen die Waren tatsächlich aus weit verstreuten Standorten:
Bockwürste: Herstellung in Sachsen
Käsewürstchen: Herstellung in Sachsen-Anhalt
Wacholdersalami: Herstellung in Schleswig-Holstein
Besonders kritisch bewertet die Verbraucherzentrale die Tatsache, dass auf der Rückseite der Verpackungen weiterhin die Anschrift in Britz als Firmenadresse angegeben wird. Für den durchschnittlichen Konsumenten verschwimmt hier die Grenze zwischen dem Firmensitz und dem tatsächlichen Ort der Herstellung.
Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg
Die Entschlüsselung des sogenannten Identitätskennzeichens – jene ovale Kombination aus Zahlen und Buchstaben, die den Produktionsbetrieb ausweist – sei laut Reinke eine Hürde, die man dem Kunden nicht zumuten könne.
Kauflands „Rotes Herz“ im Visier der Verbraucherzentrale
Die rechtliche Auseinandersetzung betrifft nicht nur den Produzenten, sondern zieht auch den Handel mit hinein. Laut der Berliner Zeitung wurde auch der Lebensmittelriese Kaufland abgemahnt. Der Vorwurf: In mehreren Filialen in Brandenburg wurden die Produkte der Marke „Eberswalder“ explizit als Hergestellt in Brandenburg beworben.
Um die regionale Herkunft zu betonen, setzte Kaufland ein visuelles Signal – ein rotes Herz am Regal. Diese Form des Marketings zielt direkt auf das Bedürfnis der Kunden nach regionalen Produkten ab. Da die Wurstwaren jedoch nicht mehr im Land produziert werden, wird dieses Symbol zur irreführenden Werbeaussage. Die Verbraucherzentrale hat Kaufland daher aufgefordert, diese Hinweisschilder umgehend zu entfernen.
Das Ende einer Ära in Britz und die soziale Bilanz
cluster (priority): Berliner Zeitung
Hinter dem juristischen Streit über Etiketten steht ein tiefgreifender wirtschaftlicher Einschnitt für die Region. Die Wurstfabrik in Britz bei Eberswalde war über Jahrzehnte einer der bedeutendsten Arbeitgeber der Gegend. Mit der endgültigen Schließung des Werks Ende Februar 2026 verloren rund 500 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz.
Dieser massive Stellenabbau markiert das Ende einer fast 50-jährigen Produktionsgeschichte am Standort. Während die Marke „Eberswalder“ als immaterieller Wert erhalten bleibt, verschwindet die reale industrielle Basis aus der Region. Zwar gibt es erste Ansätze zur Kompensation, da rbb24 über neue Jobmöglichkeiten für die ehemaligen Beschäftigten berichtet, doch die strukturelle Lücke in Britz bleibt bestehen.
Die Strategie von EWN Wurstspezialitäten
cluster (priority): rbb24.de
Der Hersteller, EWN Wurstspezialitäten, weist die Vorwürfe der bewussten Täuschung zurück und betont die Kontinuität der Produktqualität. Das Unternehmen argumentiert, dass die Produktion weiterhin fast ausschließlich an ostdeutschen Standorten – konkret in Zerbst, Suhl und Chemnitz – erfolgt.
Aus Sicht des Unternehmens ändert sich für den Konsumenten nichts Wesentliches am Produkt selbst. Es wird versprochen, dass die Rezepturen, die verwendeten Rohstoffe sowie die Herstellungsverfahren identisch geblieben sind. Die Verlagerung sei somit ein rein organisatorischer Schritt, der den Kern der Marke nicht tangiere.
Dennoch zwingt die Abmahnung das Unternehmen nun zur Anpassung. Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass der Hersteller plane, die Kennzeichnung auf den Verpackungen transparenter zu gestalten, um künftigen rechtlichen Konflikten aus dem Weg zu gehen.
Dieser Fall illustriert ein wachsendes Problem im modernen Lebensmittelhandel: die Entkoppelung von Markenidentität und physischer Herkunft. Wenn ein Name zum Synonym für eine Region wird, aber die Produktion aus Kostengründen oder strategischen Überlegungen abwandert, entsteht eine „Marketing-Lücke“. Diese Lücke füllen Unternehmen oft mit vagen Hinweisen oder dem Beibehalten alter Adressen, was in einer Zeit steigender Transparenzanforderungen und schärferer Verbraucherschutzkontrollen zunehmend riskant wird.
Für die Zukunft bedeutet dies: Regionale Labels sind kein Selbstläufer mehr. Wer mit der Herkunft wirbt, muss diese lückenlos belegen können – ansonsten wird aus dem regionalen USP ein rechtliches Haftungsrisiko.
David Falk verantwortet das Wirtschafts- und Unternehmensressort von Germanic Nachrichten. Er berichtet ueber Maerkte, Mittelstand, Innovation und strategische Entwicklungen in deutschen und internationalen Unternehmen.
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