Ein Hotel in Lam im bayerischen Landkreis Cham steht nach einer antisemitischen Nachricht an einen israelischen Gast im Zentrum internationaler Empörung. Die Unterkunft verweigerte über Booking.com die Buchung mit dem Satz, dass Juden im Haus nicht erlaubt seien. Die bayerische Justiz ermittelt nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Es ist eine Nachricht, die in ihrer Simplizität erschüttert. „Sorry, there are no jews allowed in our hotel“ – dieser Satz, verschickt von einem Hotelbetrieb im Bayerischen Wald, hat eine Lawine der Entrüstung ausgelöst, die weit über die Grenzen Oberpfalzes hinausreicht. Was als lokale Auseinandersetzung über eine Buchungsanfrage begann, hat sich innerhalb weniger Tage zu einem diplomatischen und strafrechtlichen Zwischenfall entwickelt, der die Frage aufwirft, wie tief antisemitische Denkmuster in der Provinz noch verwurzelt sind.
Die Nachricht, die eine internationale Welle auslöste
Nachricht
Der Vorfall wurde zunächst durch die israelische Internetzeitung The Times of Israel öffentlich gemacht. Ein israelischer Tourist hatte versucht, über die Plattform Booking.com ein Zimmer im Hotel „Zum Hirschen“ zu reservieren. Die Antwort des Hotels war nicht etwa ein Verweis auf ausgebuchte Zimmer oder technische Probleme, sondern ein expliziter Ausschluss aufgrund der Religionszugehörigkeit.
Die Reaktion aus diplomatischen Kreisen folgte prompt und scharf. Talya Lador-Fresher, die israelische Generalkonsulin in München, zeigte sich auf der Plattform X zutiefst erschüttert über die Ereignisse.
„Sind wir wieder in den 1930er Jahren? Ein Hotel hat einem Israeli folgendes geantwortet: ’sorry, there are no Jews allowed in our hotel‘. Ich bin froh darüber, dass @bookingcom dieses Hotel von seiner Homepage verbannt hat.“
Talya Lador-Fresher, israelische Generalkonsulin in München
Die rhetorische Frage der Konsulin rückt den Vorfall unmittelbar in den Kontext der systematischen Entrechtung während der NS-Zeit und verdeutlicht, warum eine solche Aussage in Deutschland niemals als bloßes „Missverständnis“ abgetan werden kann.
Die Rechtfertigung des Hotels: Phishing und „dumme Irrtümer“
cluster (priority): BR
Das Hotel „Zum Hirschen“ befindet sich nun in einem verzweifelten Kampf um Schadensbegrenzung. Der 27-jährige Juniorchef Andreas Vogl versuchte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und anderen Medien, die Aussage zu kontextualisieren. Laut SZ Bayern führt das Familienunternehmen eine Welle von Fake-Buchungen und Phishing-Versuchen an, die sie in der jüngeren Vergangenheit über Booking.com erlebt haben.
Die Argumentation des Hotels: Man habe fälschlicherweise angenommen, dass es sich bei der Anfrage aus Israel ebenfalls um einen Betrugsversuch handele. Aus dem daraus resultierenden Ärger heraus sei die Nachricht verschickt worden. Vogl betonte, dass man nicht gewusst habe, dass der Gast jüdisch sei, sondern lediglich auf die Herkunft der Buchung reagiert habe. Er bezeichnete die Reaktion als „sehr, sehr dumm von unserer Seite“ und betonte, dass dies keineswegs dem Weltbild des Betriebs entspreche.
Um den Schaden zu begrenzen, entschuldigte sich das Hotel schriftlich bei dem Gast und bei der bayerischen Staatskanzlei. Zudem wurde dem Betroffenen ein kostenloser Urlaub angeboten. Doch die Erklärung, eine antisemitische Absage sei lediglich die Folge von Frustration über Phishing-Mails, wirkt in der Analyse wenig plausibel. Es bleibt die zentrale Frage: Warum wird bei einem vermeintlichen Fake-Account ausgerechnet die Religion oder die nationale Herkunft als Grund für eine Ablehnung angeführt, anstatt einfach die Buchung zu stornieren?
Strafrechtliche Ermittlungen und der Ausschluss von Booking.com
cluster (priority): Jüdische Allgemeine
Während das Hotel auf Entschuldigungen setzt, greifen die staatlichen und wirtschaftlichen Mechanismen. Die Plattform Booking.com reagierte unmittelbar und entfernte das Hotel aus ihrem Verzeichnis. Wie der Merkur berichtet, stellte das Unternehmen klar, dass Diskriminierung keinerlei Platz auf der Plattform habe.
„Unsere Mission bei Booking.com ist es, es für alle einfacher zu machen, die Welt zu entdecken – wir dulden keinerlei Diskriminierung. Wenn wir auf diskriminierendes Verhalten eines Unterkunftspartners aufmerksam gemacht werden, gehen wir dem immer umgehend nach und können Unterkünfte von unserer Plattform entfernen – so wie wir es auch in diesem Fall getan haben.“
Booking.com, Unternehmensstatement
Parallel dazu hat die Justiz den Fall übernommen. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, dass der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Im Zentrum steht der Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Die Kriminalpolizei Regensburg ist zudem in den Fall involviert, wobei das Fachkommissariat Staatsschutz die Prüfungen vornimmt.
Die rechtliche Lage ist hierbei eindeutig: In Deutschland ist die öffentliche oder in einer Weise, die geeignet ist, gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln, vorgenommene Diskriminierung strafbar. Dass die Nachricht über ein digitales Portal verschickt wurde, könnte hierbei eine entscheidende Rolle für die rechtliche Bewertung der Verbreitung spielen.
Die gesellschaftliche Einordnung: Zwischen Gedankenlosigkeit und Hass
cluster (priority): SZ.de
Für die jüdischen Gemeinden in Deutschland ist dieser Vorfall kein isoliertes Ereignis, sondern ein Symptom einer beunruhigenden Tendenz. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, lässt keinen Raum für die Rechtfertigungsversuche des Hotels. Laut der Jüdischen Allgemeinen bezeichnete er die Aussage als menschenverachtend und forderte eine lückenlose juristische Aufarbeitung.
„Die menschenverachtende Aussage ‚keine Juden erlaubt‘ lässt sich unabhängig vom Versuch ihrer Kontextualisierung keinesfalls rechtfertigen“
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland
Auch Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, beschrieb das Gefühl der Fassungslosigkeit. Sie betonte, dass es letztlich zweitrangig sei, ob die Nachricht aus hasserfülltem Vorsatz oder aus „schlichter Gedankenlosigkeit“ verschickt wurde, da sie dennoch die Realität vieler jüdischer Menschen widerspiegele.
Die statistische Dimension unterstreicht die Brisanz. Ein Bericht über antisemitische Vorfälle in Berlin im Jahr 2025 zeigt, dass allein in der Hauptstadt 2.197 Vorfälle registriert wurden. Obwohl dies ein Rückgang von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr darstellt, ist die Zahl immer noch doppelt so hoch wie im Jahr 2023.
Ludwig Spaenle, der Antisemitismus-Beauftragte des Freistaates Bayern, wertete den Vorfall in Lam als „eindeutig antisemitische Äußerung“. Er betonte die Notwendigkeit, konsequent zu handeln, um ein Signal zu setzen.
Das Hotel „Zum Hirschen“ steht nun vor einem Scherbenhaufen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen und dem Verlust eines wichtigen Buchungskanals sieht sich der Betreiber einer massiven Welle von Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt, wie der BR berichtet. Es bleibt abzuwarten, ob die Justiz die Argumentation des „dummen Irrtums“ akzeptiert oder ob hier ein Fall von Volksverhetzung vorliegt, der exemplarisch für eine neue Form der digitalen Diskriminierung im Tourismussektor steht.
Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.
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