Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 20. Oktober 2026 erstmals einen börsengehandelten Publikumsfonds schweizerischen Rechts bewilligt, der direkt in Bitcoin investiert. Damit schliesst die Schweiz rechtlich zu den USA auf, während in Europa weiterhin kein vergleichbarer Fonds existiert.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat den ersten direkt in Bitcoins investierenden Publikumsfonds genehmigt. Das gab die Behörde am Dienstag bekannt. Das Produkt fällt unter die Kategorie der übrige Fonds für alternative Anlagen
mit besonderem Risiko.
Unter anderem beaufsichtigt die Finma Versicherungen, Banken und Fonds und erteilt Bewilligungen für kollektive Kapitalanlagen, welche die finanziellen Mittel zahlreicher Investoren zusammenlegen. Die Finma stellte ein zunehmendes Interesse an Anlagen in Kryptowährungen fest. In einer Mitteilung der Behörde vom Dienstag wurde erläutert, dass deshalb erstmalig ein börsengehandelter, direkt in Bitcoins investierender Publikumsfonds genehmigt wurde. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AWP sagte ein Sprecher, dass mehrere Fondsanbieter Gesuche eingereicht oder angekündigt hätten. Die Finma äussere sich jedoch nicht weiter zu laufenden Bewilligungsverfahren, und auch den konkreten Anbieter nannte sie nicht. Weder die Finma noch das Unternehmen selbst gaben dazu eine offizielle Bestätigung ab, obgleich gewisse Hinweise darauf deuten, dass BIT Asset Management – die frühere Matrixport Asset Management – hinter dem Produkt stehen könnte.
Im Gegensatz zu den bisher an der SIX Swiss Exchange gehandelten Produkten, die als Exchange Traded Products (ETP) strukturiert sind, trennt der Fondsstatus den ETF von diesen bisherigen Bitcoin-Produkten. Rechtlich handelt es sich bei ETPs um strukturierte Produkte beziehungsweise Schuldverschreibungen ohne Fondsstatus, bei denen Anleger eine Forderung gegenüber dem Emittenten halten und somit ein Emittentenrisiko tragen. Der neue ETF ist dagegen eine kollektive Kapitalanlage nach dem Kollektivanlagengesetz und untersteht somit dem Fondsrecht. Dieser Unterschied kann für Vermögensverwalter, Pensionskassen und Family Offices von entscheidender Bedeutung sein, da deren jeweilige Anlagerichtlinien strukturierte Produkte und Kollektivanlagen unterschiedlich behandeln.
Ausnahme von den Risikoverteilungsvorschriften durch die Finma
Ein Fonds, der lediglich einen einzigen Vermögenswert hält, wäre nach dem klassischen Schweizer Fondsrecht kaum bewilligungsfähig. Die Aufsichtsbehörde begründete diesen Schritt damit, dass Bitcoin im Vergleich zu anderen Kryptowährungen eine lange Handelsgeschichte und ein besonders hohes Handelsvolumen aufweist. Aufgrund dessen hat die Finma vorliegend eine Ausnahme von den anwendbaren Risikoverteilungsvorschriften genehmigt.
Bereits im Jahr 2021 hatte die Finma mit dem Crypto Market Index Fund
einen Fonds für qualifizierte Anleger bewilligt, der hauptsächlich in einen Korb von Kryptowährungen investiert. Dieser Korb umfasste etablierte Kryptowährungen, wobei der Vertrieb auf qualifizierte Anleger beschränkt war. Der neue Publikumsfonds setzt dagegen alles auf eine einzige Anlage und öffnet sich nun erstmals auch für das breite Publikum.

Vorgaben für die Verwahrung und den Anlegerschutz
Um die Risiken für Anleger zu minimieren, knüpft die Behörde die Bewilligung an strenge Auflagen. Um den Schutz der Anlegerinnen und Anleger zu erhöhen, müssen die beaufsichtigten Institute Massnahmen treffen, durch welche operationelle Risiken sowie Verwahrungsrisiken eingedämmt werden. Massstab hierfür ist die Aufsichtsmitteilung vom 12. Januar 2026. Bei Bitcoin besteht die Verwahrung vor allem darin, die privaten Schlüssel abzusichern, welche den Zugriff auf die Coins ermöglichen, während zu den Risiken Cyberangriffe sowie eine mangelhafte Sicherung eben jener Schlüssel gehören.
Zusätzlich trägt die Anwendung von Verhaltensregeln am Point of Sale gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) zu einem höheren Anlegerschutz als bei direkt getätigten Investitionen in Kryptowährungen bei. Klare Risikohinweise zu Volatilität und Verlustrisiken sind anzubringen, und der Angemessenheits- sowie der Eignungsprüfung ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Das Marktrisiko im Zusammenhang mit Bitcoins bleibt sehr hoch.
Finma
Die Finma betont gleichzeitig, dass Investitionen in Bitcoins auch über einen von ihr genehmigten ETF hoch riskant bleiben. Wegen der starken Schwankungen bei Kryptowährungen könne das eingesetzte Kapital erheblich an Wert verlieren, weshalb diesem Umstand beim Anlageentscheid, insbesondere bei der Höhe des investierten Betrages, Rechnung zu tragen sei.
Internationale Einordnung und die Marktlage
Damals liess sich die SEC bei dem Antrag, den der Schweizer Emittent 21Shares zusammen mit Ark Invest gestellt hatte, lange bitten. In den USA laufen Spot-Bitcoin-ETFs seither seit Januar 2024, wobei die SEC im Jahr 2025 zudem Sachein- und -auslieferungen erlaubte und allgemeine Kotierungsstandards einführte, mit denen Krypto-ETFs ohne Einzelbewilligung an die Börse kommen. Ein entsprechender Antrag für einen Bitcoin-ETF, der über Optionen auf IBIT Verluste begrenzen soll und im Gegenzug die Gewinne deckelt, wurde von BlackRock am Oktober 2026 eingereicht. Internationaler Branchenprimus ist der Bitcoin-ETF von BlackRock; der iShares Bitcoin Trust, der in den USA am 11. Januar 2024 lanciert wurde, verwaltet einen Gegenwert von derzeit rund 65 Milliarden US-Dollar. Weltweit lagen Ende August 2026 Krypto-ETPs im Wert von 155 Milliarden US-Dollar, wovon 130,7 Milliarden US-Dollar oder 84,3 Prozent auf US-Vehikel entfielen. Die weltweiten Krypto-Fonds halten damit rund 6,35 Prozent der gesamten Bitcoin-Marktkapitalisierung. In der Europäischen Union hingegen lässt die EU die Zulassung bis heute nicht zu.
Welche Nachfrage ein zugelassener Spot-ETF entfalten kann, zeigt der US-Markt. Weitere Fondsanbieter haben ebenfalls Gesuche für Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt, während die Schweiz auf dem Gebiet nun über eine regulierte Rechtsform im Fondsmantel verfügt.
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