Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control hat einen Entwurf für neue Stromnetzentgelte ab Januar 2027 vorgelegt, die für Durchschnittshaushalte im Schnitt um 3,6 bis 5,7 Prozent sinken sollen. Die Reform führt einen Leistungspreis ein, der hohe Lastspitzen finanziell belastet, während flexible Nutzer und Regionen wie Niederösterreich von deutlichen Senkungen profitieren.
Stromkunden in Österreich stehen vor einem Systemwechsel. Ab 2027 zählt bei den Netzentgelten nicht mehr primär die verbrauchte Strommenge in Kilowattstunden, sondern zunehmend die maximale Leistung, die innerhalb von 15 Minuten gleichzeitig aus dem Netz bezogen wird. Laut einem Entwurf der E-Control vom 29. Oktober 2026 sinken die Kosten für einen Durchschnittshaushalt im Schnitt um 3,6 Prozent, sofern die Abrechnung nach dem bisherigen System mit Arbeitspreis und Leistungspauschale erfolgt.
Stellt der Netzbetreiber hingegen bereits auf den neuen Leistungspreis um, prognostiziert die Behörde eine durchschnittliche Ersparnis von 5,7 Prozent. Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh entspricht dies einem Betrag zwischen 15 und 24 Euro.
Der Leistungspreis: Lastspitzen werden zum Kostenfaktor
Das Kernstück der Reform ist die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V). Sie zielt darauf ab, die bestehenden Netze besser auszulasten und kostspieligen Ausbau zu vermeiden. Maßgeblich für die Kosten wird künftig die höchste durchschnittliche Leistungsaufnahme innerhalb einer Viertelstunde pro Monat sein.
Die E-Control Vorstände Alfons Haber und Michael Strebl betonten bei der Präsentation, dass das heutige Stromsystem durch Photovoltaik, Batteriespeicher, E-Mobilität, Wärmepumpen und Energiegemeinschaften grundlegend verändert wurde und das bestehende Tarifsystem nicht mehr dazu passe. Michael Strebl bezeichnete die Maßnahme als die größte Reform des Tarifsystems der letzten 25 Jahre. Die E-Control gab an, mehr als 100 Gespräche mit Interessengruppen geführt und einen Stakeholder-Dialog durchgeführt zu haben, um verschiedene Anregungen zu berücksichtigen. Alfons Haber erklärte dazu, dass die Rolle der E-Control darin bestehe, singuläre Interessen abzuwägen und in ein Gesamtsystem zu integrieren.

Besonders Besitzer von Elektroautos und Wärmepumpen könnten betroffen sein. Wer beispielsweise ein E-Auto mit 11 statt 4 kW lädt oder gleichzeitig mehrere leistungsstarke Geräte betreibt, erzeugt Spitzen, die die Netzkosten für den gesamten Monat erhöhen. Eine typische Wallbox lädt mit 11 kW; kommt eine Wärmepumpe mit etwa 9 kW hinzu, könnten Spitzen von 20 kW erreicht werden. Ein Haushalt mit einer Grundlast von 2 kW und einer 11-kW-Wallbox könnte bei monatlichen Spitzen von 13 kW laut Berechnungen der OTS auf ein jährliches Leistungsentgelt von 649,31 Euro kommen, während ein Haushalt ohne Wallbox nur 81,16 Euro zahlen würde. Als österreichweiten Durchschnitt für die Endstufe nennt die E-Control 40,58 Euro brutto pro kW und Jahr bis 10 kW, darüber steigen die Kosten auf 81,17 Euro.
Um den Übergang zu erleichtern, gibt es eine Schutzregelung: Kunden, die im Jahr 2026 tatsächlich mehr als 10 kW Bezugsleistung hatten, müssen dafür nicht nachzahlen. Diese 10 kW werden den Kunden zunächst kostenlos zugestanden.
Regionale Unterschiede: Niederösterreich profitiert, Kärnten zahlt mehr
Die Ersparnisse sind geografisch extrem ungleich verteilt, da die E-Control die Entgelte für jeden Verteilnetzbetreiber gesondert festlegt. Während in vielen Gebieten die Kosten sinken, ist in anderen mit Steigerungen zu rechnen.
| Region / Stadt | Voraussichtliche Änderung 2027 (altes System) | Änderung bei Umstellung auf Leistungspreis |
|---|---|---|
| Niederösterreich | -12 % bis -15,9 % | -15,9 % |
| Vorarlberg | -11,2 % bis -8,5 % | Nicht spezifiziert |
| Wien | -4,8 % bis -5 % | Nicht spezifiziert |
| Kärnten | +4,7 % bis +9,6 % | Anstieg erwartet |
| Graz | +7,4 % bis +5,7 % (bei neuem System) | +5,7 % |
Weitere regionale Daten zeigen Reduktionen in Salzburg (zwischen -0,4 % und -10,3 %) sowie in der Steiermark (-4,4 %). Im Burgenland wird voraussichtlich ein Anstieg um 1,6 % erfolgen.

Rabatte gegen Flexibilität: SNAP und WiNAP
Die E-Control setzt auf finanzielle Anreize, um den Stromverbrauch in Zeiten hoher Netzverfügbarkeit zu verschieben. Neben dem bereits eingeführten Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP), der zwischen 10 und 16 Uhr gilt, kommt im Winter ein entsprechendes Pendant hinzu.
- WiNAP (Winter-Nieder-Arbeitspreis): Gilt vom 1. Oktober bis 31. März zwischen 23:00 und 5:00 Uhr und tritt erstmals im Oktober 2027 in Kraft.
- Flexible Netznutzung: Kunden können dem Netzbetreiber erlauben, ihre Leistung in Spitzenzeiten zu drosseln (maximal zweimal zwei Stunden pro Tag). Für diesen flexiblen Anteil zahlen sie nur ein Viertel des normalen Leistungspreises bzw. erhalten einen Rabatt von 75 Prozent auf den Leistungspreis.
Zusätzlich sieht der Entwurf eigene Entgeltregelungen für Flexibilitätsleistungen und systemdienliche Speicher vor. Für Betreiber von Anlagen stehen zehn Varianten bereit, die den Betrieb durch Reduktionen oder Erlass der Netzentgelte unterstützen, sofern diese keinen zusätzlichen Netzausbau verursachen.
Die Voraussetzung für diese Tarife ist die Installation von Smart Metern, die Daten in Viertelstunden-Intervallen übermitteln können. Die E-Control erwartet, dass durch die geringeren Lastspitzen langfristig jährliche Netzkosten in Höhe von rund 300 Millionen Euro eingespart werden.
Politische Einordnung und Zeitplan
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) kommentierte die Reform mit dem Ziel, neue Stromleitungen schneller dort zu bauen, wo sie benötigt werden, und bestehende Infrastruktur besser zu nutzen. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) ergänzte, dass unnötige Belastungen vermieden und jeder Euro sinnvoll eingesetzt werden müsse.

Die Einführung des neuen Systems erfolgt nicht einheitlich. Während theoretisch ein Start zum 1. Januar 2027 möglich ist, entscheiden die Netzbetreiber selbst über den Zeitpunkt der Umstellung in ihrem Bereich. Langfristig strebt die Regulierungsbehörde eine hälftige Aufteilung (50:50) zwischen Verbrauchs- und Leistungspreis an, wobei der leistungsabhängige Anteil zunächst 40 Prozent erreichen soll.
Das Zeitfenster für die vollständige Einführung des Leistungspreises reicht vom 1. Januar 2027 bis spätestens 1. Juli 2028. Die meisten Betreiber planen jedoch, die Umstellung erst im Jahr 2028 zu vollziehen.
Die aktuelle Begutachtungsphase für die neuen Systemnutzungsentgelte läuft bis zum 20. November 2026. Die endgültigen Tarife für das Jahr 2027 werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres bekannt gegeben.
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