Die Regulierungsbehörde E-Control hat am 12. Oktober 2026 in Wien die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung vorgestellt. Ab Jänner 2027 wird schrittweise ein Leistungspreis eingeführt, um den Netzausbau effizienter zu gestalten. Ziel der Reform ist es, Lastspitzen bei Großverbrauchern wie Elektroautos und Wärmepumpen zu dämpfen und jährliche Netzkosten um 300 Millionen Euro zu senken.
Größte Tarifreform seit der Liberalisierung ordnet Stromnetzentgelte neu
Mit der Veröffentlichung der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung hat die E-Control die größte Reform der Netzentgelte seit Beginn der Liberalisierung auf den Weg gebracht. Die Neugestaltung setzt auf das vom Bundesminister im Dezember 2025 als neues Betriebssystem angekündigte Elektrizitätswirtschaftsgesetz auf. Das Stromnetz hat sich durch den massiven Ausbau von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Energiegemeinschaften, der Elektromobilität und Wärmepumpen grundlegend gewandelt. E-Control-Vorstand Michael Strebl bezeichnete das Vorhaben bei der Präsentation am Montag als „größte Tarifreform der letzten 20 Jahre. Das bisherige Tarifsystem stieß dabei an seine Grenzen, weshalb die Regulierungsbehörde nun die Weichen für ein verursachergerechteres System stellt.
Die Transformation des Energiesystems ist die zentrale Aufgabe der kommenden Jahre.
Michael Strebl, E-Control-Vorstand
Bereits im Jahr 2017 hatte die Behörde unter dem Schlagwort „Tarife 2.0“ erste Entwürfe vorgelegt, denen eine Marktkonsultation, eine Begutachtung, mehr als 100 Gespräche mit Interessengruppen und ein weiterer Stakeholder-Dialog vorausgingen. Langfristig sollen dadurch jährliche Kosten in Höhe von 300 Millionen Euro eingespart werden.”
Leistungspreis für Haushalte und Gewerbe ab Jänner 2027
Die spürbarste Neuerung für Haushalte und kleine Gewerbekunden ist die Einführung eines Leistungspreises. Künftig setzt sich die Netzrechnung nicht mehr allein aus der verbrauchten Energiemenge zusammen, sondern berücksichtigt zu gleichen Teilen auch die bezogene Spitzenlast. Mithilfe intelligenter Stromzähler wird dabei der höchste Viertelstundenwert eines Monats für den Leistungspreis herangezogen. Bis zum spätestens 1. Juli 2028 müssen alle Netzbetreiber das Verhältnis von Arbeitspreis und Leistungspreis auf eine 50:50-Teilung umgestellt haben, wobei in einer ersten Umsetzungsphase ein Leistungspreis-Anteil von 40 Prozent und ein Arbeitspreis-Anteil von 60 Prozent gilt.

Wer besonders viel Strom gleichzeitig aus dem Netz zieht, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Davon betroffen sind vor allem Haushalte mit großen Stromverbrauchern wie Elektroautos oder Wärmepumpen, deren vollständiges Laden mit hoher Leistung nun teurer wird. Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden ohne solche leistungsintensiven Anwendungen ändert sich nach Angaben der Regulierungsbehörde hingegen wenig. Um Verbraucher zu unterstützen, arbeiten die Netzbetreiber an einer einfachen Darstellung der monatlichen Leistungsspitze in ihren Kundenportalen. Für den Übergang wurde zudem festgelegt, dass Kunden, die im Jahr 2026 höhere Leistungswerte als 10 kW aufwiesen, dafür keine Nachzahlungen leisten müssen.
Beim Laden eines E-Autos oder dem gleichzeitigen Betrieb von Großgeräten wie einer Infrarotsauna empfiehlt es sich, die Anwendungen nacheinander statt zeitgleich zu starten.

Zeitvariable Arbeitspreise und Rabatte für flexible Netznutzung
Neben dem Leistungspreis setzt die E-Control auf zeitvariable Tarife und finanzielle Anreize für Flexibilität. April und 30. September tagsüber von 10:00 bis 16:00 Uhr eine Reduktion des Netz-Arbeitspreises um 20 Prozent bringt, folgt zum 1. Oktober 2027 der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP).
Co-Vorstand Alfons Haber fasste den Grundgedanken dieser Maßnahmen als „Rabatte für Flexibilität“ zusammen.”
Regeln für Batteriespeicher und netzdienlichen Betrieb
Auch für Betreiber von Batteriespeichern und anderen flexiblen Anlagen bringt die neue Verordnung klare Vorgaben, während in Fachkreisen und Gremien wie dem Regulierungs-Beirat intensiv über Netzanschlüsse und Priorisierungen diskutiert wurde. Ob Speicher von Netzentgelten entlastet werden, hängt stark von ihrem systemdienlichen Beitrag ab. Dabei stehen zehn verschiedene Wege für systemdienliche Speicher offen, darunter erneuerbare Hybridanlagen, Vehicle-to-Grid-Lösungen, Elektrolyseure mit bilanzieller Wiedereinspeisung und zusammengeschlossene Schwarmspeicher.
Kritik aus der Branche gab es bezüglich möglicher Investitionshürden. Die E-Control hält dem entgegen, dass eine zu starke Begünstigung von Speichern andernfalls von den übrigen Kundengruppen wie Haushalten und Unternehmen getragen werden müsste, weshalb Alfons Haber die Behörde als „bedachte Wächter der Netzkosten“ beschrieb.”
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