Die Meinungen von Unternehmensanwälten gelten als vertraulich, Steuer- und Gesellschaftsrecht

In der Geschäftswelt ist dies ein historischer Wendepunkt. Nach dreißig Jahren des Kampfes mit Anwälten und Behörden haben Unternehmensjuristen endlich die Anerkennung erhalten die Vertraulichkeit ihrer Stellungnahmen und internen Konsultationen. Montagabend stimmten die Abgeordneten für diese Bestimmung im Orientierungs- und Programmgesetz des Justizministeriums. Damit sind sie in die Fußstapfen der Senatoren getreten, die am 8. Juni den Änderungsantrag des Vorsitzenden der Mitte-Fraktion, Hervé Marseille, angenommen haben.

Um die Stimmen der Abgeordneten zu gewinnen, machte Justizminister Eric Dupond-Moretti in der Nationalversammlung geltend, dass die fehlende Vertraulichkeit der Attraktivität Frankreichs schade. Viele Rechtsabteilungen lassen sich insbesondere in angelsächsischen Ländern und in Belgien nieder, die ein solches „Rechtsprivileg“ bieten.

Diese Vertraulichkeit von Rechtsgutachten, über die am 10. Juli abgestimmt wurde, ist jedoch eingeschränkt. Die Person, die die Stellungnahme abgibt, muss über einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften oder ein gleichwertiges französisches oder ausländisches Diplom verfügen und eine Grund- und Weiterbildung in Ethik nachweisen.

Der Text spezifiziert auch die exklusive Liste der Empfänger geschützter Börsen. Darüber hinaus müssen die betreffenden Konsultationen tragen Sie den Vermerk „Vertraulich – Rechtsberatung Unternehmensanwalt“. Sie müssen daher einer besonderen Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit in den Unternehmensunterlagen unterliegen.

Den Straf- und Steuerbehörden gegenüber nicht zu beanstanden

Insbesondere ist die Verschwiegenheit im Rahmen eines Straf- oder Steuerverfahrens nicht durchsetzbar. Offensichtlich haben Strafrichter und die Steuerbehörden Zugriff auf diese Dokumente. Das Unternehmen muss diese Dokumente jedoch weder den Zivil- oder Handelsgerichten noch den unabhängigen Verwaltungsbehörden wie der Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF), der Wettbewerbsbehörde, der Prudential Control and Resolution Authority (ACPR) oder der französischen Antikorruptionsbehörde (AFA) übermitteln.

Der Berufsstand, in dem 20.000 Unternehmens- und Bankjuristen vertreten sind, begrüßte diesen Sieg: „Das ist ein großer Fortschritt für die Rechtsstaatlichkeit, für das Allgemeininteresse und die Verhinderung von Straftaten und Betrug in unserem Land und in Europa.“ Es ist eine Bestätigung der wirtschaftlichen Souveränität durch das Gesetz“, sagten die Französische Vereinigung der Unternehmensjuristen (AFJE), die Nationale Vereinigung der Bankrechtsanwälte (ANJB) und der Cercle Montesquieu (Vereinigung der juristischen Direktoren).

Diese Freude wird bei weitem nicht von allen geteilt. Anfang Juli hatte die AMF die Regierung auf die Risiken aufmerksam gemacht, die diese Vertraulichkeit für sie birgt. Zu den Dokumenten, die die Ermittler bei börsennotierten Unternehmen und anderen regulierten Unternehmen herausgeben (Besuche im eigenen Auftrag) oder beschlagnahmen (Hausbesuche) – insbesondere in Fällen von Marktmissbrauch – gehören sehr häufig Rechtsgutachten. In einer Vielzahl inzwischen abgeschlossener Akten wäre die Arbeit der Ermittlungen und Kontrollen behindert worden oder hätte laut AMF gar nicht zum Erfolg führen können, wenn ihm ein „Rechtsprivileg“ des Firmenanwalts entgegengehalten worden wäre.

Dennoch sieht der Gesetzentwurf Fälle von vor Verzicht auf die Vertraulichkeit einer Verwaltungsbehörde Wer kann den Antrag beim Richter für Freiheiten und Haft stellen? Allerdings erschwert und verzögert dieses System die Durchführung von Ermittlungen oder Kontrollen.

Anwälte gegen den Wind

Anwälte lehnen diese Reform ab. Anfang Juli hatte sich der CNB (National Bar Council) offiziell gegen diesen Text ausgesprochen, der „Rechtsunsicherheit mit sich bringt, die den Interessen der Unternehmen schaden und daher ihre Rechte erschweren könnte“. Bereits im Jahr 2021 wurde das Thema im Rahmen der Debatten zum Vertrauensrecht in die Justiz angesprochen. Der Abgeordnete Raphaël Gauvain hatte damals die Schaffung des Status eines angestellten Anwalts in einem Unternehmen unterstützt, ein etwas anderer Vorschlag, der aber zum gleichen Ergebnis geführt hätte. Die Anwälte waren dagegen.

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