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Dessauer Seniorenresidenz Marthahaus steht im Verdacht des Wahlbetrugs

Ein Dessauer Seniorenheim steht nach Recherchen lokaler Medien unter dem Verdacht des Wahlbetrugs. Im Namen einer seit vier Jahren an Demenz erkrankten 95-jährigen Bewohnerin sollen Briefwahlunterlagen beantragt und eine Stimme abgegeben worden sein – völlig ohne das Wissen ihres offiziellen Bevollmächtigten.

Der Vorfall in der Seniorenresidenz Marthahaus in Dessau sorgt kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für heftige Diskussionen über die Sicherheit der Briefwahl. Klaus-Lothar Bebber, der 74-jährige Bevollmächtigte seiner dementen Tante, hat über seinen Anwalt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Demnach erfuhren der Neffe und seine Frau von den Unregelmäßigkeiten, als sie eigenen Nachforschungen anstellten und im lokalen Wahlbüro eine überraschende Auskunft erhielten.

Chronologie eines Verdachts: Vom Gang in die Seniorenresidenz bis zum Wahlbüro

Die Ereignisse nahmen am 27. August ihren Lauf, als Klaus-Lothar Bebber die Dessauer Einrichtung aufsuchte, um sich nach den ausstehenden Wahlunterlagen seiner 95-jährigen Tante zu erkundigen. Der Geschäftsführer verwies ihn an eine Mitarbeiterin, die an jenem Tag jedoch abwesend war, wie unter anderem die Tichyseinblick berichtete. Der Bevollmächtigte sollte am folgenden Tag wiederkommen.

Am 28. August folgte dann der erste folgenschwere Anruf. Die Mitarbeiterin erklärte dem 74-jährigen Neffen laut übereinstimmenden Berichten, dass sie die Wahlunterlagen der Bewohner aus Zeitmangel eingesammelt und kurzerhand geschreddert habe. Für den Angehörigen ein ungewöhnlicher Vorgang: Sonst werde er über jeden Bedarf, jede Rechnung und selbst über Werbesendungen für seine Tante penibel informiert.

Vier Tage nach dem Telefonat, am 31. August, suchten Bebber und seine Frau das zuständige städtische Wahlbüro auf. Nach Eingabe des Geburtsdatums offenbarten die Mitarbeiter dort die Realität: Für die 95-jährige Seniorin waren bereits am 10. August Briefwahlunterlagen beantragt worden – und die Stimme war zu diesem Zeitpunkt längst abgegeben. Das meldete die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung (OAZ) in exklusiven Recherchen, die auch von Nius aufgegriffen wurden.

Reaktionen und juristische Bewertung in Dessau

Im Wahlbüro wurde dem Bevollmächtigten ein Antrag gezeigt, der eine erkennbar krakelige Unterschrift der alten Dame trug. Wer den Antrag letztlich ausfüllte und wie die Stimmabgabe zustande kam, ist vollkommen unklar. Aus Datenschutzgründen verweigerten die städtischen Mitarbeiter Angaben darüber, für wen oder was die demente Seniorin gestimmt haben soll. Für mich ist das ein Skandal, erklärte Klaus-Lothar Bebber im Gespräch mit der Presse.

Dessauer Seniorenresidenz Marthahaus steht im Verdacht des Wahlbetrugs
Photo: ostdeutscheallgemeine.com

Die Verantwortlichen der Seniorenresidenz Marthahaus ließen alle schriftlichen und telefonischen Anfragen der Redaktion bislang unbeantwortet. Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte lediglich, dass der Vorgang den Behörden bekannt ist, hielt sich darüber hinaus jedoch mit weiteren Details zurück. Ob die Staatsanwaltschaft oder die Wahlleitung bereits förmliche Ermittlungen eingeleitet haben, war zunächst öffentlich noch nicht mitgeteilt worden.

Debatte um die Sicherheit der Briefwahl in Pflegeheimen

Der mutmaßliche Fall von Wahlbetrug belebt eine breitere politische Debatte über die Integrität der Briefstimmabgabe in Pflegeeinrichtungen neu. Während Politiker verschiedener Lager, darunter Vertreter der AfD wie Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund, in der Vergangenheit wiederholt vor potenziellen Manipulationen in Heimen gewarnt hatten, weisen Landeswahlleiter, der BIVA-Pflegeschutzbund und Wahlforscher solche pauschalen Vorwürfe zurück.

Dessauer Seniorenresidenz Marthahaus steht im Verdacht des Wahlbetrugs
Photo: Tichyseinblick

Fachleute betonen, dass eine rechtmäßige Assistenz bei der Stimmabgabe für pflegebedürftige Menschen grundsätzlich zulässig und oft notwendig ist. Das unbefugte Wählen oder das Ausfüllen von Stimmzetteln ohne tatsächliche Willensäußerung des Wahlberechtigten stellt hingegen eine Straftat nach § 107a des Strafgesetzbuches (StGB) dar.

In Sachsen-Anhalt leben schätzungsweise 25.000 Menschen in Pflegeheimen.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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