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Unterhaltung

Christian Ulmen: Gericht untersagt Spiegel Deepfake-Behauptungen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat Christian Ulmen in einem Rechtsstreit gegen den „Spiegel“ teilweise recht gegeben. Das Gericht untersagte der Redaktion, den Verdacht zu äußern, der Schauspieler habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet, da hierfür ein notwendiger Beweisbestand fehle.

Der Sieg über den Deepfake-Verdacht

In einem für den Schauspieler und Moderator Christian Ulmen (50) bedeutenden Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Grenzen der Berichterstattung über digitale Gewalt neu gezogen. Wie die Berichterstattung über Deepfake-Videos bei Bild festhält, untersagten die Richter dem Magazin „Der Spiegel“, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe manipulierte KI-Inhalte seiner Ex-Frau Collien Fernandes (44) produziert oder an Dritte weitergegeben.

Der Sieg über den Deepfake-Verdacht
Photo: VOL.AT

Die Begründung der Richter ist rechtlich präzise: Für die im März veröffentlichten Behauptungen fehle ein „Mindestbestand an Beweistatsachen“. Das Gericht stellte klar, dass weder die Herstellung noch die Verbreitung solcher Deepfakes durch den Beschwerdeführer hinreichend belegt sei. Dieser Beschluss stellt eine teilweise Korrektur eines früheren Urteils des Landgerichts Hamburg dar, welches einen Großteil der „Spiegel“-Artikel im Mai noch für zulässig erklärt hatte.

Die rechtliche Komplexität ergibt sich aus der Definition von Deepfakes – also mithilfe von Künstlicher Intelligenz manipulierten Bildern oder Videos. Während die Vorwürfe der Ex-Frau auf massive digitale Übergriffe hindeuten, sieht das Gericht die Grenze der zulässigen Verdachtsberichterstattung dort, wo konkrete Handlungen ohne belastbare Beweisgrundlage unterstellt werden.

Ungeklärte Vorwürfe der körperlichen Gewalt

Trotz des Teilerfolgs bleibt die rechtliche Situation für Ulmen hochgradig angespannt. Der Sieg des Schauspielers beschränkt sich auf die spezifischen Vorwürfe der Deepfake-Produktion. Andere, weitaus schwerwiegendere Anschuldigungen der Ex-Frau Collien Fernandes durfte das Magazin weiterhin thematisieren.

Ungeklärte Vorwürfe der körperlichen Gewalt
Photo: WELT

Das Oberlandesgericht entschied, dass die Berichterstattung über Vorwürfe körperlicher Gewalt weiterhin zulässig sei. Die Richter bejahten hier die „Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung“. Wie das Magazin Spiegel ausführlich darlegte, bleibt die Debatte um eine sogenannte „virtuelle Vergewaltigung“ im Kern bestehen. Das Gericht argumentierte, dass der Verbreitung von Fake-Pornos ein „erheblicher Unrechtsgehalt innewohnt“, unabhängig von der technologischen Methode ihrer Erstellung.

Damit bleiben die zentralen Vorwürfe, die Fernandes im März erstmals erhoben hatte, Teil des öffentlichen Diskurses. Es geht dabei nicht nur um digitale Identitätsmissbrauchs, sondern auch um die Behauptung jahrelanger Gewalt. Die rechtliche Trennung ist deutlich: Während die Produktion von Deepfakes als unbewiesene Behauptung unterbunden wurde, bleibt die Berichterstattung über die behauptete Gewalt und die damit verbundenen digitalen Übergriffe rechtlich gedeckt.

For more on this story, see Gericht verbietet Spiegel Deepfake-Vorwürfe Ulmen.

Juristische Details: Die E-Mail und der Mallorca-Vorfall

Der Rechtsstreit umfasst mehr als nur die Frage nach der KI-Manipulation. Ulmens Anwaltschaft versuchte, weitreichende Einschränkungen für die Berichterstattung zu erwirken, die jedoch nur teilweise Erfolg hatten. Ein wesentlicher Punkt des Verfahrens war die Verwendung privater Kommunikation.

Christian Ulmens absurdes Eigentor vor Gericht gegen den Spiegel

Das Oberlandesgericht untersagte dem Verlag zudem, Textpassagen aus einer E-Mail zu zitieren, die Ulmen an seinen Strafverteidiger geschickt hatte. Wie die WELT über die juristische Eskalation berichtete, war dies ein zentraler Bestandteil der Beschwerde gegen den Beschluss der Pressekammer des Landgerichts.

  • Vorwürfe über körperliche Übergriffe und Bedrohungen gegenüber Collien Fernandes.
  • Die Behauptung einer körperlichen Misshandlung im Januar 2023 in einer gemeinsamen Wohnung auf Mallorca.
  • Die Behauptung, Ulmen habe Fernandes gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert.

Da das Oberlandesgericht die landgerichtliche Entscheidung in diesen Punkten weitgehend bestätigte, bleibt der Druck auf den Schauspieler hoch. Die Vorwürfe der Ex-Frau, die von 2011 bis 2025 verheiratet waren, bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen privater Integrität und dem öffentlichen Informationsinteresse.

Die rechtliche Tragweite der Entscheidung

Dieses Urteil ist mehr als ein privater Schlagabtausch zwischen zwei prominenten Persönlichkeiten; es ist ein Präzedenzfall für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in der Berichterstattung. Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts stellt klar, dass die bloße Vermutung, jemand habe Deepfakes erstellt, ohne dass ein „Mindestbestand an Beweistatsachen“ vorliegt, nicht durch die Pressefreiheit gedeckt ist.

Die rechtliche Tragweite der Entscheidung

Gleichzeitig zeigt das Urteil die Schwierigkeit auf, digitale Gewalt von physischer Gewalt rechtlich zu isolieren. Während die technische Komponente (die Herstellung der Videos) durch das Gericht geschützt wurde, bleibt die moralische und strafrechtliche Dimension der Vorwürfe – die sexuelle Ausbeutung und die körperliche Gewalt – im Rahmen der Verdachtsberichterstattung offen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Christian Ulmen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt dauern an. Solange diese Ermittlungen laufen, bleibt die rechtliche Lage volatil. Für die Medienbranche bedeutet das Urteil: Die Berichterstattung über digitale Übergriffe muss hochgradig präzise zwischen der Erstellung von Inhalten und deren Verbreitung unterscheiden, um juristischen Sanktionen zu entgehen.

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Sophie Krueger

Über den Autor

Sophie Krueger leitet das Unterhaltungsressort von Germanic Nachrichten. Ihr Schwerpunkt liegt auf Film, Streaming, Popkultur und prominenten Entwicklungen mit redaktioneller Einordnung und sauberer Quellenlage.

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