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Bundestag beschließt Frühstartrente für Kinder ab Geburtsjahrgang 2020

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Einführung einer sogenannten Frühstartrente beschlossen. Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter verankern und langfristig stärken. Das Gesetz, das Teil einer umfassenderen Reform der Altersvorsorge ist, muss nun noch den Bundesrat passieren. Nach dem derzeitigen Entwurf soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, wobei die staatliche Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 greifen soll.

Förderung für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020

Funktionsweise und Zielgruppe

Die Förderung richtet sich an Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020, die in Deutschland gemeldet sind. Sobald die Kinder das sechste Lebensjahr vollendet haben, erhalten sie bis zum Erreichen der Volljährigkeit monatlich zehn Euro vom Staat. Diese Summe summiert sich über zwölf Jahre auf insgesamt 1.440 Euro pro Kind. Das Geld fließt in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, das in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert wird.

Anlage im Sondervermögen der Deutschen Bundesbank

Für die Eröffnung des Depots ist kein gesonderter Antrag erforderlich, um den bürokratischen Aufwand für die Bürger gering zu halten. Sollten Eltern keinen eigenen Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter abschließen, legt der Bund die monatliche Zuwendung in einem Sondervermögen an, welches von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Für die Ansparphase gilt eine Begrenzung der Effektivkosten auf ein Prozent, zudem dürfen Anbieter bis zur Volljährigkeit der Kinder keine Abschluss- oder Vertriebskosten erheben.

BUNDESTAG: Frühstartrente geht an den Start! Parlament stimmt über Startkapital für Kinder ab | LIVE

Kalkulierte Förderausgaben des Finanzministeriums

Finanzielle Perspektiven und Kosten

Das Finanzministerium hat in Modellrechnungen das Potenzial der Anlage skizziert, wobei eine angenommene jährliche Rendite von sieben Prozent zugrunde gelegt wurde. Demnach könnte allein aus den staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Lebensjahr ein Depotwert von etwa 2.200 Euro entstehen, der bei einer weiteren Anlage bis zum 65. Lebensjahr auf rund 53.000 Euro anwachsen könnte. Eltern, Großeltern oder andere Förderer haben zudem die Möglichkeit, den staatlichen Zuschuss durch eigene Beiträge von bis zu 570 Euro monatlich oder 6.840 Euro im Jahr zu ergänzen.

Für den Bund ergeben sich daraus kalkulierte Förderausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro für das Jahr 2027. Da mit jedem weiteren Jahr ein zusätzlicher Geburtsjahrgang in die Förderung einbezogen wird, rechnet der Haushaltsausschuss des Bundestages mit einem Anstieg der Kosten auf voraussichtlich 411 Millionen Euro im Jahr 2030. Inklusive Verwaltungskosten kalkuliert der Ausschuss für den Zeitraum 2027 bis 2030 mit einem Gesamtvolumen von rund 1,2 Milliarden Euro.

Bundestag beschließt Frühstartrente für Kinder ab Geburtsjahrgang 2020
Foto: NZZ

Kritik durch den Verbraucherzentrale Bundesverband

Kritik am Vorhaben

Während die Deutsche Kreditwirtschaft die Pläne begrüßte, äußerte der Verbraucherzentrale Bundesverband Kritik. Dorothea Mohn bezeichnete die Frühstartrente als einen Weg der staatlich finanzierten Kundenakquise für Finanzdienstleister. Zudem bemängelte sie, dass die Politik bei der Finanzbildung hinter ihren Ansprüchen zurückbleibe; anstelle von Werbematerial benötigten Kinder und Familien qualitätsgesicherte Bildungsangebote. Eine bestimmte Rendite wird durch den Bund nicht garantiert, und eventuelle Verluste werden nicht ausgeglichen.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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