Der Deutsche Bundestag hat am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt, der die einjährige steuerfreie Haltefrist für private Kryptowährungsverkäufe sofort abschaffen wollte. Während Oppositionsvorstöße scheiterten, treibt das Bundesfinanzministerium eine eigene umfassende Reform voran, die neue Regeln ab 2027 vorsieht.
Abstimmung im Bundestag: Grüne und Linke scheitern mit Anträgen
Die steuerfreie Veräußerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen nach Ablauf einer einjährigen Frist bleibt vorerst bestehen. Der Bundestag hat in einer namentlichen Abstimmung am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (unter der Nummer 21/5752 eingereicht) mit deutlicher Mehrheit abgewiesen. 445 Abgeordnete stimmten gegen das Vorhaben, während 132 Mandatsträger ihre Stimme dafür abgaben.
Der abgelehnte Entwurf sah vor, den maßgeblichen Paragrafen 23 des Einkommensteuergesetzes so zu ändern, dass Gewinne aus privaten Krypto-Verkäufen unabhängig von der Haltedauer der jeweiligen Coins der persönlichen Einkommensteuer unterworfen worden wären. Diese Neuregelung hätte rückwirkend für alle digitalen Werte gelten sollen, die nach dem 31. Dezember 2025 erworben wurden. Die Fraktion bezifferte das dadurch erwartete zusätzliche Steueraufkommen auf mindestens etwa 5 Mrd. Euro
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Ebenfalls keinen Erfolg hatte ein weitergehender Antrag der Linksfraktion mit der Nummer 21/5824. Dieser forderte die Bundesregierung auf, Kryptowerte künftig wie Aktien den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und einer Wegzugsbesteuerung zu unterstellen. Zudem sollte sich Berlin auf EU-Ebene für eine zentrale Aufsicht bei der Wertpapieraufsicht ESMA starkmachen, die Handelsverbote für bestimmte Netzwerke verhängen kann, etwa für solche, die aufgrund von Proof-of-Work-Fahrten massive Umweltschäden verursachen
, wobei Bitcoin in der Begründung ausdrücklich als Proof-of-Work-Coin genannt wurde. Über den Antrag stimmte das Parlament per Handzeichen ab; CDU/CSU, SPD und AfD lehnten ihn ab, während die Grünen ihn unterstützten.
„Sie sagen Gerechtigkeit, meinen aber Steuererhöhung.“
Olav Gutting, CDU-Finanzpolitiker, via Krypto Boersen
CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting hielt den Grünen in der Debatte vor, dass sie zwar Gerechtigkeit sagen würden, aber in Wirklichkeit eine Steuererhöhung meinen. Für Anleger ist das Votum des Bundestags, der am 8. Oktober zwischen 11:40 und 12:49 Uhr über ein Paket von Steuervorlagen der Opposition entschied, eher ein Zwischenstand als eine Entwarnung. Die Abstimmungen fanden im Rahmen eines Themenkomplexes statt, bei dem neben der Kryptosteuer auch über Immobiliengewinne, Erbschaften von Wohnungsbeständen und Cum-Ex-Geschäfte befunden wurde, wobei sämtliche Gesetzentwürfe der Grünen mit ähnlichen Mehrheiten scheiterten.
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Das Bundesfinanzministerium plant eine eigene Reform für das Jahr 2027
Das parlamentarische Aus für die Oppositionsanträge bedeutet jedoch keine dauerhafte Bestätigung des Status quo. Nachdem Finanzminister Lars Klingbeil im Rahmen der Eckwerte für den Haushalt 2027 Ende April dieses Jahres erklärte, dass Kryptowährungen anders besteuert werden sollen, preschten zunächst die Grünen und Linken voran. Im Juli wurde der Haushaltsentwurf vom Kabinett beschlossen, und am 14. Oktober wird sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf beschäftigen, um diesen möglicherweise zu einem Regierungsentwurf werden zu lassen.
Für Anleger bedeutet dieser Systemwechsel einen Einschnitt. Für die Abstimmung im Bundestag heißt das konkret, dass sie weder das Kaufdatum der Coins noch die geltende Frist verändert. Wer 2026 gekauft hat, wäre nach dem Grünen-Entwurf bereits steuerpflichtig geworden, während nach dem Ministeriumsentwurf diese Bestände bei der alten Regel bleiben. Laut dem Entwurf sollen ab 2027 gekaufte Kryptowährungen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Für einen monatlichen Sparplan wäre die Trennung besonders wichtig, da jede Rate ihr eigenes Anschaffungsdatum besitzt und Käufe aus 2026 und 2027 bei einem unveränderten Entwurfsstand unterschiedlichen Regeln unterliegen könnten, wobei ein späterer automatischer Abzug keine Steuerfreiheit für Verkäufe im Jahr 2027 zur Folge hat.

Wirtschaftsverbände und Krypto-Community üben bereits Kritik an dem Entwurf. Die Linke sprach sich im Zuge der Debatte unter anderem auch für ein EU-weites Handelsverbot für Proof-of-Work-Coins wie Bitcoin aus. Fritz Güntzler, der finanzpolitische Sprecher der Union, zeigte sich für Gespräche auf Regierungsebene offen, während er betonte, eine Änderung nur im Gesamtsystem für sinnvoll zu halten und keinen Grund zu sehen, Kryptowerte anders zu behandeln als Edelmetalle.
Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss und die Rolle der Union
Parallel zur parlamentarischen und ministeriellen Arbeit richtet sich der Blick auf eine Bürgerpetition zum Erhalt der Einjahresfrist. Die Sitzung liegt dabei zwei Tage vor dem Termin, an dem das Kabinett über die Steuerreform beraten soll, und die Haltefrist bildet den ersten von zwei Punkten auf der Tagesordnung. Die Petenten stellen ihr Anliegen vor und beantworten Nachfragen der Abgeordneten, während Vertreter der Bundesregierung für Rückfragen im Saal sitzen. Der Bundestag überträgt die Sitzung live auf seiner Website und im Parlamentsfernsehen, und wer als Zuhörer teilnehmen möchte, musste sich bis zum 9. Oktober um 12 Uhr beim Sekretariat des Ausschusses anmelden. Eine formelle Entscheidung über das Gesetz fällt im Ausschuss zwar nicht, jedoch kann dieser das Anliegen an die Regierung und die Fraktionen weitergeben.
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Hinter der Petition Nummer 201716, die am 30. Mai im Portal des Bundestags eingereicht wurde, steht die Initiative Prohaltefrist um Initiatorin Nicole Nowak. Die Schwelle von 30.000 Unterschriften, ab der eine öffentliche Beratung vorgesehen ist, war nach Berichten von BTC-Echo bereits etwa einen Tag nach dem Start überschritten worden, und bis zur Sitzung erreichte die Petition genau 44.439 Unterschriften. Die Initiatorin beruft sich auf Zusagen aus der Union, deren finanzpolitischer Sprecher Fritz Güntzler eine Verschärfung im Mai als nicht vereinbart bezeichnet hatte, mit der konkreten Aussage, dass eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung im Koalitionsvertrag nicht vereinbart sei. An solchen Sätzen müsse sich die Politik messen lassen, so Nowak gegenüber BTC-Echo, während sie zudem den Vertrauensschutz als zweites zentrales Argument anführte, da viele Anleger langfristig geplant hätten und sich langfristiges Halten von kurzfristiger Spekulation unterscheide. Vertreter der Union haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Jahresfrist bisher auch für Gold und Fremdwährungen gilt.
Ob die Petition oder der anhaltende Druck von Wirtschaftsverbänden die Pläne der Regierung noch maßgeblich verändern können, bleibt offen. Wer Bitcoin noch unter der geltenden Einjahresregel kaufen möchte, kann das unter anderem tun, wobei es sich unabhängig von der letztlich geltenden Regel lohnt, für jeden Kauf das Datum und den Preis aufzubewahren.
https://x.com/blocktrainer/status/2108214965643415640
Stand ist der 8. Oktober 2026, und alle Angaben zur Reform beschreiben einen veränderbaren Entwurfsstand, während dieser Beitrag der allgemeinen Information dient und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung darstellt.
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