Das Begutachtungsverfahren zur geplanten zwei-Euro-Paketsteuer in Österreich ist beendet und hinterlässt ein politisches Schlachtfeld. Während das SPÖ-geführte Finanzministerium die Abgabe zur Finanzierung von Mehrwertsteuersenkungen bei Grundnahrungsmitteln vorsieht, formiert sich ein massiver Widerstand aus der Wirtschaft und sogar aus dem ÖVP-geführten Wirtschaftsministerium, das rechtliche Bedenken anmeldet.
Finanzierung der Lebensmittelentlastung: Der Plan hinter der Paketabgabe
Die Logik des Finanzministeriums ist simpel: Um die ab dem 1. Juli 2026 geplanten Mehrwertsteuersenkungen auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise zu finanzieren, soll eine neue Einnahmequelle erschlossen werden. Laut dem Begutachtungsverfahren zur umstrittenen 2-Euro-Paketsteuer soll die Abgabe für große Online-Händler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro gelten. Das Ministerium rechnet mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 280 Millionen Euro.

Die Umsetzung ist für den 30. September vorgesehen. Die Steuer beträgt pauschal zwei Euro pro Sendung, unabhängig davon, ob der Warenwert bei fünf oder 500 Euro liegt. Diese Gleichschaltung der Gebühr ist einer der zentralen Kritikpunkte, da sie insbesondere bei günstigen Bestellungen die Margen massiv unter Druck setzt. Kritiker weisen darauf hin, dass bei Artikeln mit geringem Verkaufspreis die zwei Euro Abgabe einen unverhältnismäßig hohen Prozentsatz des Warenwertes ausmachen würde.
Amazon und die „faktische Diskriminierung“ ausländischer Händler
Die Reaktion der Branchenriesen fiel deutlich aus. Amazon, eBay und Zalando meldeten rechtliche Bedenken an und forderten einen sofortigen Stopp des Vorhabens. Amazon kritisiert insbesondere die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro und sieht darin eine „faktische Diskriminierung ausländischer Versandhändler“.

Die Auswirkungen reichen jedoch weit über die Bilanzen der Konzerne hinaus. Über 4.000 heimische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzen Plattformen wie Amazon oder eBay als Vertriebskanal. Im vergangenen Jahr erwirtschafteten österreichische Firmen über den Amazon-Marktplatz mehr als 730 Millionen Euro Umsatz, wobei etwa 85 Prozent davon im Ausland generiert wurden.
Die Sorge ist groß, dass die Plattformbetreiber die Kosten entweder an die KMU-Händler oder direkt an die Konsumenten weitergeben, was die digitale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs schwächen würde. Da ein Großteil des Umsatzes der österreichischen KMU im Ausland erzielt wird, befürchten Experten, dass die zusätzliche Kostenlast die preisliche Konkurrenzfähigkeit auf internationalen Märkten beeinträchtigt.
Koalitionsstreit: Das ÖVP-Wirtschaftsministerium warnt vor Imageschäden
Ungewöhnlich ist die Schärfe der Kritik innerhalb der Regierungskoalition. Das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium hat im Rahmen seiner Stellungnahme deutliche Einwände gegen den Entwurf des SPÖ-Finanzministeriums erhoben. Im Zentrum stehen „offene Auslegungs- und Vollzugsfragen“.
Konkret geht es darum, wie die Steuerschuld bei Retouren, Ersatzlieferungen oder Vertragsrückabwicklungen zu behandeln ist. Es bleibt unklar, ob und wie eine Rückerstattung der zwei Euro erfolgt, wenn eine Ware zurückgesendet wird oder eine fehlerhafte Lieferung ersetzt werden muss. Neben diesen administrativen Hürden warnt das Ministerium vor einem potenziellen Imageschaden für den Wirtschaftsstandort Österreich und äußert europarechtliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt.
Rechtliche Fronten: Von Verfassungswidrigkeit bis zu EU-Bedenken
Die juristische Aufarbeitung des Entwurfs zeichnet ein düsteres Bild. Der Versandhändler Otto Austria ließ ein Gutachten durch Dorda Rechtsanwälte erstellen, das die rechtliche Basis des Vorhabens massiv infrage stellt.
Auch die Richtervereinigung rät der Regierung, das Gesetz bei der EU-Kommission zu notifizieren, da die Konformität mit dem EU-Beihilferecht fraglich sei. Ohne diese Notifizierung riskiere Österreich ein Verfahren auf EU-Ebene. Parallel dazu kündigte Otto bereits konkrete rechtliche Schritte gegen das Gesetz an.
Die Wirtschaftskammer (WKO) ruft derweil zu einem geschlossenen Auftreten gegen die Abgabe auf – über die Grenzen des Online-Handels hinaus. Die WKO argumentiert, dass kaum ein Unternehmen mehr ausschließlich über einen einzigen Vertriebskanal agiere und somit die Steuer indirekt fast alle Handelsstrukturen treffen würde, die auf Logistikdienstleister angewiesen sind.
Ökologische Chancen gegen Inflationsängste
Während Wirtschaftsvertreter und die Arbeiterkammer vor Kaufkraftverlusten und einem inflationären Effekt warnen, gibt es eine gegenteilige Perspektive aus dem Umweltsektor. Global 2000 und der VCÖ begrüßen die Steuer aus ökologischen Gründen. Sie sehen in der Abgabe ein notwendiges Instrument, um dem rasant steigenden Paketvolumen des Onlinehandels entgegenzuwirken und die damit verbundenen Verkehrs- und Verpackungsemissionen zu reduzieren.
Die politische Landschaft bleibt gespalten. Während die FPÖ vor Jobverlusten warnt, zeigen die AK und der ÖGB ein grundsätzliches Verständnis für das Ziel der Steuer. Ihr Vorwurf: Das ursprüngliche Ziel, gezielt Pakete aus Nicht-EU-Staaten – etwa von Anbietern wie AliExpress, Shein oder Temu – zu besteuern, wurde im aktuellen Entwurf nicht realisiert. Stattdessen würden primär etablierte Unternehmen mit hohem Umsatz getroffen, während die Billig-Importe aus Drittstaaten faktisch unberührt blieben.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Finanzministerium auf den massiven Druck der Koalitionspartner und der Industrie reagiert oder den „nationalen Alleingang“ trotz der rechtlichen Warnungen forciert. Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, ist mit einer Welle von Klagen vor den Verwaltungsgerichten zu rechnen.