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AMS drohen Nachzahlungen von 135 Millionen Euro nach VwGH-Urteil

Dem österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) drohen nach einer höchstgerichtlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs rückwirkende Nachzahlungen in Höhe von rund 135 Millionen Euro. Der Fehler bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe betrifft nach aktuellen Schätzungen des Sozialministeriums eine sechsstellige Zahl von Geringverdienern.

Ein Rechenfehler bei der Leistungshöhe für Geringverdiener bringt das AMS in enorme finanzielle Schwierigkeiten. Wie unter anderem das Arbeitsmarktservice AMS und weitere Medien berichten, geht das Sozialministerium von einer Gesamtsumme von 135 Millionen Euro an fälligen Korrekturen aus. Auslöser für die finanzielle Belastung ist ein Urteil, das auf den langjährigen Abzug zu hoher Versicherungsbeiträge zurückgeht.

Wie eine akribische Arbeitslose den Fehler aufdeckte

Ins Rollen gebracht hat die Aufarbeitung eine betroffene Frau aus Oberösterreich. Die ehemalige Geringverdienerin hatte im Jänner 2022 ihre Arbeitslosigkeit angetreten und ein monatliches Bruttogehalt von 1.123,86 Euro zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen von 187,30 Euro bezogen. Das AMS setzte ihren täglichen Leistungssatz auf 21,09 Euro fest und zog dabei pauschal drei Prozent für die Arbeitslosenversicherung ab (Heute berichtete über die Klage).

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Foto: Wirtschaftsjournal

Die Klägerin rechnete jedoch nach und stellte fest, dass sie wegen ihres geringen Einkommens von diesem Beitrag ganz oder teilweise befreit gewesen wäre. Für das Jahr 2026 liegt die Freigrenze für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag vollständig bei 2.225 Euro brutto im Monat, während bis 2.630 Euro ermäßigte Sätze gelten (Finanz.at analysierte die Einkommensgrenzen). Weil das AMS dennoch den vollen Regelsatz abzog, fiel ihr Nettoeinkommen und damit auch das Arbeitslosengeld zu niedrig aus.

Der Weg durch die Instanzen bis zum Verwaltungsgerichtshof

Der Rechtsstreit zog sich über Jahre hin. Zunächst wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Arbeitnehmerin im Oktober 2023 ab und gab dem AMS recht (wie aus den Gerichtsakten hervorgeht). Doch die Betroffene gab nicht auf und zog mit Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich weiter vor den Verwaltungsgerichtshof (die Salzburger Nachrichten fassten die Unterstützung zusammen).

Am 3. Juli 2026 gab der Verwaltungsgerichtshof der Klägerin schlussendlich recht (das Urteil wurde kurz darauf durch Berichte bekannt). Das Höchstgericht stellte klar, dass bei der Berechnung der Netto-Bemessungsgrundlage die sozial gestaffelten Beitragsgruppen der Arbeitslosenversicherung zwingend zu berücksichtigen sind. Die Grundursache für die fehlerhafte Praxis reicht sogar ein Vierteljahrhundert zurück: Eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2008 zur sozialen Staffelung der Beiträge hätte laut den damaligen parlamentarischen Materialien keinen Einfluss auf die AMS-Bemessung haben sollen, doch diese Absicht schlug sich nicht im eigentlichen Gesetzestext nieder (Die Presse dokumentierte die Details).

Sechsstellige Fallzahlen und die Reaktion der Politik

Die Konsequenzen des Richterspruchs sprengen die ursprünglich erwarteten Dimensionen. Statt vereinzelter Tausend Fälle geht das Sozialministerium mittlerweile von einer sechsstelligen Anzahl betroffener Leistungsbezieher aus (das AMS berichtete dazu über die APA). Betroffen sind neben Empfängern von Arbeitslosengeld auch Personen im Bezug von Notstandshilfe (bestätigten die Oberösterreichischen Nachrichten).

AMS drohen Nachzahlungen von 135 Millionen Euro nach VwGH-Urteil
Foto: Heute

Der Verwaltungsgerichtshof hat eine rechtliche Klarstellung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes getroffen. Die daraus entstehenden Fragen sind nun sorgfältig aufzuarbeiten.

Korinna Schumann (SPÖ), Sozialministerin

Sozialministerin Korinna Schumann kündigte eine geordnete Umsetzung an, betonte jedoch, dass ein konkreter Ablauf noch erarbeitet werden müsse (erklärte das Ministerium gegenüber den OÖN). Denkbar ist eine Adaptierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes aus dem Jahr 2001 (wie Vol.at anmerkte). Auch der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, Andreas Stangl, drängte auf rasches Handeln und betonte: Gerade bei niedrigen Einkommen zählt jeder Euro (berichtete die Tageszeitung Heute).

Wer jetzt Ansprüche geltend machen kann

Für die erfolgreiche Klägerin bedeutet das Urteil ein monatliches Plus von rund 20 bis 30 Euro sowie die Rückerstattung der Verfahrenskosten in Höhe von 1.346,40 Euro (so die Details aus Oberösterreich). Automatische Überweisungen für alle Betroffenen wird es nach Angaben aus dem Ministerium zunächst nicht geben; die Regierung arbeitet an einer gesetzlichen Regelung, um Verjährungsfristen ab dem 22. September 2026 zu hemmen (berichtete Heute).

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Foto: Salzburger Nachrichten

Da eine fehlerhafte Bemessung nach Paragraf 24 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes maximal drei Jahre rückwirkend korrigiert werden kann (erläuterte Die Presse), müssen Betroffene nicht zwangslawisch auf behördliche Bescheide warten. Wer in den vergangenen Jahren bei niedrigem Einkommen arbeitslos war, kann beim zuständigen AMS eine Überprüfung der eigenen Bezüge und gegebenenfalls eine Nachzahlung selbst beantragen (riet das Wirtschaftsjournal).

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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