Ein massives Datenleck mit mehr als 420.000 internen E-Mails aus AfD-Servern offenbart brisante Details über die Parteispitze, darunter den Umgang mit rechtsextremen Strömungen und Vorwürfe gegen Bundessprecherin Alice Weidel im Zusammenhang mit einer illegalen Großspende aus dem Jahr 2017.
Das Ausmaß des Datenlecks und die Reaktion der Parteizentrale
Rund 617.000 Dateien, darunter etwa 420.000 E-Mails, sind durch einen Hackerangriff von AfD-Servern abgegriffen worden und werden derzeit von Journalisten ausgewertet. Das Material gewährt einen tiefen Einblick in den internen Betrieb der Partei. Während einige Größen wie Bundesschatzmeister Hannes Gnauck das Material auf X als unwichtiges Zeug herunterspielten, zeigen sich andere Bundestagsabgeordnete intern durchaus alarmiert, da der genaue Inhalt der Gigabytes kaum zu überblicken ist.
Die Parteizentrale hat sich dazu entschlossen, keine Presseanfragen zu dem Datenleck mehr zu beantworten. In einer Erklärung begründet die Führung diesen Schritt damit, dass die Daten illegal kopiert worden seien und die Nutzung somit ein Verbrechen gutheiße. Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings bereits im Jahr 2022 klar, dass Journalisten mit geleakten Daten arbeiten dürfen.
Illegale Großspenden im Fokus von Weidels E-Mail-Verkehr
Zu den brisantesten Funden im Datenberg gehören Dokumente, die Bundessprecherin Alice Weidel belasten könnten. Der Tagesspiegel berichtete über E-Mails, wonach Weidel von einer illegalen Großspende im Jahr 2017 weit weniger überrascht gewesen sein könnte, als sie damals öffentlich angab. In einer Nachricht an den Kreisverband Bodensee schrieb Weidel demnach, ihr seien Spenden für den Social-Media-Wahlkampf in Aussicht gestellt worden. Nur vier Tage später überwies eine Schweizer Firma Geld mit exakt diesem Verwendungszweck, gefolgt von weiteren Tranchen.

Aus dem Korrespondenzarchiv geht zudem hervor, dass Weidels Kommunikationsstil im internen Kreis häufig von Schärfe geprägt war. Neben Nachrichten an ihr privates Umfeld schickte sie zahlreiche wütende E-Mails an Mitarbeiter und Parteifreunde, wenn ihr die Arbeitsgeschwindigkeit oder das Vorgehen nicht passten.
Frühe interne Warnungen vor einer Radikalisierung zur „Höcke-Partei“
Bereits im Jahr 2018 beschäftigte sich der Bundesvorstand intensiv mit den drohenden Konsequenzen einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Zur Risikominimierung wurde eine spezielle Arbeitsgruppe gegründet, die unter der Leitung des damaligen Bundestagsabgeordneten Roland Hartwig stand. Diese erarbeitete konkrete Handlungsempfehlungen, die in einer PowerPoint-Präsentation vom März 2019 festgehalten wurden.

Juristische Bewertung des Datenmaterials für ein mögliches Verbotsverfahren
Ob die geleakten Dokumente vor Gericht oder in einem Verbotsverfahren Verwendung finden können, ist unter Juristen umstritten. Der Würzburger Anwalt und Verfassungsgerichtshofsmitglied Chan-jo Jun sieht in dem Leak einen möglichen Gamechanger. Wie Telepolis berichtet, könnten vor allem Unterlagen der Parteischiedsgerichte wichtig sein, da sie dokumentieren, wie die Partei auf verfassungsfeindliche Vorgänge in den eigenen Reihen reagierte.
Für ein Parteiverbot gilt das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 als Maßstab. Demnach muss nachgewiesen werden, welche Parteiorgane von rechtsextremen Vorgängen wussten und ob sie diese trotz zumutbarer Gegenmaßnahmen billigten oder duldeten. Der Strafrechtsprofessor Matthias Jahn hält eine Verwertung der Daten nach einer Interessenabwägung grundsätzlich für möglich, da das Parteiverbot strafprozessnah organisiert sei. Staatsrechtler Christoph Möllers zeigt sich hingegen skeptischer, was eine direkte Verwendung angeht, hält aber einen indirekten Einfluss für denkbar.
Das Verfahren des Parteiverbots ist grundsätzlich strafprozessnah organisiert.