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Actor: Bundesländer Action: bündeln Object: Medienregulierung

Die Bundesländer treiben einen umfassenden Umbau der Medienregulierung voran. Ein 182 Seiten umfassender Entwurf für den neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag sieht vor, erstmals Rundfunk, Presse, Plattformen und KI-Systeme unter einem gemeinsamen Rechtsrahmen zu bündeln. Die Rundfunkkommission der Länder berät das Reformpaket am 16. September 2026.

Das deutsche Medienrecht steht vor einem historischen Systemwechsel. Bislang blickt die Gesetzgebung vor allem auf das klassische Fernsehen und bemisst Meinungsmacht primär an Zuschaueranteilen. Angesichts einer digitalen Öffentlichkeit, in der Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Podcasts und Künstliche Intelligenz die Informationsvermittlung dominieren, soll der geplante Entwurf des Digitale-Medien-Staatsvertrags (DMStV) für einen einheitlichen Ordnungsrahmen sorgen.

Neuer Rechtsrahmen für Plattformen, Podcasts und KI-Systeme

Der Entwurf verknüpft verschiedene Mediengattungen erstmals in einer gemeinsamen Systematik. Laut Berichten der Rundfunkkommission sollen Online-Inhalte klassischer Medien, Telemedien, Intermediäre, Benutzeroberflächen und KI-Informationssysteme demselben inhaltsbezogenen Regelwerk unterliegen, sofern sie für den deutschen Markt bestimmt sind.

Dabei gilt ein abgestuftes Prinzip: Je größer der Einfluss eines Angebots auf die öffentliche Meinungsbildung ist, desto umfangreicher fallen die Sorgfalts- und Transparenzpflichten aus. Für journalistisch verantwortete Podcasts, Blogs und YouTube-Kanäle ist zwar keine behördliche Zulassung vorgesehen, doch sie müssen klare Verantwortlichkeiten offenlegen, interne Standards zur Fehlerkorrektur einhalten und Gegendarstellungen ermöglichen. Software darf zudem nicht eingesetzt werden, um Reichweiten oder Nutzerzahlen künstlich zu manipulieren.

Besonders weitreichende Vorgaben treffen größere KI-Systeme. Für Anwendungen mit durchschnittlich mehr als einer Million Nutzern sind spezielle Regeln vorgesehen. Anbieter sollen Quellen angeben, ihre Funktionsweise transparent erklären und Verantwortung für die generierten Inhalte tragen.

Verschärfte Kontrolle der Meinungsmacht und neue Werberegeln

Auch bei der Definition von Meinungsmacht bricht der Entwurf mit alten Mustern. Neben den klassischen Reichweiten sollen künftig auch Umsätze und Gewinne digitaler Anbieter in die Bewertung einfließen. Um journalistische Angebote angesichts des Wettbewerbs mit Big-Tech-Plattformen zu stützen, ersetzt der Begriff des allgemeinen Interesses das bisherige Public-Value-Konzept, wodurch besonders aufwendig produzierte Inhalte wie lokale Nachrichten oder Kinderformate besser auffindbar gemacht werden sollen.

Actor: Bundesländer Action: bündeln Object: Medienregulierung
Photo: Telepolis

Gleichzeitig sieht das Reformpaket weitreichende Änderungen im Werberecht vor. Jeder bezahlte Inhalt gilt künftig als Werbung, wodurch ein strenges Trennungs- und Kennzeichnungsgebot auch für Telemedien und staatliche Informationen greift. Im Gegliederten Rundfunkbereich sollen private Radio- und Fernsehsender von Erleichterungen profitieren: Werbung muss nicht mehr in starren Blöcken gesendet werden, und bundesweite Anbieter erhalten die Möglichkeit, regionalisierte Werbung auszustrahlen.

Reaktionen von Medienverbänden und der Streit um die Durchsetzung

Der Verband Privater Medien (VAUNET) begrüßte den Vorstoß der Länder als zentrales Reformprojekt.

Actor: Bundesländer Action: bündeln Object: Medienregulierung
Photo: leibniz-hbi.de

„Der Digitale Medien-Staatsvertrag kann zu einem zentralen Reformprojekt für die digitale Medienordnung werden. Es ist wichtig, dass der Fokus wie angekündigt auf die privatwirtschaftlichen Angebote gelegt wird.“

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer RTL Deutschland, via Presseportal

Gleichzeitig mahnte der Verband an, dass die Regelungen zur regionalisierten Werbung und das Medienkonzentrationsrecht vor einer endgültigen Verabschiedung eingehend überprüft werden müssten.

Um festgestellte vorherrschende Meinungsmacht zu sanktionieren, setzt der Entwurf auf ein mehrstufiges Modell. Zunächst sind freiwillige Maßnahmen zur Vielfaltssicherung vorgesehen. Bleiben diese aus, drohen strukturelle Eingriffe bis hin zur Entflechtung.

Öffentliche Anhörung und nächster Fahrplan im Herbst

Der Medienstaatssekretär von Rheinland-Pfalz, der den Vorsitz der Rundfunkkommission innehat, unterstrich das Ziel, mit dem Vertrag faire Spielregeln für die Zukunft zu schaffen und die Medienaufsicht zu verschlanken. Der 182-seitige Text bildet die Grundlage für eine breite öffentliche Anhörung. Der Entwurf soll durch das rheinland-pfälzische Vorsitzland im Laufe der Monate Oktober und November 2026 offiziell veröffentlicht und intensiv diskutiert werden.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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