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EU-Klimagesetz: Einigung auf 90 Prozent weniger Emissionen bis 2040

Verhandler von Europäischem Parlament und Rat haben sich am Dienstagabend auf ein geändertes EU-Klimagesetz geeinigt, das ein verbindliches Netto-Minderungsziel von 90 Prozent der Treibhausgasemissionen bis 2040 gegenüber 1990 festlegt, wie die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mitteilten.

Die Verhandlungen über das aktualisierte Regelwerk erstreckten sich über einen längeren Zeitraum und brachten neben der verschärften Zielvorgabe für das Jahr 2040 auch neue Flexibilitätsmechanismen für die Mitgliedstaaten mit sich. Laut Angaben der europäischen Institutionen soll der grüne Übergang mit der Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Hand in Hand gehen. Das Europäische Parlament hatte zuvor auf zusätzliche Schutzvorkehrungen bestanden, um etwa zu verhindern, dass internationale CO2-Guthaben Projekte in Partnerländern unterstützen, die den strategischen Interessen der Europäischen Union zuwiderlaufen.

Flexibilität, internationale CO2-Guthaben und der europäische Emissionshandel

Ab dem Jahr 2036 dürfen bis zu fünf Prozentpunkte der geforderten Emissionsminderungen aus qualitativ hochwertigen internationalen Kohlenstoffgutschriften stammen, die mit dem Pariser Abkommen kompatibel sind. Dieser Wert liegt um zwei Prozentpunkte höher als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen. Zugleich einigten sich die Gesetzgeber darauf, den Start des neuen europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude und den Straßenverkehr (bekannt als ETS2) um ein Jahr von 2027 auf 2028 zu verschieben.

Das Instrument deckt die Kohlendioxidemissionen aus der Brennstoffverbrennung in den betroffenen Sektoren ab. Die Kommission wird die Rolle internationaler Zertifikate im Rahmen der künftigen Klimagesetzgebung genau analysieren und betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Stabilität des bestehenden EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) jederzeit zu wahren.

Regelmäßige Überprüfung und Verpflichtungen für Mitgliedstaaten

Das ursprüngliche Europäische Klimagesetz, welches das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 sowie das Zwischenziel einer Reduktion um mindestens 55 Prozent bis 2030 rechtlich verankert hat, wurde im Juli 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Das Gesetz gibt Investoren und der Industrie Planungssicherheit für künftige Innovationen.

EU-Klimagesetz: Einigung auf 90 Prozent weniger Emissionen bis 2040
Photo: ORF

Nach dem nun erzielten provisorischen politischen Abkommen wird die Europäische Kommission den Fortschritt fortlaufend evaluieren. Alle zwei Jahre soll eine umfassende Überprüfung stattfinden, die aktuelle wissenschaftliche Daten, technologische Entwicklungen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft einbezieht. Sollten die Berichte auf unzureichende Entwicklungen hinweisen, wird die Kommission entsprechende Gesetzesänderungen oder zusätzliche Maßnahmen vorschlagen. Bevor das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen noch das Europäische Parlament und der Rat das informelle Abkommen formal billigen; der offizielle Eintritt erfolgt dann zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

European Climate Law illustration
Photo: climate.ec.europa.eu

Die Europäische Kommission veröffentlichte zudem eine Mitteilung über die ersten Vorschläge zum Clean Industrial Deal, der einen Überblick über bereits erzielte Fortschritte und verbleibende Maßnahmen bietet. Bei einer zuvor im Januar 2020 durchgeführten hochrangigen öffentlichen Konferenz hatten Stakeholder die Möglichkeit zur offenen Debatte genutzt. Vor der endgültigen Finalisierung des Klimagesetzes gingen zudem fast 1000 Beiträge aus der Öffentlichkeit im Rahmen einer Konsultation zum Fahrplan ein. In 2023 hatte die Kommission erstmals die Fortschritte im Rahmen des Climate Action Progress Report sowie in einem separaten Staff Working Document bewertet und dabei festgehalten, dass die aktuellen Fortschritte zur Erreichung der Klimaneutralität in bestimmten Bereichen wie Gebäuden und Verkehr unzureichend erscheinen.

Umweltsprecherin Julia Herr führte bei einer Pressekonferenz an, dass sich nur Finnland noch ambitioniertere Ziele setze. Herr zeigte sich überzeugt, dass bei Vorlage des Klimafahrplans Maßnahmen genannt würden, die sich bereits in Umsetzung befinden würden. Das Gesetz lege zudem fest, was bei einer Zielverfehlung geschehe: In diesem Fall soll nach sechs Monaten gegengesteuert werden, unterstützt durch eine fachliche sowie eine politische Steuerungsgruppe und einen beratenden wissenschaftlichen Klimabeirat.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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