Eine 65-jährige Großmutter ist am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf des Stalkings ihrer 13-jährigen Enkelin freigesprochen worden. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der zu geringen Frequenz der Treffen zwischen Anfang und Juni 2026, normalen Unterhaltungen und möglichen Zufallsbegegnungen im Zuge eines schwelenden Familienkonflikts.
Familiärer Konflikt führt zu Stalking-Verfahren am Landesgericht Salzburg
Die Staatsanwaltschaft warf der bisher unbescholtenen Pinzgauerin vor, ihre 13-jährige Enkelin im Zeitraum von Anfang 2026 bis Juni 2026 beharrlich verfolgt zu haben. Der Vater des Mädchens hatte der Großmutter den Kontakt zu ihrer Enkeltochter zuvor schriftlich untersagt.
Die Angeklagte schilderte vor Gericht, dass sie unter dem Kontaktverbot zutiefst gelitten habe. Sie und ihr Mann hätten eine tiefe und innige Beziehung zu den Enkelkindern gepflegt. Die Treffen in der Nähe der Schule der Schülerin seien drei- bis viermal, nach Angaben des Mädchens insgesamt fünf- bis siebenmal vorgekommen, während die Pensionistin ohnehin Erledigungen und Einkäufe tätigte.
Aussagen der Enkelin und das Urteil der Strafrichterin
Die betroffene Schülerin wurde während des Prozesses als Zeugin einvernommen. Sie gab an, dass die Begegnungen normal verlaufen seien und die Großmutter sich erkundigt habe, wie es ihr in der Schule gehe. Auch kleine Aufmerksamheiten, darunter zehn Euro vom Großvater für einen Schulausflug, nahm das Mädchen entgegen und bedankte sich ordentlich dafür.
Die Strafrichterin wertete die Beweislage als eindeutig und fällte einen klaren Freispruch. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass sich die beiden lediglich normal unterhalten hätten, die Frequenz der Treffen für den Stalking-Vorwurf zu gering gewesen sei und die Begegnungen möglicherweise zufällig stattfanden.
Zudem habe das Mädchen zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass es den Kontakt nicht wünsche. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Kind in dem ungelösten Familienstreit zwischen den Fronten gestanden und darunter gebüßt habe.
Verfahrenseinstellung und offene Rechtskraft des Urteils
Das Verfahren gegen den ebenfalls beschuldigten Großvater war von den Ermittlungsbehörden bereits im Vorfeld eingestellt worden. Der aktuelle Fall dokumentiert eine juristische Seltenheit am Landesgericht Salzburg, da Verfahren wegen beharrlicher Verfolgung sonst überwiegend im Zusammenhang mit getrennten Partnern verhandelt werden.

Das Urteil gegen die Großmutter ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Anschluss keine Erklärung abgab.
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