Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 15. Juni 2026 in Straßburg auf neue Fluggastrechte geeinigt. Die Vereinbarung sieht unter anderem kostenlose Sitzplatzreservierungen für Familien und eine transparentere Preisdarstellung bei Handgepäck vor. Zudem bleiben die bisherigen Entschädigungszahlungen ab drei Stunden Verspätung trotz Widerstands vieler Mitgliedstaaten bestehen.
Handgepäck-Preise und kostenlose Familien-Sitzplätze
Die neuen Regeln zielen primär auf die Beseitigung versteckter Kosten und die Erleichterung für Reisende mit Kindern ab. Wer künftig online nach Flugtickets sucht, soll standardmäßig den Preis inklusive Handgepäck angezeigt bekommen. Diese Maßnahme soll den Preisvergleich für Verbraucher vereinfachen, auch wenn Fluggesellschaften weiterhin Tickets anbieten dürfen, bei denen für größere Handgepäckstücke extra gezahlt werden muss, wie die Salzburger Nachrichten berichten.

Hintergrund dieser Regelung ist das Geschäftsmodell vieler Billigfluggesellschaften, die auf eine sogenannte Entbündelung der Preise setzen. Dabei wird ein sehr niedriger Basispreis für den Flug angezeigt, während für Zusatzleistungen wie Handgepäck, Sitzplatzwahl oder Bordverpflegung separate Gebühren anfallen. Diese „Ancillary Revenues“ (Zusatzeinnahmen) machen für viele Airlines einen erheblichen Teil des Gesamtumsatzes aus, erschweren es den Kunden jedoch, die tatsächlichen Reisekosten bereits im ersten Schritt der Buchung zu überblicken.
Ein wesentlicher Gewinn für Familien ist die neue Regelung zur Sitzplatzwahl. Für minderjährige Kinder dürfen Sitzplätze neben den Eltern ohne Zusatzkosten reserviert werden. Damit endet eine Praxis, bei der viele Airlines für die Platzierung von Kindern neben ihren Erziehungsberechtigten separate Gebühren erhoben haben. Dies stellt eine Korrektur einer Entwicklung dar, bei der die algorithmische Zuweisung von Plätzen oft dazu führte, dass Familienmitglieder willkürlich über die Kabine verteilt wurden, sofern sie nicht für die entsprechende Reservierung bezahlten.
Zusätzlich wird das Recht auf ein kostenloses gedrucktes Ticket verankert, sofern der Passagier bereits digital eingecheckt hat. Diese Detailregelung soll die Abhängigkeit von digitalen Endgeräten am Flughafen verringern und sicherstellen, dass Passagiere auch bei technischen Problemen mit ihren Smartphones oder leeren Akkus einen gültigen Nachweis für den Boarding-Prozess besitzen.
Der Kampf um die Drei-Stunden-Regel
Der am heftigsten umstrittene Punkt der Verhandlungen war die Schwelle für Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Wie Der Standard berichtet, hatten die EU-Mitgliedstaaten versucht, die Rechte der Passagiere spürbar einzuschränken. Die Staaten forderten, Entschädigungen erst ab einer Verspätung von vier Stunden zu zahlen und die Höhe der Summen zu senken.

Das Europaparlament blockierte diese Pläne. Es bleibt dabei, dass Reisende einen Anspruch auf Entschädigung haben, sobald ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung aufweist, sofern die Fluggesellschaft die Verspätung zu verschulden hat. Diese Regelung basiert auf der bestehenden EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die den Grundstein für den Schutz von Passagieren im europäischen Luftraum bildet.

Wichtig bleibt dabei die rechtliche Unterscheidung zwischen verschuldeten Verspätungen und sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“. Letztere – wie extremes Wetter, Streiks des Flughafenpersonals oder politische Unruhen – befreien die Fluggesellschaften in der Regel von der Zahlung der Entschädigungssummen, da diese Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Der Streit in Straßburg drehte sich primär darum, die Hürde für die Auszahlung bei betrieblich bedingten Verspätungen zu erhöhen.
Die Entschädigungssummen bleiben nach Angaben von VOL. wie folgt fixiert:
| Distanz | Entschädigungssumme |
|---|---|
| Bis 1.500 Kilometer | 250 Euro |
| Bis 3.500 Kilometer | 400 Euro |
| Über 3.500 Kilometer | 600 Euro |
Fristen für Entschädigungen und digitale Aufklärung
Neben den Summen wurden auch die administrativen Abläufe präzisiert. Passagiere haben künftig neun Monate Zeit, einen Antrag auf Entschädigung bei Verspätungen oder Flugausfällen einzureichen, so die Details laut Berichten über die Einigung. Diese Vereinheitlichung ist von Bedeutung, da die Verjährungsfristen für Fluggastrechte in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bisher unterschiedlich gehandhabt wurden, was oft zu Rechtsunsicherheit bei grenzüberschreitenden Flügen führte.
Die Fluggesellschaften werden zudem verpflichtet, ihre Gäste digital über deren Rechte aufzuklären. Dies soll verhindern, dass Airlines Informationen über Entschädigungsansprüche in komplizierten AGB verstecken oder Passagiere aktiv über ihre Rechte im Unklaren lassen. Die Aufklärung muss in einer leicht zugänglichen, digitalen Form erfolgen, die dem Passagier unmittelbar im Falle einer Störung zur Verfügung steht.
Die politische Dynamik hinter der Einigung
Die Unterzeichnung der Vereinbarung in Straßburg durch Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und den zypriotischen Verkehrsminister Alexis Vafeades markiert das Ende jahrelanger Verhandlungen. Die Beteiligung des zypriotischen Ministers unterstreicht die Rolle Zyperns in der Koordination des Rates der EU. Während die Mitgliedstaaten eine Entlastung der Branche suchten, positionierte sich das Parlament als Schutzwall für die Verbraucher.

Die Verhandlungen erfolgten im Rahmen des sogenannten „Trilogs“, einem informellen Prozess zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission. In diesem Format werden Kompromisse ausgehandelt, bevor ein Gesetz final verabschiedet wird. Metsola betonte die Balance zwischen Verbraucherschutz und bürokratischem Aufwand für die Industrie.
„Diese Vereinbarung wird die Rechte von Fluggästen in ganz Europa stärken.
Die Einigung muss nun noch formal vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Da sich die Hauptakteure bereits einig sind, wird dieser Prozess als reine Formalie betrachtet. Sobald die Bestätigung erfolgt ist, wird die neue Verordnung nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union verbindlich.
Für die Luftfahrtindustrie bedeutet dies, dass die Kosten für Verspätungen kalkulierbar bleiben, aber die Transparenzpflichten bei der Preisgestaltung und die sozialen Aspekte der Sitzplatzwahl nun gesetzlich fixiert sind. Die kommenden Monate werden zeigen, wie schnell die Airlines ihre digitalen Buchungssysteme an die neuen Anforderungen an die Preisdarstellung anpassen.
Find more reporting in our Nachrichten section.