Das Bundesverkehrsministerium bringt diesen Freitag einen Gesetzentwurf in den Bundesrat, um THC-Werte bei Verkehrsunfällen in die amtliche Statistik aufzunehmen. Ziel ist es, die Auswirkungen der seit August 2024 geltenden Cannabis-Teillegalisierung auf die Verkehrssicherheit zu analysieren und die Datengrundlage für Prävention und Unfallforschung zu verbessern.
## Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung
Das Bundesverkehrsministerium plant eine Erweiterung der Straßenverkehrsunfallstatistik. Künftig sollen die Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelte Werte des berauschenden Cannabis-Wirkstoffs THC systematisch dokumentiert werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Erfassung des Grad der Cannabiseinwirkung, ein Vorgehen, das bereits bei Alkoholunfällen Standard ist.
Die statistische Erfassung beschränkt sich auf spezifische Unfallkategorien. Berücksichtigt werden Unfälle, bei denen mindestens ein Mensch getötet oder verletzt wurde. Ebenfalls in die Statistik einfließen sollen schwerwiegende Unfälle, die erhebliche Sachschäden verursachten.
Das Ministerium möchte die bestehenden Daten zu Alter, Geschlecht, genutztem Verkehrsmittel und der Dauer des Führerscheinbesitzes um die Cannabiswerte ergänzen. Diese detailliertere Datengrundlage soll dazu dienen, die Unfallforschung zu präzisieren sowie gezieltere Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen zu entwickeln.
## Grenzwert und rechtliche Konsequenzen am Steuer
Seit August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Grenzwert für Cannabis am Steuer. Dieser liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Wer mit diesem Wert oder einem höheren fährt, muss mit rechtlichen Sanktionen rechnen.
In der Regel drohen bei einer Überschreitung des Grenzwerts:
* Ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
* Ein Fahrverbot für einen Monat.
* Zwei Punkte im Flensburger Register.
Erhöht sich das Risiko durch den gleichzeitigen Konsum von Alkohol, steigen die Sanktionen. In diesen Fällen liegt das Bußgeld in der Regel bei 1.000 Euro, kombiniert mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten.
## Fokus auf Fahranfänger und junge Fahrer
Besondere Regelungen gelten für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahrer, die sich in der zweijährigen Führerschein-Probezeit befinden. Für diese Gruppen existiert ein striktes Cannabisverbot am Steuer.
Der allgemeine Grenzwert von 3,5 Nanogramm findet hier keine Anwendung. Verstöße gegen dieses Verbot werden in der Regel mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt, durch die neue statistische Erfassung insbesondere das Verhalten von Fahranfängern und jungen Fahrerinnen und Fahrern zu untersuchen. Die Daten sollen aufzeigen, inwieweit die Teillegalisierung die Sicherheit im Straßenverkehr beeinflusst und welche Gruppen besonders gefährdet sind.