Die italienische Regierung unter Premierministerin Giorgia Meloni hat ein Gesetz verabschiedet, das Sexualkunde an Kindergärten und Grundschulen vollständig verbietet. In höheren Klassen ist der Unterricht künftig nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Eltern zulässig. Die Regelung tritt im September 2026 nach den Sommerferien in Kraft.
Italien vollzieht damit eine scharfe Wende in der schulischen Aufklärung. Während Sexualkunde in vielen europäischen Ländern fester Bestandteil des Lehrplans ist, gab es in Italien bislang keine klare gesetzliche Regelung. Die neue Gesetzgebung schafft nun einen Rahmen, der die staatliche Aufklärung massiv einschränkt und die Entscheidungsgewalt fast vollständig in die Hände der Erziehungsberechtigten legt.
Vollständiges Verbot an Grundschulen und Kitas
Die radikalste Maßnahme des neuen Gesetzes betrifft die jüngsten Schüler. An Kindergärten und in Grundschulen ist Sexualkunde künftig grundsätzlich untersagt. Diese Entscheidung wurde durch die endgültige Zustimmung des Senats besiegelt, wobei 78 Senatoren für die Vorlage stimmten und 38 dagegen.
Für Schüler in Mittel- und Oberstufen bleibt der Unterricht zwar theoretisch möglich, ist jedoch an strikte Bedingungen geknüpft. Ohne die vorherige, schriftliche Einwilligung der Eltern dürfen Schulen keine Inhalte vermitteln, die sich mit Sexualität, Beziehungen, zwischenmenschlichen Themen oder der sexuellen Orientierung befassen.
Volljährige Schüler sind von dieser Zustimmungspflicht ausgenommen und können ihre Einwilligung selbst geben.
Kampf gegen die sogenannte Gender-Propaganda
Die politische Motivation hinter dem Gesetz ist deutlich: Die rechte Koalition will die traditionelle Familie stärken und staatliche Einflussnahme auf die Geschlechtsidentität von Jugendlichen begrenzen. Der Bildungsminister Giuseppe Valditara von der Partei Lega rechtfertigt den Schritt mit dem Schutz der Minderjährigen.

Giuseppe Valditara, Bildungsminister
Valditara warnte in diesem Zusammenhang explizit vor „Gender-Propaganda“ an den Schulen. Für die Regierung ist die Entscheidung über die Teilnahme an der Sexualkunde eine Kernfrage des Elternrechts, die nicht vom Staat vorgegeben werden dürfe.
Die Opposition reagiert mit scharfer Kritik. Aus ihrer Sicht werden Kinder aus ideologischen Gründen im Stich gelassen und mit existenziellen Fragen zur Sexualität allein gelassen, anstatt sie durch professionelle Aufklärung zu begleiten.
Strenge Auflagen für die Zustimmung der Eltern
Die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat detaillierte bürokratische Hürden implementiert, um sicherzustellen, dass Eltern genau wissen, was ihre Kinder lernen. Die Schulen können den Unterricht nicht einfach ankündigen, sondern müssen ein striktes Zeitfenster einhalten.
- Ein Monat vorab: Die Schulen müssen den Eltern Unterlagen über die konkreten Unterrichtsziele sowie Informationen über die unterrichtenden Lehrer oder externen Experten zur Verfügung stellen.
- Eine Woche vorab: Bis spätestens sieben Tage vor Beginn des Unterrichts muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.
Ein wichtiger Ausnahmepunkt betrifft die medizinische Aufklärung. Über die Risiken durch sexuell übertragbare Krankheiten soll weiterhin im Rahmen des Biologie-Unterrichts aufgeklärt werden, was vermutlich dazu dient, grundlegende gesundheitliche Prävention aufrechtzuerhalten.
Hürden für externe Experten und LGBTIQ+-Organisationen
Besonders hart trifft das Gesetz externe Fachkräfte und Verbände. Bisher wurden Programme zur sexuellen Aufklärung oft in Kooperation mit Vereinen durchgeführt. Künftig ist die Einbindung externer Organisationen an wesentlich strengere Voraussetzungen geknüpft.

Gemäß Artikel 2 des Gesetzes ist die Beteiligung externer Experten nur noch zulässig, wenn sowohl das Lehrerkollegium als auch der Schulrat zustimmen. Bei der Auswahl müssen die Qualifikationen, die berufliche Erfahrung und vor allem die Vereinbarkeit mit den Bildungszielen der jeweiligen Schule geprüft werden.
In der Praxis bedeutet dies eine massive Einschränkung für LGBTIQ+-Verbände und Initiativen. Da diese Organisationen oft die primären Träger für inklusive Aufklärungsprogramme waren, könnten sie durch die neue Zustimmungspflicht und die Hürden bei der Auswahl durch den Schulrat faktisch aus den Schulen verdrängt werden.
Zusätzlich legt Artikel 3 fest, dass die Umsetzung dieser neuen Regelungen keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte verursachen darf.
Die Entwicklung in Italien zeigt eine deutliche Verschiebung weg von einem staatlichen Bildungsauftrag hin zu einer familialistischen Kontrolle über soziale und biologische Themen. Während die Regierung dies als Stärkung der Elternrechte feiert, sehen Kritiker darin eine gefährliche Einschränkung der Inklusion und einen Rückschritt in der gesundheitlichen Aufklärung einer ganzen Generation.