Das Ende einer Ära für deutsche Hausbesitzer steht bevor. Wer heute noch auf die staatlich garantierte Einspeisevergütung setzt, um seine Solaranlage zu finanzieren, sollte den Kalender prüfen: Ab dem 1. Januar 2027 könnte dieses Sicherheitsnetz für Millionen von Anlagenbetreibern verschwinden. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant eine radikale Kehrtwende im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die kleine Photovoltaik-Anlagen künftig ohne staatliche Preisgarantien in den Markt entlässt.
Das Ende der garantierten Solar-Rente
Katherina Reiche will die Solarförderung für kleine Anlagen ersatzlos streichen. Der Kern des Vorhabens ist simpel: Wer eine Anlage mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt-Peak (kWp) installiert, bekommt künftig keinen fixen Preis mehr für den Strom, den er ins öffentliche Netz einspeist. Stattdessen müssen diese Betreiber ihren Strom selbst vermarkten. Das Ministerium argumentiert, dass kleine Heimanlagen längst wirtschaftlich seien. Dank Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos und modernen Speichern lohne sich die Investition bereits innerhalb weniger Jahre.
Aus Sicht der Ministerin ist die bisherige Förderung eine unnötige Belastung für die Steuerzahler. Die aktuelle Vergütung, die für Anlagen bis 10 kWp bei etwa 7,78 bis 7,87 Cent pro Kilowattstunde liegt, führe zu Ineffizienzen. Es werde Strom ins Netz gedrückt, selbst wenn das System bereits gesättigt ist. Reiche will nur noch das bezahlen, was tatsächlich einen Nutzen für die Netzstabilität bringt. Die Botschaft ist klar: Eigenverantwortung statt staatlicher Garantie.
Die 25-Kilowatt-Grenze: Wer ist wirklich betroffen?
Die Tragweite dieser Entscheidung wird erst durch einen Blick auf die Daten deutlich. Eine Analyse der Plattform Aroundhome, die fünf Millionen Datensätze des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur auswertete, zeigt ein deutliches Bild: Würde die neue Regelung heute bereits gelten, wären 90 Prozent aller bestehenden PV-Anlagen in Deutschland betroffen. Nur ein winziger Bruchteil der Anlagen überschreitet die Grenze von 25 kWp.
Besonders hart trifft es die Bewohner der Großstädte. In Berlin erreichen gerade einmal 0,5 Prozent der Anlagen die 25-kW-Grenze. In München, Duisburg oder Potsdam liegt der Anteil bei unter einem Prozent. Auch in Städten wie Dresden, Bonn oder Leipzig sind größere Anlagen kaum zu finden. Hier gibt es fast nur kleine Systeme, die unter der neuen Regelung komplett leer ausgingen.
Auf dem Land sieht es etwas anders aus, aber der Trend bleibt ähnlich. In Bayern sind zwar 7,8 Prozent der Anlagen größer als 25 kWp, in Schleswig-Holstein 6,6 Prozent und in Niedersachsen 6,0 Prozent. Trotz dieser regionalen Unterschiede bleibt der bundesweite Durchschnitt bei lediglich 3,5 Prozent. Die große Mehrheit der Solarnutzer in Deutschland betreibt Anlagen, die unter die neue Streichliste fallen würden.
Zwischen Marktwirtschaft und Investitionsangst
Die Pläne lösen in der Politik und Industrie heftige Diskussionen aus. Während das Ministerium auf die Rentabilität durch Eigenverbrauch setzt, warnen Kritiker vor einem massiven Verlust an Investitionssicherheit. Felix Banaszak, der Chef der Grünen, spricht von „zerstörerischen Energiegesetzen“ und wirft Reiche vor, Einwände aus der Industrie und von Verbraucherverbänden schlicht zu ignorieren.
Ein praktisches Problem bleibt die technische Umsetzung. Für eine direkte Vermarktung des Stroms sind intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, zwingend erforderlich. Da diese bisher nicht flächendeckend installiert sind, plant die Regierung eine Übergangsregelung für die Jahre 2027 bis 2029. Größere Anlagen, die über der 25-kWp-Grenze liegen, sollen hingegen eine neue Form der Direktvermarktungsförderung erhalten.
Für viele Hausbesitzer bedeutet das: Der Zeitdruck steigt. Wer die Sicherheit eines fixen Preises über zwei Jahrzehnte will, muss seine Anlage vor dem Jahreswechsel 2026 fertigstellen. Danach wird die Solaranlage vom staatlich gestützten Projekt zum reinen Marktprodukt.
Was passiert mit meiner bereits installierten Anlage?
Bestehende Anlagen sind sicher. Sie genießen Bestandsschutz und behalten ihre vertraglich zugesicherte Vergütung über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren. Die neuen Regeln gelten ausschließlich für Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen.
Warum wird gerade die Grenze von 25 kWp gezogen?
Das Ministerium stuft Anlagen bis 25 kWp als „kleine Anlagen“ ein, die primär dem Eigenheim dienen. Diese sollen künftig ohne Förderung auskommen, da sie durch hohe Eigenverbrauchsquoten (etwa durch E-Autos oder Wärmepumpen) bereits wirtschaftlich rentabel seien. Größere Anlagen werden weiterhin anders gefördert, allerdings über eine neue Direktvermarktung.
Wie wirkt sich das auf die Entscheidung für eine Solaranlage aus?
Die Entscheidung wird künftig weniger von der staatlichen Garantie und mehr von der eigenen Energieeffizienz abhängen. Da die Einspeisevergütung wegfällt, steigt der Anreiz, so viel Strom wie möglich im eigenen Haus zu verbrauchen oder zu speichern. Die Rentabilität verschiebt sich weg vom „Verkauf an das Netz“ hin zur „Vermeidung von Zukauf“.
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