Die Einigungskonferenz des Schweizer Parlaments schlug am 10. Juni 2026 eine Mischfinanzierung für die 13. AHV-Rente vor. Das Modell sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte sowie eine Anhebung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte vor. Damit setzte sich die Position des Ständerats gegen die Forderungen des Nationalrats durch.
Das Ergebnis ist das Resultat eines harten Ringens zwischen den beiden Kammern. Während der Ständerat auf eine dauerhafte Lösung drängte, wollte der Nationalrat die Finanzierung befristen und Lohnabzüge vermeiden. Nun liegt ein finaler Vorschlag auf dem Tisch, der die Lohnbeiträge zwar leicht reduziert, aber nicht streicht.
Die Dringlichkeit dieser Entscheidung ergibt sich aus dem Volksentscheid vom März 2024, bei dem die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung der 13. AHV-Rente annahm. Da die Vorlage direkt vom Volk beschlossen wurde, ist der Staat verpflichtet, die Rentenzahlungen umzusetzen. Das Parlament ist nun in der Rolle, die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung dieser zusätzlichen Leistung zu schaffen, da die AHV-Kasse die Mehrkosten nicht aus bestehenden Reserven decken kann.
Die Details der Mischfinanzierung: Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge
Der Kompromiss der Einigungskonferenz basiert auf zwei Säulen. Erstens wird der Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte angehoben, was die Wirtschaft und die Konsumenten jährlich etwa 1,4 Milliarden Franken kosten wird. Für die Hotellerie ist ein Sondersatz von 0,2 Prozentpunkten vorgesehen, während der reduzierte Satz für Nahrungsmittel unverändert bleibt.
Zweitens steigen die Lohnbeiträge. Hier ging die kleine Kammer einen Schritt auf den Nationalrat zu: Die Erhöhung wurde von ursprünglich geplanten 0,3 auf 0,2 Prozentpunkte gesenkt. Diese Anpassung reduziert die jährliche Mehrbelastung für Arbeitgeber und Angestellte auf 1 Milliarde Franken, statt der zuvor veranschlagten 1,5 Milliarden.
Insgesamt sollen bis zum Jahr 2030 rund 2,5 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV-Kasse fließen, wie Blick berichtet, basierend auf der Abstimmung der Konferenz mit 15 zu 11 Stimmen.
In der Schweiz wird die AHV primär über Lohnbeiträge finanziert, die hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Die Mehrwertsteuer dient als ergänzende Finanzierungsquelle. Die Entscheidung für eine Mischlösung zielt darauf ab, die Lasten zwischen dem Konsum (Mehrwertsteuer) und der Erwerbsarbeit (Lohnbeiträge) zu verteilen.
Politischer Grabenkampf: Ständerat gegen Nationalrat
Die Einigung ist weniger ein Konsens als vielmehr ein Sieg der zahlenmäßigen Überlegenheit des Ständerats innerhalb der Konferenz. Die Mitte-links-Allianz aus SP, Mitte und Grünen argumentiert, dass die Mischlösung sozial gerechter sei, da sie nicht nur die junge Generation über die Mehrwertsteuer belastet, sondern auch höhere Einkommen über die Lohnbeiträge stärker einbezieht.

Auf der anderen Seite stehen die SVP, FDP und GLP im Nationalrat. Diese Allianz lehnt Lohnbeiträge strikt ab, da sie die Arbeit verteuern und die verfügbaren Einkommen der Erwerbstätigen schmälern würden. Laut SRF forderte die Mehrheit im Nationalrat ursprünglich eine reine, zeitlich bis 2033 befristete Mehrwertsteuerlösung, um den Druck für eine umfassendere AHV-Reform – etwa durch ein höheres Rentenalter – aufrechtzuerhalten.
For more on this story, see AHV zahlt 2,64 Millionen Altersrenten aus und erzielt 4,4 Milliarden Gewinn.
Das Verfahren der Einigungskonferenz ist ein Instrument des Schweizer Parlaments, wenn die beiden Kammern bei einem Gesetz keine Einigung erzielen. Eine solche Kommission besteht aus Mitgliedern beider Räte und versucht, einen Kompromiss zu finden, der dann erneut in den Kammern abgestimmt wird. Da die Konferenz im aktuellen Fall mit 15 zu 11 Stimmen entschied, spiegelt dies die Machtverhältnisse innerhalb des Gremiums wider, nicht zwangsläufig die Mehrheitsverhältnisse im gesamten Nationalrat.
Es bleibt die theoretische Möglichkeit eines Teil-Votums: Da die Vorlage aus zwei Erlassen besteht, könnte der Nationalrat die Lohnbeiträge ablehnen, aber die Mehrwertsteuererhöhung annehmen.
Wer zahlt? Die finanziellen Folgen für Privathaushalte
Die Verteilung der Lasten fällt sehr unterschiedlich aus. Rentnerhaushalte im Mittelstand werden durch die höhere Mehrwertsteuer schätzungsweise mit 200 Franken pro Jahr belastet. Da die 13. AHV-Rente jedoch deutlich höher ausfällt als diese Kosten, profitieren Pensionierte unter dem Strich.

Die Erwerbstätigen tragen die Hauptlast. Laut einer Analyse des Büros BSS, die NZZ zitiert, ergeben sich folgende Kosten:
- Lohnbeiträge: 135 bis 190 Franken Verlust pro Jahr.
- Gesamtbelastung (inkl. Mehrwertsteuer): Schätzungsweise 320 bis 420 Franken pro Jahr.
Ökonomen weisen darauf hin, dass die offiziell hälftige Teilung der Lohnbeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Praxis oft zugunsten der Firmen verschoben wird, etwa wenn Lohnwachstumsraten aufgrund höherer Nebenkosten gebremst werden.
Die Zitterpartie: Zeitplan und Risiko des Scheiterns
Der Weg zur finalen Verabschiedung ist riskant. Während die Zustimmung im Ständerat am Donnerstag als Formsache gilt, folgt am 17. Juni die entscheidende Abstimmung im Nationalrat. Sollten die Fraktionen von SVP, FDP und GLP geschlossen gegen den Deal stimmen, ist die Finanzierungsvorlage hinfällig.
Ein Scheitern hätte unmittelbare Folgen, da die 13. AHV-Rente bereits ab Dezember ausgezahlt werden muss. In diesem Fall wäre die Finanzierung ungeklärt. Die finanziellen Anforderungen sind massiv, wie Watson berichtet:
| Jahr | Benötigtes Budget (Mrd. CHF) |
|---|---|
| 2026 | 4,2 |
| 2030 | 4,5 |
| 2040 | 5,4 |
Der Bundesrat hat für diesen Fall bereits ein Szenario in seine Reformvorlage AHV 2030 integriert. Diese sieht ebenfalls eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen oder alternativ eine deutlich höhere Mehrwertsteuer vor, falls die Finanzierung befristet erfolgen sollte. Die AHV 2030 ist das umfassendere Regierungsprogramm zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge, das unter anderem die Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männern thematisiert.
Entscheidend für das Überleben des Deals im Nationalrat werden nun mögliche Abweichler sein, insbesondere aus der Westschweiz, wo die Ablehnung von Lohnabzügen traditionell weniger strikt gehandhabt wird als in der Deutschschweiz.
Find more reporting in our Nachrichten section.