Präsident Donald Trump’s dritter Versuch globaler Zölle steht am Mittwoch, dem 30. September 2026, vor dem US-Handelsgericht in Manhattan. Vier kleine Unternehmen und 25 demokratisch geführte US-Staaten klagen gegen die Abgaben von zehn bis 12,5 Prozent, die nach Angaben der US-Regierung auf ungenügenden Schutz vor Zwangsarbeit in 60 Handelspartnerländern reagieren sollen.
Präsident Donald Trump treibt seine protektionistische Wirtschaftspolitik weiter voran, während die Justiz die rechtlichen Grenzen seiner Handelsbefugnisse prüft. Ein Richtergremium des US-Handelsgerichts in Manhattan verhandelte am Mittwoch die Klage gegen die jüngsten globalen Zölle, die im Sommer eingeführt worden waren. Die Verhandlung vor dem dreiköpfigen Richtergremium, bestehend aus Richtern, die von den Präsidenten Trump, Barack Obama und Joe Biden ernannt wurden, wie Reuters berichtet, begann um 10 Uhr morgens Eastern Time und endete um 12:30 Uhr.
Das Verfahren vor dem US-Handelsgericht in Manhattan
Die Verhandlung vor den drei Richtern des US-Gerichts für internationalen Handel dauerte zweieinhalb Stunden. Geklagt hatte eine Gruppe von vier kleinen Importunternehmen gemeinsam mit einer Koalition aus 25 demokratisch geführten Bundesstaaten. Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob die Regierung die spezifischen Vorgaben des Handelsrechts für Zölle umgangen hat.

Die Kläger argumentieren, dass die angeblichen Bedenken bezüglich Zwangsarbeit in 60 Handelspartnern – darunter die Europäische Union und China – lediglich als Vorwand dienen. Ziel sei es in Wirklichkeit, jene weltweiten Zölle wiederzubeleben, die zuvor von den Bundesgerichten gestoppt worden waren. Der Anwalt der Kläger, Pratik Shah, warf der Administration vor, ein eng gefasstes Gesetz in beispielloser Eile auf fast alle US-Importe ausgedehnt zu haben, ohne die vorgeschriebenen länderspezifischen Analysen vorzunehmen. Shah führte aus, dass die Regierung bei früheren Zöllen während der ersten Amtszeit länderspezifische Berichte erstellt und maßgeschneiderte Abgaben erhoben habe.
„If you’re going to do it at breakneck speed and try to cover the entire globe, you still have to satisfy the statutory requirements.“
Pratik Shah, Anwalt der klagenden Kleinunternehmen, via Reuters
Das Justizministerium wies diese Darstellung zurück. Eric Hamilton entgegnete als Vertreter des Ministeriums, das Büro des US-Handelsbeauftragten habe die Daten, Fallstudien, Anhörungsaussagen, Kommentare sowie ökonomische Prinzipien und Logik gründlich ausgewertet und für alle untersuchten Volkswirtschaften eine gemeinsame Basis erarbeitet, die den US-Handel belaste, wobei eine konkrete Analyse je einzelner Länder stattgefunden habe.
Vorgeschichte der aufgehobenen Zölle und der Weg zu Section 301
Der aktuelle Rechtsstreit ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Auseinandersetzungen zwischen der Trump-Regierung und den US-Gerichten.

Als diese auf 150 Tage befristete Maßnahme im Juli auslief – kurz nachdem ein Berufungsgericht eine vorherige Blockade zeitweise pausiert hatte –, wechselte die Regierung zu Paragraph 301 desselben Gesetzes.
Parallel laufende Handelsgespräche mit China
Während die Zölle juristisch angefochten werden, setzt die US-Regierung parallel auf direkte Verhandlungen. So verschob Washington geplante Zölle auf chinesische Waren, um den bevorstehenden Gipfel zwischen US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatschef Xi Jinping abzuwarten, wie Bloomberg berichtet.
Das Handelsgericht kündigte an, seinen schriftlichen Richterspruch zu den umstrittenen Zwangsarbeits-Zöllen in den kommenden Wochen vorzulegen.