Truth Social, Börsengang … wie Trump seine Rekordstrafe abbezahlen will

Auch wenn er Berufung einlegte, geht die erstinstanzliche Entscheidung „mit einer vorläufigen Vollstreckung einher“, sagt Terrence Richoux, ein französisch-amerikanischer Anwalt mit Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht. Sollte die Geldbuße also am Montag nicht gezahlt werden, „wird seine Berufung zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung wird sofort vollstreckbar“. Trump spielt also groß: Ohne diese finanzielle Garantie setzt er sich einer demütigenden Beschlagnahmung seines Vermögens – wie des Trump Tower an der 5th Avenue – oder sogar einer Insolvenzerklärung aus.

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