US-Präsident Donald Trump hat dem Fernsehsender CNN den Ausschluss von einer Reise in den Bundesstaat Tennessee erteilt. Der Schritt vertieft den Konflikt zwischen der Regierung und Medienvertretern, kurz nachdem ein Bundesrichter die Wiederherstellung von Akkreditierungen im Weißen Haus angeordnet hatte.
Ausschluss von der Präsidentenreise nach Tennessee
Ausschluss von CNN durch das Weiße Haus
Der Sender CNN darf die Reise des US-Präsidenten in den Bundesstaat Tennessee nicht als offizieller Vertreter des sogenannten TV-Pools begleiten. In diesem Pool wechseln sich fünf große amerikanische Fernsehsender seit Jahrzehnten bei der täglichen Berichterstattung ab. Die jeweiligen Pool-Vertreter reisen üblicherweise mit dem Präsidenten und verfügen über direkten Zugang zu dessen Auftritten.
Mitarbeitern des Senders CNN wurde vom Weißen Haus untersagt, am kommenden Samstag an Bord der Präsidentenmaschine Air Force One für einen gemeinsamen Flug nach Tennessee mit Donald Trump zu gehen. Am Freitag berichtete die Washington Post über diesen Schritt und berief sich dabei auf zwei Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind. Eine offizielle Begründung für den erneuten Ausschluss nannte das Weiße Haus laut Medienberichten nicht. Die anderen Sender nutzen normalerweise die Aufnahmen der jeweiligen Pool-Kameras. Anstelle von CNN wurde der Online-Sender Lindell TV des Trump-freundlichen Kissen-Unternehmers Mike Lindell für die Berichterstattung über den Samstag aufgeführt.
Konfrontation nach richterlicher Anordnung zum Weißen Haus
Gerichtsentscheidung von Richter Timothy Kelly
Der Vorfall steht in direktem Zusammenhang mit einem breiteren Streit über den Zugang zur Berichterstattung. Am 18. September 2026 hatte der US-Präsident angeordnet, den Zugang von CNN, MS NOW und der Website Politico zum Weißen Haus mit sofortiger Wirkung zu blockieren. Zur Begründung wurde damals angeführt, diese Medien verbreiteten falsche Informationen. Trump hatte ihnen am Freitag vergangener Woche unter Verweis auf ihre Berichterstattung den Zugang versperren lassen.

Die betroffenen Organisationen fochten diese Entscheidung vor einem Bundesgericht an und argumentierten, sie verletze den Ersten Verfassungszusatz der US-Verfassung, die die Pressefreiheit garantiert. Der Bundesrichter Timothy Kelly aus Washington gab ihnen Recht und stellte fest, dass die Rechte der Journalisten ohne vorherige Benachrichtigung verletzt worden waren. Daraufhin ordnete das Gericht per einstweiliger Verfügung an, die Zugangspässe der drei Medien für das Weiße Haus unverzüglich zurückzugeben. Die Anordnung gilt zwei Wochen lang, bis zu neuen Weisungen oder ihrem Ablauf. Nach der Entscheidung des Richters wurde der Zugang der drei Medien zum Weißen Haus wiederhergestellt.
Einschätzung von Rechtsexperte Eli Honig
Der Rechtsexperte Eli Honig erklärte bei CNN, dass die ursprüngliche Gerichtsentscheidung wörtlich genommen zwar nur die Zugangspässe für das Weiße Haus betraf. Man könne jedoch argumentieren, dass das Fernhalten von der Pool-Reise den Geist dieser richterlichen Anordnung verletze, weshalb er davon ausgehe, dass sich CNN-Anwälte erneut an das Gericht wenden dürften.

Solidarität der Medien und Reaktionen auf die Pressefreiheit
Solidarität der Fernsehsender bei Trumps Terminen
Die Spannungen haben bereits zu demonstrativen Schritten innerhalb der Medienlandschaft geführt. Wegen zeitweiser Weigerungen der vier anderen Sender, Trumps Termine im Laufe der Woche aus Solidarität mit CNN zu filmen, standen weniger Videoaufnahmen als üblich zur Verfügung – dies betraf unter anderem den Staatsbesuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping. ABC, CBS, CNN, Fox und NBC erklärten, keine Regierung solle eine Nachrichtenorganisation wegen ihrer Berichterstattung einschränken.
Vertreter der betroffenen Sender betonten in gemeinsamen Erklärungen, dass keine Regierung eine Nachrichtenorganisation wegen ihrer redaktionellen Arbeit einschränken dürfe. Kritiker und Beobachter werten das Vorgehen der Regierung unverändert als Angriff auf die Pressefreiheit sowie als Einschüchterungsversuch gegenüber kritischen Journalisten.