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SP-Nationalrat fordert neue Regeln für Mietzinsreduktion bei überhitzten Wohnungen

Der SP-Nationalrat Ueli Schmezer fordert neue gesetzliche Regelungen für Mietwohnungen, die im Sommer überhitzen. In einer neuen Motion appelliert er an den Bundesrat, konkrete Kriterien festzulegen, ab wann übermässige Innentemperaturen rechtlich als Mietmangel gelten. Gemäss Schmezer müssten Vermieter in solchen Fällen entweder den Mangel beheben oder eine Mietzinsreduktion gewähren.

Forderungen nach klaren Kriterien für Mietmängel

Schmezer begründet seinen Vorstoss damit, dass Mietende für eine bewohnbare Wohnung bezahlen. Für ihn ist die Schwelle zum Mangel bereits dann überschritten, wenn Bewohner aufgrund der Hitze nicht mehr gut schlafen können. Er hofft, dass die Initiative Vermieter dazu bewegt, präventiv Massnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise die Installation von Rollläden zum Schutz vor der Hitze, berichtet 20 Minuten.

Aktuell gibt es laut den vorliegenden Informationen kein höchstrichterliches Urteil speziell zur Sommerhitze. Schmezer verweist jedoch auf eine Entscheidung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2017. In diesem Fall wurde die übermässige Hitze in einer Genfer Wohnung als mietrechtlicher Mangel eingestuft, wobei das Gericht eine Wohntemperatur von 20 bis 21 Grad als angemessen ansah. Eine Überschreitung dieses Wertes um drei bis fünf Grad wurde in jenem Fall als vertretbar für eine Mietzinsreduktion von 7,5 Prozent gewertet, wobei die Wohnung dort auch im Winter zu warm gewesen sei.

SP-Nationalrat fordert neue Regeln für Mietzinsreduktion bei überhitzten Wohnungen
Foto: 20min

Kritik vom Hauseigentümer-Verband

Gregor Rutz, SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümer-Verbands (HEV), lehnt die Forderungen ab. Er bezeichnet entsprechende Vorstösse als Reaktion auf Hitzewellen in Städten und Kantonen als problematisch und bezeichnet einen Zürcher Vorstoss, der Arbeitnehmern ein Recht auf Arbeitsstopp bei bestimmten Temperaturen geben will, als absurd. Rutz argumentiert, dass jeder Hauseigentümer ein Interesse an einem stimmigen Energiehaushalt im Gebäude habe.

Statt neuer Regeln fordert der HEV-Präsident einen Abbau von Bürokratie, um energetische Sanierungen oder den Einbau von Klimaanlagen zu erleichtern. Rutz kritisierte zudem, dass Schmezer und dessen Umfeld Kündigungen bei Gesamtsanierungen nicht gut finden würden.

Rechtliche Situation bei überhitzten Wohnungen

Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz ist laut Experten nicht eindeutig. Während es eine gesetzliche Mindesttemperatur gibt, existiert keine maximale Temperatur, ab der eine Wohnung automatisch als unbewohnbar gilt. Eine Mietzinsreduktion ist laut watson.ch nur im Einzelfall möglich.

Um eine Reduktion zu erwirken, müssen Mieter nachweisen, dass die Hitze auf einen Baumangel zurückzuführen ist. Hierbei spielen Faktoren eine Rolle, ob es sich um ein schlecht isoliertes, modernes Gebäude oder ein altes Haus handelt, bei dem die Hitze baubedingt ist. Zudem kann der Zeitpunkt des Mietabschlusses relevant sein, da aktuelle Hitzewellen bei sehr alten Mietverträgen eventuell nicht vorhersehbar waren. Vermieter können dem entgegenhalten, dass einfache Massnahmen wie nächtliches Lüften oder das Schliessen von Stores tagsüber ausgereicht hätten.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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