Le Parisien unterzeichnet eine Charta zur besseren Gleisinformation

Soziale Netzwerke, Websites, Streaming-Videos, kontinuierliche Nachrichtenkanäle … Informationen zirkulieren mit voller Geschwindigkeit, in allen Netzwerken und auf allen Bildschirmen, bis hin zur Erschöpfung des Lesers oder Internetnutzers. Angesichts der Geschwindigkeit der Verbreitung und Reproduktion von Informationen wird es immer schwieriger, die Quelle von Nachrichten zu identifizieren, die schnell im Medienlärm untergehen.

Und doch ist die Informationsquelle unerlässlich. Die Identifizierung der Medien und Journalisten, die ihm zugrunde liegen, gewährleistet seine Zuverlässigkeit. Zu wissen, wer sich die Möglichkeit gegeben hat, die Fakten aus erster Hand zu erfahren, wer in lange und kostspielige Untersuchungen investiert hat, gibt dem Leser die Möglichkeit, den Informationen zu vertrauen.

Die Identifizierung der Medienquelle bedeutet auch, die Bedingungen für die Produktion dieser Informationen zu kennen: die Redaktion besteht aus professionellen Journalisten, die Achtung der Berufsregeln und die sozialen Bedingungen seiner Ausübung.

Ein starkes Engagement im Dienste der Bürger

Über diese wesentliche Frage des öffentlichen Vertrauens hinaus müssen die Medien und Journalisten selbst wissen, wer ihre Informationen reproduziert, um sich in einem sehr wettbewerbsintensiven Medienumfeld vor Missbrauch der Reproduktion oder Diebstahl von Inhalten zu schützen.

Französische Presseverleger sind sich dieser Identifizierungsproblematik besonders bewusst. Sie verpflichten sich heute zusammen mit anderen Nachrichtenmedien in einer Rückverfolgbarkeitscharta dazu, die Quelle aller Informationen zu respektieren und zu benennen, deren Ursprung sie nicht sind. Le Parisien ist Unterzeichner dieser Charta.

Was sieht diese neue Charta vor? Ein Medienunternehmen, das Informationen eines Kollegen und Konkurrenten wiedergibt, muss nun im ersten Absatz die Quelle dieser Informationen angeben. Im Falle eines digitalen Artikels muss dieser auch auf den Original-Medienartikel verweisen. Wenn er keine zusätzliche journalistische Arbeit leistet, muss er seine Informationsweitergabe auf 25 % des Originalumfangs des Artikels beschränken.

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Diese Regeln, die in einer Charta enthalten sind, die allen Medien (Presse, öffentliche oder private audiovisuelle Medien, Online-Medien usw.) zur Unterzeichnung vorgelegt wird, schützen Journalisten und Redakteure ebenso wie ihre Leser. Letztere können systematisch auf den Originalartikel zurückgreifen, die geleistete journalistische Arbeit beurteilen und selbst die Qualität der ursprünglichen redaktionellen Produktion einschätzen.

In einer Gesellschaft, in der falsche Informationen florieren und in der Kommentare so schnell an die Stelle von Fakten treten, ist diese Charta der französischen Medien ein starkes Bekenntnis zum Dienst an den Bürgern, die sich um ihre korrekten Informationen sorgen, und an der Gesellschaft als Ganzes. Es festigt das Gebäude der Informationsfreiheit. Eine Freiheit, die nur dann gültig ist, wenn Ehrlichkeit und Professionalität die Grundlage der Informationsproduktion sind.

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