Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen erfolgt rechtlich oft als Blindflug. Laut den auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten Andrea Potz und Christoph Wolf von CMS Reich-Rohrwig Hainz stammt ein Großteil des Arbeitsrechts aus den 1970er-Jahren. Neue Features in KI-Tools machen bestehende Betriebsvereinbarungen häufig unwirksam, was hohe Geldstrafen nach sich ziehen kann.
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt rasant, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen hinken dieser Entwicklung seit Jahrzehnten hinterher. Wie Andrea Potz und Christoph Wolf von der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz erklären, stammen wesentliche Teile des Arbeitsrechts aus einer Ära, die von Fabriken, Stechuhren und klar abgegrenzten Arbeitsplätzen geprägt war. Heute ermöglichen Technologien mobiles Arbeiten im Homeoffice, im Café oder im Ausland. Während dies Arbeitnehmern ein Gefühl von Freiheit vermittelt, eröffnet es Arbeitgebern gleichzeitig neue Kontrollmöglichkeiten.
Veraltete Gesetze und die Risiken des Homeoffice
Das geltende Arbeitsrecht unterscheidet klar zwischen Privatleben und Beruf. Doch die Realität hat sich verschoben: Ein Diensthandy empfängt private Gespräche und ein verfügbarer Laptop lässt die Grenzen verschwimmen. Laut Andrea Potz hinkt der Gesetzgeber der Entwicklung meist hinterher und reagiert erst, wenn Probleme sichtbar werden, wie etwa beim Homeoffice-Gesetz infolge der Pandemie. Das Grundproblem, so betont Christoph Wolf, liegt darin, dass das Gesetz seit den 1970er-Jahren kaum modernisiert wurde, während sich die internationale Arbeitswelt massiv verändert hat.
Rechtliche Fallstricke beim Einsatz von KI im Betrieb
Besonders beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz tappen Unternehmen häufig im Dunkeln. Zwar existieren oft grundlegende Betriebsvereinbarungen zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat, wenn ein KI-Tool eingeführt wird. Doch sobald neue Features hinzukommen, die von der ursprünglichen Vereinbarung nicht abgedeckt sind, wird das System schlagartig rechtswidrig betrieben.
Christoph Wolf warnt vor den Konsequenzen:.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet und entsteht eine gewisse Kontrollintensität, ist eine detaillierte Zustimmung des Betriebsrats erforderlich, die in der Praxis oft fehlt. Andrea Potz weist zudem darauf hin, dass neben dem bekannten AI Act stets auch die notwendige Betriebsvereinbarung berücksichtigt werden muss.
Millionenstrafen drohen vor allem kleineren Unternehmen
Während große Unternehmen über eigene Rechtsabteilungen verfügen, um solche Risiken abzufedern, stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor großen Herausforderungen. Laut Christoph Wolf schaffen es viele Firmen schlicht nicht, vollständig compliant zu sein, und kämpfen sich durch, solange alles reibungslos läuft. Andrea Potz warnt jedoch, dass die Haltung „Wo kein Kläger, dort kein Richterkeine nachhaltig tragfähige Geschäftsgrundlage ist, da die Datenschutzbehörde schwere Verstöße mit Millionenstrafen sanktionieren kann.