YouTube gibt an, dass es zwar Ausnahmen für grafische Inhalte im öffentlichen Interesse gibt, die Plattform jedoch kein Archiv ist. Darin heißt es: „Menschenrechtsorganisationen, Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Forscher, Bürgerjournalisten und andere, die Menschenrechtsverletzungen (oder andere potenzielle Verbrechen) dokumentieren, sollten bewährte Verfahren zur Sicherung und Bewahrung ihrer Inhalte beachten.“