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Welt

Kardinal Štěpán Trochta von tschechischem Gericht rehabilitiert

Fünf Jahrzehnte nach seinem Tod ist der in der Tschechoslowakei vom kommunistischen Regime verfolgte Kardinal Štěpán Trochta von der Justiz rehabilitiert worden. Das Bezirksgericht in Leitmeritz stellte fest, dass die mehrjährige Internierung des Geistlichen unrechtmäßig war.

Das Urteil des Bezirksgerichts in Leitmeritz

Das Bezirksgericht in Leitmeritz sprach den im Jahr 1974 verstorbenen Kardinal Štěpán Trochta in einer bereits rechtskräftigen Entscheidung vollständig juristisch frei. Das Gericht stellte fest, dass der damalige Bischof zwischen dem 19. Juli 1950 und dem 16. Januar 1953 unrechtmäßig seiner Freiheit beraubt worden war.

Während dieser Zeit durfte der Geistliche seine Residenz nicht verlassen und stand unter permanenter Überwachung durch die Staatssicherheit. Unterlagen belegen, dass die Behörden den Bischof sogar in seinem Schlafzimmer kontrollierten und zeitweise ein Angehöriger der Staatssicherheit dort schlief.

Ein Leben unter der Verfolgung zweier Diktaturen

Trochta erlitt im Laufe seines Wirkens schwere Verfolgung durch zwei totalitäre Systeme. Als Angehöriger des Salesianerordens geriet er während der nationalsozialistischen Besatzung wegen seiner Kontakte zum tschechischen Widerstand ins Visier der Gestapo. Im Jahr 1942 wurde er verhaftet und in die Konzentrationslager Theresienstadt, Mauthausen sowie Dachau deportiert, wo er die Haft gesundheitlich schwer gezeichnet überlebte.

Papst Pius XII. ernannte ihn im Jahr 1947 zum Bischof von Leitmeritz. Nach der Machtübernahme der Kommunisten im Jahr 1948 lehnte Trochta jede Unterordnung der Kirche unter den Staat entschieden ab. Ein politischer Schauprozess verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft. Obwohl ein Oberstes Gericht während des Prager Frühlings im Jahr 1968 dieses Gefängnisurteil aufhob, galt diese Amnestie damals nicht für seine vorausgegangene zweieinhalbjährige Internierung.

Reaktionen auf die historische Entscheidung

Nach seiner Entlassung aus der Haft im Jahr 1960 durfte Trochta sein Bischofsamt jahrelang nicht ausüben und musste zeitweise als Hilfsarbeiter arbeiten. Erst im Zuge des Prager Frühlings kehrte er in sein Amt zurück. Papst Paul VI. ernannte ihn 1969 zunächst im Geheimen und 1973 öffentlich zum Kardinal.

Trotz der späten Ehrung stand Trochta bis zu seinem Lebensende unter ständiger Beobachtung und Schikane. Er verstarb am 6. April 1974 im Alter von 69 Jahren an den Folgen eines Gehirnschlags, kurz nach einer Operation und nach einem stundenlangen Verhör durch einen Mitarbeiter des staatlichen Kirchenamtes. Beim Begräbnis erwiesen der damalige Krakauer Erzbischof Karol Wojtyla, der Wiener Erzbischof Kardinal Franz König und Berlins Kardinal Alfred Bengsch zusammen mit Tausenden Menschen dem Verstorbenen die letzte Ehre, wobei den Kardinälen die Konzelebration bei der Auferstehungsmesse untersagt war.

moralische Genugtuung, die in die Geschichte der tschechischen Justiz eingehen wird

Lubomir Müller, vom Gericht mit Trochtas Vertretung beauftragter Rechtsanwalt, via Kathpress

Der Prager Erzbischof und Administrator der Diözese Leitmeritz, Stanislav Přibyl, äußerte seine Freude darüber, dass die staatliche Justiz das Unrecht anerkannt hat, und verwies darauf, dass Trochta unter den Gläubigen als Märtyrer gilt und möglicherweise eine Erhebung zur Ehre der Altäre verdient. Der Vertretungsanwalt bewertete den Richterspruch als späte Genugtuung für den Geistlichen. Angestoßen hatte das Verfahren Jan Kratochvil, der das Brünner Museum des tschechischen, slowakischen und ruthenischen Exils leitet.

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Anna Richter

Über den Autor

Anna Richter leitet das Weltressort von Germanic Nachrichten. Sie berichtet ueber internationale Politik, Diplomatie und geopolitische Entwicklungen mit Fokus auf Kontext, Verlaesslichkeit und Relevanz fuer deutschsprachige Leser.

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