Japanische Kartellwächter haben am Mittwoch die Zentralen von Asahi, Kirin, Sapporo und Suntory durchsucht. Die vier dominierenden Brauereien kontrollieren über 90 Prozent des heimischen Biermarktes und stehen im Verdacht, jahrelang im Hintergrund die Bierpreise abgesprochen zu haben.
Razzien bei den vier großen Brauereien
Ins Visier der Ermittler gerieten die Firmen Asahi Breweries, Kirin Brewery, Sapporo Breweries und Suntory Spirits. Die Viererbande beherrscht den japanischen Biermarkt fast vollständig und stellt gemeinsam rund 90 Prozent der heimischen Produktion. Die Behörden werfen den Konzernen vor, gegen das Antimonopolgesetz verstoßen zu haben.
Bei den Untersuchungen handelt es sich nicht um alltägliche Verwaltungsprüfungen. Die Spezialermittler setzten ihre strafrechtlichen Befugnisse ein, um Geschäftsräume zu durchsuchen und Beweismittel zu beschlagnahmen.
Der gesamte Markt für Bier und malzbasierte Getränke in Japan hat nach Angaben der nationalen Steuerbehörde im Jahr 2024 ein Volumen von 1,61 Billionen Yen erreicht, was umgerechnet rund 10,1 Milliarden US-Dollar entspricht.

Asahi Breweries betreibt ihre Firmenzentrale im Tokioter Bezirk Sumida Ward, während Kirin Brewery in Nakano Ward angesiedelt ist. Suntory unterhält ihre Büros im Bezirk Minato Ward, und Sapporo Breweries ist in Shibuya Ward im Zentrum der japanischen Hauptstadt beheimatet.
Geheime Treffen nach Branchenkonferenzen
Nach übereinstimmenden Berichten japanischer Medien stehen Vertriebsleiter und Manager im Fokus der Untersuchungen. Die Verdächtigen sollen sich über einen längeren Zeitraum regelmäßig nach den monatlichen Zusammenkünften des Branchenverbandes Brewers Association of Japan in separaten Hinterzimmern getroffen haben.
In diesen Runden sollen Zeitpunkt und Höhe von Preiserhöhungen für den Großhandel koordiniert worden sein. Die Preisaufschläge bewegten sich im Rahmen von mehreren bis zu mehreren Dutzend Yen pro Gebinde. Offiziell begründeten die vier Unternehmen die Preisanpassungen stets mit steigenden Kosten für Rohstoffe, Energie und Logistik. Sie führten nahezu zeitgleich Preiserhöhungen durch – so etwa im Oktober 2022 und im April 2025.
Die mutmaßlichen Absprachen erstrecken sich dabei nicht nur auf klassisches Bier, sondern umfassen sämtliche kommerzielle Kategorien, die über den Großhandel vertrieben werden. Dazu gehören auch das niedriger bestreuerte, malzärmere Getränk Happoshu sowie günstigere Produkte der sogenannten dritten Kategorie ganz ohne Malzanteil.
Reaktionen der Brauereien und Kursrutsch an der Börse
Die betroffenen Konzerne bestätigten umgehend die behördlichen Durchsuchungen. Kirin Holdings erklärte, dass die Tochtergesellschaft Kirin Brewery durchsucht worden sei und man den Vorwurf einer Verletzung des Antimonopolgesetzes sehr ernst nehme. Der Generalsekretär der Kommission, Hiroo Iwanari, erklärte laut Berichten lokaler Medien gegenüber der Öffentlichkeit, dass er eine laufende Untersuchung zwar nicht bestreite, sich jedoch wegen der noch laufenden vorläufigen Prüfung zu Einzelheiten zurückhalte.
Ein Sprecher von Asahi in Australien erklärte laut ABC News: „Die in Medienberichten genannte Untersuchung betrifft Asahi Breweries in Japan und steht in keinerlei Zusammenhang mit den australischen Geschäften.
Auch Suntory und Asahi sicherten den Ermittlern ihre volle Kooperation zu. An den Börsen reagierten die Aktienkurse prompt. Die Titel von Sapporo gaben um bis zu 3,73 Prozent nach, Kirin verlor zeitweise über drei Prozent – wodurch das Papier den niedrigsten Stand seit mehr als drei Monaten markierte – und Asahi verzeichnete Abschläge von fast 2,5 Prozent, bevor die Aktie einen Teil der Verluste wieder aufholte. Suntory ist nicht börsennotiert.
Folgen für den Biermarkt und drohende Strafen
Die Razzien markieren den ersten strafrechtlichen Eingriff der Wettbewerbsbehörde im Bereich der japanischen Lebensmittel- und Getränkeindustrie wegen des Verdachts auf Preisabsprachen. Erst im September hatte die Behörde vor illegalen Absprachen im Zuge steigender Betriebskosten gewarnt.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den Unternehmen empfindliche Geldbußen und finanzielle Aufschläge. Zudem behält sich die Kommission vor, nach Abschluss der Ermittlungen eine strafrechtliche Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.